Strafe für Falschgeld in Deutschland: Was Sie Über Die Rechtlichen Folgen Wissen Müssen
Das Vertrauen in unser Geld ist die Grundlage unserer Wirtschaft. Wenn dieses Vertrauen durch Falschgeld erschüttert wird, hat das weitreichende Konsequenzen – nicht nur für den Staat und die Banken, sondern für jeden Einzelnen von uns. Die Herstellung, der Erwerb oder das Inverkehrbringen von Falschgeld sind daher in Deutschland schwere Straftaten.
Dieses Wissen ist für Sie wichtig, denn es schützt Sie nicht nur vor rechtlichen Schwierigkeiten, sondern hilft Ihnen auch, im Alltag achtsam zu sein. In diesem Artikel erfahren Sie detailliert, welche Strafen das deutsche Recht für Geldfälschung vorsieht und was Sie tun sollten, wenn Sie mit Falschgeld in Berührung kommen.
Warum Ist Falschgeld Eine So Ernste Straftat?
Vielleicht fragen Sie sich, warum der Umgang mit Falschgeld so streng geahndet wird. Die Antwort liegt in der fundamentalen Rolle des Geldes:
- Vertrauen in die Währung: Falschgeld untergräbt das Vertrauen der Bevölkerung in die Echtheit der umlaufenden Banknoten und Münzen. Wenn niemand mehr sicher sein kann, ob das Geld, das er erhält, echt ist, wird der bargeldlose oder zumindest der bargeldintensive Zahlungsverkehr erheblich erschwert.
- Wirtschaftlicher Schaden: Händler, Banken und Privatpersonen, die Falschgeld annehmen, erleiden direkte finanzielle Verluste, da sie für das Falschgeld keinen Gegenwert erhalten. Die Kosten für die Erkennung und den Rückzug von Falschgeld belasten das gesamte Wirtschaftssystem.
- Finanzierung Krimineller Aktivitäten: Die Herstellung und der Vertrieb von Falschgeld sind oft Teil der organisierten Kriminalität und dienen der Finanzierung weiterer illegale Aktivitäten.
Aufgrund dieser schwerwiegenden Auswirkungen betrachtet der deutsche Gesetzgeber Delikte im Zusammenhang mit Falschgeld als Verbrechen, die dem Staat und der Gesellschaft als Ganzes schaden.
Die Relevanten Strafrechtsnormen: §§ 146 und 147 StGB
Die zentralen Bestimmungen zur Bestrafung von Falschgeld finden Sie im deutschen Strafgesetzbuch (StGB), insbesondere in den Paragraphen 146 und 147. Es ist wichtig, die Unterschiede zwischen diesen beiden Paragraphen zu verstehen, da sie verschiedene Handlungen unter Strafe stellen und unterschiedliche Strafrahmen vorsehen.
§ 146 StGB: Fälschung von Geld
Dieser Paragraph beschäftigt sich mit der eigentlichen Herstellung von Falschgeld und damit verbundenen Handlungen, die der Vorbereitung oder Verteilung dienen. Hier geht es um die Wurzel des Problems – die Schaffung des Falschgeldes selbst.
Der § 146 StGB stellt verschiedene Handlungen unter Strafe:
- Das Nachmachen oder Verfälschen von Geld: Dies ist der Kern der Geldfälschung. Nachmachen bedeutet, etwas völlig Neues herzustellen, das echtem Geld ähnelt. Verfälschen bedeutet, echtes Geld so zu manipulieren (z. B. durch Aufdrucken einer höheren Wertigkeit), dass es einen höheren Wert vortäuscht. Die Tat ist vollendet, sobald eine Nachahmung oder Verfälschung vorliegt, die geeignet ist, im Rechtsverkehr für echt gehalten zu werden. Es muss sich um Geld handeln, das von einer staatlich anerkannten Behörde ausgegeben wurde und als gesetzliches Zahlungsmittel gültig ist – in Deutschland also hauptsächlich Euro-Banknoten und -Münzen.
- Sich falsches Geld mit dem Vorsatz verschaffen, es als echt in Umlauf zu bringen: Sie müssen das Falschgeld nicht selbst hergestellt haben. Allein der Erwerb oder das Entgegennehmen von Falschgeld ist strafbar, wenn Sie dabei die Absicht haben, es später als echtes Geld auszugeben.
- Falsches Geld vorrätig halten mit dem Vorsatz, es als echt in Umlauf zu bringen: Auch das bloße Aufbewahren von Falschgeld ist strafbar, sofern Sie die Intention haben, es zu gegebener Zeit in den Zahlungsverkehr einzuschleusen. Es spielt keine Rolle, ob Sie das Geld selbst hergestellt oder von jemand anderem erhalten haben.
- Bestimmte Vorbereitungshandlungen: § 146 Abs. 1 Nr. 4 und 5 StGB stellen auch Handlungen unter Strafe, die noch vor der eigentlichen Herstellung liegen, aber klar darauf abzielen. Dazu gehört das Verschaffen oder Vorrätighalten von Gerätschaften oder Materialien, die gezielt zur Geldfälschung bestimmt sind.
Der Strafrahmen für § 146 StGB ist äußerst streng:
- Die grundlegende Strafe ist eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr. Das bedeutet, dass die Mindeststrafe ein Jahr Gefängnis beträgt. Eine Geldstrafe ist im Grundtatbestand des § 146 Abs. 1 StGB nicht vorgesehen.
- In besonders schweren Fällen (§ 146 Abs. 2 StGB) erhöht sich die Mindeststrafe auf nicht unter fünf Jahren Freiheitsstrafe. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn die Tat gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande begangen wird, die sich zur fortgesetzten Begehung von Fälschungsdelikten verbunden hat. Gewerbsmäßig handelt, wer sich durch wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang verschaffen will.
Diese hohen Strafandrohungen zeigen deutlich, wie ernst der Gesetzgeber die Fälschung von Geld nimmt.
§ 147 StGB: Inverkehrbringen von Falschgeld
Während § 146 StGB die Fälschung und ihre Vorbereitung/Aufbewahrung behandelt, bestraft § 147 StGB das bewusste Einbringen von Falschgeld in den Wirtschaftskreislauf. Hier geht es darum, das Falschgeld gezielt als echtes Geld auszugeben.
Der § 147 StGB bestraft, wer falsches Geld als echt in Verkehr bringt.
Die Handlung ist hier das “Inverkehrbringen”. Das bedeutet, Sie geben das Falschgeld an jemand anderen weiter (z. B. beim Einkaufen, beim Bezahlen einer Dienstleistung), und zwar mit dem Vorsatz, dass der Empfänger es als echtes Geld behandelt. Entscheidend ist, dass Sie wissen, dass das Geld falsch ist, es aber dennoch als echt ausgeben.
Der Strafrahmen für § 147 StGB ist geringer als bei § 146, aber immer noch erheblich:
- Die grundlegende Strafe (§ 147 Abs. 1 StGB) ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Hier ist also – anders als bei § 146 – eine Geldstrafe möglich, insbesondere bei weniger schweren Fällen.
- In minder schweren Fällen (§ 147 Abs. 2 StGB) ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Ein minder schwerer Fall könnte beispielsweise vorliegen, wenn die in Umlauf gebrachte Menge an Falschgeld sehr gering ist oder die Schuld des Täters aus anderen Gründen als gering einzuschätzen ist.
Es ist wichtig zu betonen: Wenn Sie unwissentlich Falschgeld erhalten und es dann ohne zu wissen, dass es falsch ist, weitergeben, machen Sie sich nicht nach § 147 StGB strafbar. Die Strafbarkeit setzt voraus, dass Sie das Falschgeld wissentlich als echt ausgeben. Allerdings dürfen Sie erhaltenes Falschgeld, sobald Sie die Fälschung erkannt haben, keinesfalls weitergeben – denn dann würden Sie sich sehr wohl strafbar machen!
Strafen im Überblick (vereinfacht):
Delikt nach StGB | Beschreibung der Handlung | Grundlegender Strafrahmen | Strafrahmen in Qualifizierten/Minder schweren Fällen |
---|---|---|---|
§ 146 Abs. 1 StGB | Geld nachmachen/verfälschen; Falschgeld zwecks Inverkehrbringen verschaffen/vorrätig halten; bestimmte Vorbereitungshandlungen | Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr | |
§ 146 Abs. 2 StGB | Fälschung in besonders schwerem Fall (z.B. gewerbsmäßig, Bande) | Mindeststrafe: Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren | |
§ 147 Abs. 1 StGB | Falsches Geld wissentlich als echt in Verkehr bringen | Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe | |
§ 147 Abs. 2 StGB | Inverkehrbringen in minder schwerem Fall | Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe |
Hinweis: Dies ist eine vereinfachte Darstellung. Die genaue Strafzumessung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Weitere Aspekte der Strafbarkeit
Neben den Hauptparagraphen §§ 146 und 147 StGB gibt es weitere rechtliche Überlegungen:
- Versuch: Der Versuch der Geldfälschung (§ 146 StGB) ist strafbar (§ 146 Abs. 3 in Verbindung mit § 23 Abs. 1 StGB). Das bedeutet, auch wenn die Fälschung nicht perfekt gelingt oder Sie beim Versuch erwischt werden, können Sie bestraft werden.
- Beihilfe und Anstiftung: Wenn Sie jemandem vorsätzlich dabei helfen (Beihilfe, § 27 StGB) oder ihn dazu bestimmen (Anstiftung, § 26 StGB), Falschgeld herzustellen oder in Umlauf zu bringen, machen Sie sich ebenfalls strafbar.
- Gutgläubiger Erwerb: Wie bereits erwähnt, ist es nicht strafbar, Falschgeld zu erhalten, ohne zu wissen, dass es falsch ist. Strafbar wird es erst, wenn Sie es als echt weitergeben, nachdem Sie die Fälschung erkannt haben.
Was Tun, Wenn Sie Falschgeld Verdächtigen Oder Erhalten Haben?
Da die rechtlichen Konsequenzen schwerwiegend sind und das bewusste Weitergeben von Falschgeld strafbar ist, ist es essenziell zu wissen, wie Sie sich richtig verhalten.
Zunächst sollten Sie lernen, wie Sie Falschgeld erkennen können. Die moderne Euro-Währung verfügt über zahlreiche Sicherheitsmerkmale, die Ihnen dabei helfen. Konzentrieren Sie sich auf das Prinzip “Fühlen-Sehen-Kippen”.
Sicherheitsmerkmale des Euro zur Erkennung von Falschgeld:
Merkmal | Wie fühlen Sie es? | Wie sehen Sie es? | Wie sehen Sie es beim Kippen? | Hinweise zu Fälschungen |
---|---|---|---|---|
Papier | Fühlt sich griffig und fest an (reine Baumwolle). | Keine Merkmale per se. | Keine Merkmale per se. | Oft glatter und weniger reißfest als echtes Geld. |
Relief | Tasten Sie besondere Bereiche (EUR-Schriftzug, Porträtfenster, großes Motiv). | Kann man sehen (erhabener Druck). | Keine Änderung. | Bei Fälschungen oft fehlend oder nicht wirklich spürbar, sondern nur aufgedruckt. |
Wasserzeichen | Nicht fühlbar. | Gegen Licht halten: Motiv (Porträt oder Architekturmotiv), Wertzahl und Währungssymbol werden sichtbar. | Bleibt sichtbar. | Oft nur aufgedruckt oder unscharf; bei Kippen nicht immer konstant sichtbar. |
Sicherheitsfaden | Nicht fühlbar. | Gegen Licht halten: Dunkler Faden mit Wertzahl und Euro-Symbol wird sichtbar. | Bleibt sichtbar. | Oft nur aufgedruckter Strich oder fehlend. |
Hologramm | Nicht fühlbar. | Kann man als glänzende Folie sehen. | Bei Kippen wechselt das Motiv (Wertzahl/Euro-Symbol auf Banknoten der 1. Serie; Porträt im Fenster auf Banknoten der Europa-Serie). | Oft aufgedruckt, starr, ändert das Motiv nicht oder nur undeutlich; flach. |
Farbwechselnde Zahl (nur bei 50-500 Euro Scheinen der 1. Serie, 100/200 Euro Europa-Serie) | Nicht fühlbar. | Farbe der großen Wertzahl unten rechts. | Beim Kippen wechselt die Farbe (z.B. von Grün zu Blau oder Braun). | Farbe wechselt nicht sauber oder gar nicht; oft nur grüner oder brauner Aufdruck. |
Glanzstreifen (nur bei 5-20 Euro Scheinen der 1. Serie) | Nicht fühlbar. | Glänzender Streifen. | Beim Kippen erscheint das Euro-Symbol und die Wertzahl. | Oft nur aufgedruckt oder unscharf; Motiv erscheint nicht klar. |
Wenn Sie trotz aller Prüfung unsicher sind, ob Sie Falschgeld in der Hand halten, sollten Sie das absolute Minimum an Risiko eingehen.
Ihr richtiges Verhalten, wenn Sie Falschgeld vermuten oder erhalten haben:
Wenn Ihnen ein Geldschein oder eine Münze verdächtig vorkommt, gehen Sie wie folgt vor:
- Nehmen Sie den Schein/die Münze nicht an, wenn Sie bei einer Übergabe (z.B. im Laden) misstrauisch werden. Versuchen Sie, die Person zu bitten, mit echtem Geld zu bezahlen.
- Legen Sie den verdächtigen Schein/die Münze sofort beiseite. Bewahren Sie ihn separat auf, etwa in einem Umschlag. Dadurch vermeiden Sie, ihn versehentlich weiterzugeben.
- Benachrichtigen Sie umgehend die Polizei. Das ist Ihre staatsbürgerliche Pflicht. Sie können zur nächsten Polizeidienststelle gehen oder die Notrufnummer (110 in Deutschland) wählen, um sich beraten zu lassen.
- Geben Sie das Falschgeld unter keinen Umständen wissentlich weiter! Machen Sie sich klar, dass dies eine Straftat nach § 147 StGB darstellt und mit erheblichen Strafen geahndet werden kann.
- Merken Sie sich, woher Sie das Geld hatten. Jede Information ist für die Ermittlungsbehörden wertvoll. Notieren Sie sich Datum, Uhrzeit, Ort und – falls möglich – eine Beschreibung der Person, von der Sie das Falschgeld erhalten haben.
- Das Falschgeld wird von der Polizei eingezogen. Sie erhalten keinen Ersatz für das Falschgeld. Dies ist zwar ärgerlich, aber unumgänglich und Teil der Bekämpfung von Falschgeld.
Durch dieses Verhalten schützen Sie sich selbst vor einer möglichen Strafbarkeit und leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Bekämpfung der Geldfälschungskriminalität.
Fazit
Die Strafen für Falschgeld in Deutschland sind, insbesondere nach § 146 StGB für die Herstellung, aber auch nach § 147 StGB für das wissentliche Inverkehrbringen, empfindlich hoch. Sie reichen von Geldstrafen in minder schweren Fällen des Inverkehrbringens bis hin zu langjährigen Freiheitsstrafen, gerade bei professioneller oder bandenmäßiger Fälschung. Der Zweck dieser strengen Strafen ist der Schutz der Stabilität unserer Währung und des Vertrauens der Bevölkerung in unser Geld.
Für Sie als Bürger ist es daher von großer Bedeutung, nicht nur die grund