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Falschgeld Bestellen Strafe

Die ernsten Konsequenzen: Was Sie über die Strafe für das Bestellen von Falschgeld wissen müssen

Falschgeld Bestellen Strafe_In einer zunehmend digitalen Welt, in der fast alles online bestellt werden kann, mag die Idee, “einfach” Falschgeld zu bestellen, manchen verlockend erscheinen. Die Vorstellung von schnellem, einfachem Gewinn ohne offensichtliche Risiken ist gefährlich trügerisch. Was viele nicht bedenken oder bewusst verdrängen, sind die extrem schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen, die das Bestellen, der Besitz und vor allem das Inverkehrbringen von Falschgeld in Deutschland nach sich zieht. _Falschgeld Bestellen Strafe

Wenn Sie sich mit diesem Thema beschäftigen, sei es aus Neugier oder weil Sie vielleicht sogar in Erwägung ziehen, diesen illegalen Weg zu beschreiten, ist es von entscheidender Bedeutung, dass Sie sich der vollen Tragweite Ihrer Handlungen bewusst sind. Dieser Artikel soll Ihnen aufklären, warum das Bestellen von Falschgeld kein Kavaliersdelikt ist, sondern eine Straftat mit empfindlichen Strafen. _Falschgeld Bestellen Strafe

Warum ist das Bestellen von Falschgeld illegal?

Der Grundsatz ist einfach: Falschgeld untergräbt das Vertrauen in die Stabilität der Währung und schädigt die Wirtschaft. Es ist ein Angriff auf unser gesamtes Finanzsystem. Deshalb werden Delikte im Zusammenhang mit Falschgeld sehr ernst genommen und vom Gesetzgeber streng bestraft. _Falschgeld Bestellen Strafe

Das deutsche Strafgesetzbuch (StGB) regelt die Fälschung und den Umgang mit Falschgeld in den Paragraphen 146 ff. StGB. Dabei geht es nicht nur um das Herstellen von Falschgeld, sondern auch um das Beschaffen, Besitzen und Inverkehrbringen. _Falschgeld Bestellen Strafe

Die Tat des “Bestellens” im Lichte des Gesetzes

Das bloße “Bestellen” von Falschgeld ist in den meisten Fällen nicht isoliert als eigener Straftatbestand aufgeführt. Vielmehr fällt es unter umfassendere Tatbestände des StGB. Wenn Sie Falschgeld bei jemandem bestellen, dann begehen Sie typischerweise eine oder mehrere der folgenden Handlungen: _Falschgeld Bestellen Strafe

  1. Das Beschaffen: Indem Sie Falschgeld bestellen, verschaffen Sie sich Falschgeld. Dies ist ein explizit im § 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB genannter Tatbestand.
  2. Das Besitzen (nach Erhalt): Sobald das bestellte Falschgeld bei Ihnen ankommt und Sie es in Besitz nehmen, erfüllen Sie den Tatbestand des Besitzes von Falschgeld, der in § 149 StGB geregelt ist.
  3. Die Vorbereitung zum Inverkehrbringen: In den allermeisten Fällen bestellen Menschen Falschgeld mit der Absicht, es später auszugeben oder “in Verkehr zu bringen” (§ 146 Abs. 1 Nr. 3 StGB). Allein die Absicht und die Vorbereitung darauf (wie das Bestellen) können bereits strafrechtlich relevant sein, auch wenn das Falschgeld noch nicht ausgegeben wurde.
  4. Versuch: Selbst wenn die Bestellung fehlschlägt, z. B. weil die Sendung vom Zoll abgefangen wird oder der Verkäufer Sie betrügt und nichts liefert, kann bereits der Versuch des Beschaffens oder des Inverkehrbringens strafbar sein (§ 146 Abs. 2 StGB i.V.m. § 22 StGB).

Welche Strafen drohen Ihnen konkret? Die “Strafe” für Falschgeld-Delikte

Die Strafen für Falschgeld-Delikte gehören zu den härtesten im deutschen Strafrecht für Vermögensdelikte. Die Höhe der Strafe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der genauen Tat (Beschaffen, Inverkehrbringen, Besitz), der Menge und Qualität des Falschgeldes, Ihrer Rolle (Einzeltäter, Teil einer Bande) und Ihrer Absicht. _Falschgeld Bestellen Strafe

Hier sind die wichtigsten relevanten Paragraphen und die damit verbundenen Strafandrohungen:

  • § 146 StGB (Geld- und Wertzeichenfälschung): Dies ist der Hauptparagraph. _Falschgeld Bestellen Strafe
    • Wer Falschgeld herstellt, sich verschafft (also bestellt und erhält), lagert oder in Verkehr bringt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. Dies bedeutet, dass eine reine Geldstrafe in der Regel ausgeschlossen ist, es droht eine Gefängnisstrafe.
    • In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ein “minder schwerer Fall” liegt typischerweise nur bei sehr geringen Mengen oder Falschgeld von extrem schlechter Qualität vor, das kaum geeignet ist, jemanden zu täuschen, und wenn keine Absicht bestand, es in großem Umfang in Verkehr zu bringen. _Falschgeld Bestellen Strafe
    • Handelt der Täter als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Falschgeld-Delikten verbunden hat, oder bringt er eine große Menge Falschgeld in Verkehr, beträgt die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.
    • Auch der Versuch (§ 146 Abs. 2 StGB) ist strafbar. Die Strafe kann dann gemildert werden (§ 23 Abs. 2 StGB), aber auch hier drohen empfindliche Freiheitsstrafen.
  • § 149 StGB (Vorbereitung der Fälschung von Geld und Wertzeichen):
    • Wer Falschgeld besitzt, das er in Verkehr zu bringen gedenkt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    • Beachten Sie den Unterschied zu § 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB: § 146 bestraft das Verschaffen (also das Erlangen des Besitzes), während § 149 den Besitz selbst unter Strafe stellt, aber nur, wenn die Absicht besteht, das Geld in Verkehr zu bringen. Das Bestellen erfüllt oft schon § 146 (Verschaffen), aber der anschließende Besitz fällt dann unter § 149, wenn die Absicht des Ausgebens vorliegt.
    • Auch hier ist der Versuch strafbar. _Falschgeld Bestellen Strafe

Zusammenfassende Übersicht über relevante Paragraphen und Strafandrohungen im StGB

Um Ihnen einen schnellen Überblick zu geben, hier eine Tabelle der wichtigsten Strafrahmen:

Paragraph Tatbestand Grundstrafe Qualifizierter Fall (z.B. Bande, große Menge) Minder schwerer Fall
§ 146 Abs. 1 Fälschung, Beschaffen, Lagern, Inverkehrbringen Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren Freiheitsstrafe 3 Monate bis 5 Jahre
§ 146 Abs. 2 Versuch des § 146 Abs. 1 Strafe kann gemildert werden (§ 23 Abs. 2) Strafe kann gemildert werden Strafe kann gemildert werden
§ 149 Besitz von Falschgeld (mit Absicht d. Inverkehrbringens) Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe Nicht explizit geregelt; fällt ggf. unter § 146 Möglich, aber Einzelfallentscheidung

Hinweis: Diese Tabelle bietet eine vereinfachte Übersicht. Die tatsächliche Strafe hängt von den genauen Umständen des Einzelfalls ab.

Weitere mögliche Konsequenzen

Neben den unmittelbaren strafrechtlichen Sanktionen (Freiheitsstrafe, Geldstrafe) müssen Sie mit weiteren schwerwiegenden Nachteilen rechnen:

  • Vorstrafe: Eine Verurteilung wegen Falschgeld-Delikten führt in der Regel zu einem Eintrag im Führungszeugnis, der Ihre zukünftigen beruflichen Chancen, Reisen in bestimmte Länder und andere Lebensbereiche erheblich beeinträchtigen kann.
  • Vermögensabschöpfung: Das Falschgeld selbst wird beschlagnahmt und vernichtet. Eventuell erzielter Gewinn oder zur Begehung der Tat verwendete Gegenstände können ebenfalls eingezogen werden.
  • Zivilrechtliche Folgen: Auch wenn dies bei Falschgeld seltener ist als bei anderen Betrugsdelikten, könnten theoretisch zivilrechtliche Forderungen entstehen, wenn durch Ihr Handeln jemandem ein Schaden entstanden ist.
  • Ermittlungsverfahren: Schon die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kann belastend sein, einschließlich Hausdurchsuchungen, Beschlagnahme von Computern/Handys und Vernehmungen. _Falschgeld Bestellen Strafe

Was passiert, wenn die Bestellung abgefangen wird?

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass keine Strafe droht, wenn das bestellte Falschgeld vom Zoll oder der Polizei abgefangen wird und nie bei Ihnen ankommt. Das ist FALSCH. Wie bereits erwähnt, ist der Versuch des Beschaffens oder des Inverkehrbringens nach § 146 Abs. 2 StGB strafbar. _Falschgeld Bestellen Strafe

Wenn Sie Falschgeld bestellen und die Sendung wird aufgedeckt, laufen Sie Gefahr, wegen versuchter Geld- und Wertzeichenfälschung (konkret: versuchtes Beschaffen oder Inverkehrbringen) belangt zu werden. Die Strafe kann zwar gemildert werden, aber es droht immer noch eine spürbare Freiheits- oder hohe Geldstrafe, abhängig von den Umständen und dem geplanten Umfang. _Falschgeld Bestellen Strafe

Warum Sie sich niemals auf solche Angebote einlassen sollten

Abgesehen von den rechtlichen Risiken gibt es weitere Gründe, warum es eine extrem dumme Idee ist, Falschgeld zu bestellen:

  • Hohes Betrugsrisiko: Anbieter von Falschgeld sind Kriminelle. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie einfach betrogen werden, Ihr Geld bezahlen und nie etwas erhalten, ist hoch.
  • Qualitätsprobleme: Die Qualität des Falschgeldes ist oft schlecht. Solches Geld ist leicht zu erkennen und führt schnell zu Ihrer Enttarnung, sobald Sie versuchen, es auszugeben.
  • Verbindungen ins kriminelle Milieu: Indem Sie Falschgeld bestellen, begeben Sie sich in Kontakt mit hochkriminellen Strukturen. Das kann Sie in weitere Schwierigkeiten bringen. _Falschgeld Bestellen Strafe

Fazit

Das Bestellen von Falschgeld mag kurzfristig als einfacher Weg zu Geld erscheinen, ist aber in Wirklichkeit ein direkter Weg in ernsthafte juristische Schwierigkeiten. Die Strafen sind drakonisch und beginnen in der Regel nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe für die Kernvergehen des Beschaffens oder Inverkehrbringens. Selbst der Besitz mit Inverkehrbringungsabsicht oder der bloße Versuch sind strafbar. _Falschgeld Bestellen Strafe

Die deutschen Strafverfolgungsbehörden nehmen Falschgeld-Delikte sehr ernst. Unterschätzen Sie nicht die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, insbesondere bei Online-Bestellungen, die digitale Spuren hinterlassen und vom Zoll überwacht werden können. _Falschgeld Bestellen Strafe

Wenn Sie in eine solche Situation geraten sind oder Fragen haben, suchen Sie dringend rechtlichen Rat bei einem auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Versuchen Sie keinesfalls, die Angelegenheit selbst in die Hand zu nehmen oder Aussagen gegenüber den Behörden zu machen, ohne vorher mit einem Anwalt gesprochen zu haben. Die beste Strategie ist jedoch, sich gar nicht erst auf solche illegalen Aktivitäten einzulassen. _Falschgeld Bestellen Strafe


Häufig gestellte Fragen (FAQs)

  • Was passiert, wenn ich Falschgeld bestellt habe, aber es nie angekommen ist? Selbst wenn das Falschgeld Sie nie erreicht, weil es z. B. vom Zoll abgefangen wurde, können Sie wegen versuchter Geld- und Wertzeichenfälschung (§ 146 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 2 oder 3 StGB) strafbar sein. Der Versuch ist in Deutschland strafbar, wenn Sie nach Ihrer Vorstellung unmittelbar zur Tatbestandsverwirklichung ansetzen, was beim Absenden einer verbindlichen Bestellung der Fall sein kann. _Falschgeld Bestellen Strafe
  • Macht es einen Unterschied, wie viel Falschgeld ich bestelle? Ja, die Menge spielt eine große Rolle bei der Bemessung der Strafe. Eine “große Menge” kann bereits den qualifizierten Tatbestand nach § 146 Abs. 1 Satz 2 StGB erfüllen, der eine Mindestfreiheitsstrafe von zwei Jahren vorsieht. Auch unterhalb dieser Schwelle wird die Menge als Faktor für die Höhe der Strafe berücksichtigt. _Falschgeld Bestellen Strafe
  • Was ist, wenn ich Falschgeld bestellt habe, aber gar nicht wusste, dass es Falschgeld ist? Strafbar ist in der Regel nur vorsätzliches Handeln, d. h., Sie müssen wissen, dass es sich um Falschgeld handelt. Wenn Sie unwissentlich Falschgeld erhalten haben (z. B. als Wechselgeld), machen Sie sich nicht strafbar, solange Sie es nicht bewusst weitergeben. Allerdings kann es schwierig sein, den Behörden glaubhaft zu machen, dass Sie keine Kenntnis hatten, insbesondere wenn die Bestellung über dubiose Kanäle lief. _Falschgeld Bestellen Strafe
  • Ist es auch strafbar, Falschgeld zu besitzen, wenn ich es nicht ausgeben will, z. B. als Sammler? § 149 StGB bestraft den Besitz von Falschgeld nur dann, wenn Sie die Absicht haben, es in Verkehr zu bringen. Der bloße Besitz ohne solche Absicht, z. B. zu Sammlerzwecken (vorausgesetzt, Sie haben es als Fälschung gekennzeichnet oder es ist offensichtlich nicht zur Täuschung geeignet), ist nach diesem Paragraphen nicht strafbar. Allerdings kann der Nachweis, dass Sie keinerlei Inverkehrbringungsabsicht hatten, im Zweifel schwierig sein. Zudem kann bereits das Beschaffen (§ 146) strafbar sein, unabhängig von der späteren Absicht, wenn Sie es beispielsweise von jemandem beschaffen, der es gefälscht hat oder plant, es in Verkehr zu bringen. Seien Sie hier äußerst vorsichtig. _Falschgeld Bestellen Strafe
  • Kann ich eine Geldstrafe bekommen oder droht immer Gefängnis? Für den Grundtatbestand des § 146 StGB (Beschaffen, Inverkehrbringen etc.) ist eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr vorgesehen. Das bedeutet, eine reine Geldstrafe ist hier ausgeschlossen. Nur in seltenen “minder schweren Fällen” (§ 146 Abs. 1 Satz 3 StGB) oder beim Besitz nach § 149 StGB ist eine Geldstrafe denkbar. Beim Bestellen mit der typischen Absicht, es auszugeben, fallen Sie aber meist unter § 146. _Falschgeld Bestellen Strafe