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Falschgeld Angenommen Wer Haftet

Falschgeld Angenommen: Wer Haftet und was Sie Tun Müssen

Stellen Sie sich vor: Sie haben gerade einen Verkauf abgeschlossen, eine Dienstleistung erbracht oder einfach nur Wechselgeld erhalten – und dann der Schock: Einer der Scheine oder Münzen fühlt sich komisch an. Bei näherer Betrachtung wird die Befürchtung zur Gewissheit: Sie haben Falschgeld angenommen. Eine unangenehme Situation, die schnell die Frage aufwirft: Wer trägt nun den Schaden? Können Sie das Geld bei der Bank umtauschen? Oder bleiben Sie auf dem Verlust sitzen?

Dieses Szenario ist leider keine Seltenheit. Falschgeld ist im Umlauf, und jeder, der mit Bargeld hantiert – ob als Geschäftsinhaber, Angestellter an der Kasse oder Privatperson – kann damit konfrontiert werden. Dieser Artikel erklärt Ihnen, wie die rechtliche Situation in Deutschland aussieht, wer die Haftung trägt und vor allem, wie Sie sich verhalten sollten, wenn Sie den Verdacht haben, Falschgeld erhalten zu haben.

Die Grundregel: Wer trägt den Schaden?

Die wichtigste und oft schmerzlichste Erkenntnis zuerst: In den allermeisten Fällen tragen Sie selbst den Schaden, wenn Sie Falschgeld annehmen. Das bedeutet, der Nennwert des gefälschten Geldes wird Ihnen nicht ersetzt. Weder die Bundesbank noch Ihre Hausbank oder der Staat sind verpflichtet, Ihnen den Wert des Falschgeldes zu erstatten.

Warum ist das so? Bargeld ist ein Zahlungsmittel, dessen Wert auf Vertrauen basiert – dem Vertrauen in die ausgebende Institution (die Europäische Zentralbank für Euro-Scheine und die nationalen Zentralbanken für Münzen). Bei einer Zahlung wird dieses Zahlungsmittel gegen eine Ware, eine Dienstleistung oder eine Schuld ausgetauscht. Rechtlich gesehen ist es Ihre Verantwortung, die Echtheit des Geldes zu prüfen, das Sie annehmen. Wenn Sie gefälschtes Geld annehmen, haben Sie im Grunde keinen echten Gegenwert für Ihre Leistung erhalten. Derjenige, der Ihnen das Falschgeld gegeben hat, hat zwar eine Leistung von Ihnen erhalten, aber mit einem ungültigen Zahlungsmittel bezahlt.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die allgemeinen Schuldverhältnisse. Im Kontext von Falschgeld gibt es keine allgemeine gesetzliche Vorschrift, die besagt, dass der ursprüngliche Empfänger von Falschgeld einen Anspruch auf Ersatz vom Staat, der Bank oder sogar vom Ausgeber hat, solange der Ausgeber selbst nicht wusste, dass es Falschgeld war.

Warum Sie das Risiko tragen

Stellen Sie sich eine Kette von Personen vor: Person A gibt Person B Falschgeld, Person B gibt es an Person C weiter, und Person C entdeckt es.

  • Person C hat das Falschgeld von B bekommen. Wenn C zu B geht, wird B sagen, dass er es von A bekommen hat und selbst nichts davon wusste.
  • Rechtlich gesehen ist B nicht dazu verpflichtet, C für das Falschgeld zu entschädigen, wenn B selbst gutgläubig war.
  • Die Haftung für den Schaden bleibt bei demjenigen hängen, bei dem das Falschgeld identifiziert wird und der es nicht mehr weitergeben darf.

Dieses Prinzip mag hart klingen, aber es dient auch einem Zweck: Es soll Anreize schaffen, Bargeld sorgfältig zu prüfen und bei Verdacht sofort die Behörden zu informieren, anstatt zu versuchen, das Geld schnell wieder loszuwerden.

Häufige Szenarien und ihre Folgen

Betrachten wir einige typische Situationen:

  • Im Einzelhandel oder Gastronomie: Ein Kunde bezahlt mit einem gefälschten Schein. Der Kassierer nimmt den Schein an und gibt ggf. echtes Wechselgeld heraus. Wenn das Falschgeld später entdeckt wird (z. B. beim Kassenabschluss oder bei der Einzahlung bei der Bank), trägt das Geschäft den vollen Verlust des Nennwerts des gefälschten Scheins.
  • Beim privaten Verkauf: Sie verkaufen etwas über eine Kleinanzeige. Der Käufer zahlt bar, und einer der Scheine ist gefälscht. Sie haben die Ware übergeben, erhalten aber dafür ungültiges Geld. Sie verlieren den Wert der Ware und erhalten kein gültiges Geld zurück.
  • Erhalten von Wechselgeld: Sie kaufen etwas und erhalten beim Bezahlen Falschgeld als Teil Ihres Wechselgeldes. Wenn Sie dies erst später bemerken, tragen Sie den Schaden. Es ist oft unmöglich nachzuweisen, von welchem Geschäft oder welcher Person Sie genau diesen Schein erhalten haben.

In all diesen Fällen ist das Ergebnis dasselbe: Derjenige, der das Falschgeld annimmt und bei dem es als solches erkannt wird, verliert den entsprechenden Wert.

Wie erkennt man Falschgeld?

Um sich davor zu schützen, Falschgeld anzunehmen, ist es unerlässlich, die Sicherheitsmerkmale echter Banknoten und Münzen zu kennen und zu prüfen. Die Europäische Zentralbank (EZB) empfiehlt die einfache “Fühlen-Sehen-Kippen”-Methode:

  • Fühlen:
    • Banknotenpapier: Echte Euro-Banknoten bestehen aus Spezialpapier, das griffig und fest ist. Es fühlt sich anders an als normales Papier.
    • Tiefdruckverfahren: Bestimmte Bereiche (z. B. die Hauptmotive, Schriftzüge) sind im Relief gedruckt und sind mit den Fingern spürbar.
  • Sehen:
    • Wasserzeichen: Halten Sie die Banknote gegen das Licht; ein Bild (Motiv und Wertzahl) wird sichtbar.
    • Sicherheitsfaden: Gegen das Licht gehalten, erscheint ein dunkler Faden mit der Wertzahl und dem €-Symbol.
    • Durchsicht-Register: Teile des Hauptmotivs sind auf Vorder- und Rückseite gedruckt und ergänzen sich gegen das Licht zum vollständigen Bild der Wertzahl.
  • Kippen:
    • Hologramm: Beim Kippen der Banknote ändert sich das Motiv auf dem Hologramm (Bildmotiv und Wertzahl oder €-Symbol und architektonisches Motiv).
    • Glanzstreifen (bei kleineren Scheinen: €5, €10, €20): Auf der Rückseite erscheint beim Kippen ein goldfarbener Streifen mit der Wertzahl und dem €-Symbol.
    • Farbwechselnde Zahl (bei größeren Scheinen: €50, €100, €200, €500): Die Wertzahl auf der Rückseite wechselt beim Kippen ihre Farbe (meist von Violett nach Olivgrün oder Braun).

Für Münzen gibt es ebenfalls Merkmale, wie die Prägung, die Riffelung am Rand und das Material. Achten Sie auf Unregelmäßigkeiten, schlechte Prägequalität oder abweichende Farben/Materialien.

Was tun, wenn Sie Falschgeld erhalten haben?

Wenn Sie den Verdacht haben oder sicher sind, dass Sie Falschgeld erhalten haben, ist Ihr Verhalten entscheidend. Das Wichtigste ist:

  1. Nehmen Sie das Falschgeld aus dem Verkehr: Versuchen Sie nicht, es wieder auszugeben! Dies ist eine Straftat (§§ 36 ff. Strafgesetzbuch – StGB: Geldverfälschung). Sie können mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe belegt werden, wenn Sie wissentlich Falschgeld weitergeben.
  2. Informieren Sie unverzüglich die Polizei oder Ihre Bank: Geben Sie das verdächtige Geld dort ab.
  3. Versuchen Sie, sich an Details zu erinnern: Wo und von wem haben Sie das Geld erhalten? Welche Merkmale hatte die Person? Gab es Begleiter oder Zeugen? Notieren Sie sich alles, was Ihnen einfällt. Diese Informationen sind für die Ermittlungsbehörden sehr wichtig.
  4. Verstehen Sie, dass Sie keinen Ersatz erhalten: Wie bereits erwähnt, wird Ihnen der Wert des Falschgeldes nicht erstattet. Das Geld wird eingezogen und vernichtet.
Aktion bei Verdacht auf Falschgeld Empfehlung Konsequenz für das Geld Rechtliche Folge für Sie (bei korrektem Verhalten)
Annehmen und nicht prüfen Nicht empfohlen – Erhöht das Risiko, Falschgeld zu erhalten. Sie verlieren den Nennwert. Kein direkter Schadenersatz.
Fühlen, Sehen, Kippen beim Erhalt Dringend empfohlen! Hilfe zur Erkennung. Schutz vor Annahme von Falschgeld.
Verdächtiges Geld weitergeben Keinesfalls tun! STRAFTAT, auch wenn Sie den Schein nur loswerden wollen. Sie haben es nicht mehr. Geld- oder Freiheitsstrafe (§ 36 ff. StGB).
Geld der Polizei übergeben Korrektes und empfohlenes Vorgehen. Geld wird eingezogen/vernichtet. Erfüllung der Anzeigepflicht, keine Strafe.
Geld der Bank übergeben Korrektes und empfohlenes Vorgehen (Bank leitet es an Bundesbank/Polizei). Geld wird eingezogen/vernichtet. Erfüllung der Anzeigepflicht, keine Strafe.
Geld einfach wegwerfen/zerstören Nicht empfohlen. Besser: abgeben bei Polizei/Bank. Geld ist weg, Nennwert verloren. Könnte bei Entdeckung Fragen aufwerfen.

Die Gefahr des Weitergebens

Es kann verlockend sein, einen gefälschten Schein, den man unwissentlich erhalten hat, einfach schnell wieder loszuwerden, indem man ihn beim nächsten Einkauf benutzt. Doch wie bereits erwähnt, ist dies illegal und strafbar. Die Strafen können erheblich sein, auch wenn Sie den Schein nur “weitergegeben” haben und nicht selbst hergestellt. Das Gesetz schützt die Integrität des Geldwesens und sieht das Wissentliche-in-Verkehr-Bringen von Falschgeld als schwerwiegende Tat.

Präventionsmaßnahmen: Wie Sie sich schützen können

Der beste Schutz vor dem Schaden durch Falschgeld ist, es gar nicht erst anzunehmen.

  • Schulung: Stellen Sie sicher, dass Sie und Ihre Mitarbeiter (falls zutreffend) die Sicherheitsmerkmale kennen. Die EZB und die Bundesbank bieten hilfreiche Materialien online an.
  • Prüfgeräte nutzen: Besonders in Geschäften mit hohem Bargeldumsatz sind Prüfgeräte wie UV-Lampen, Stifte oder automatische Prüfgeräte sinnvoll. Automatisierte Geräte können Scheine und Münzen schnell und zuverlässig prüfen.
  • Sorgfalt an der Kasse: Nehmen Sie sich einen Moment Zeit, größere Scheine (insbesondere ab 50 Euro) sorgfältig zu prüfen.
  • Bargeldloses Bezahlen fördern: Wo immer möglich, bieten oder nutzen Sie bargeldlose Zahlungsmethoden (Karte, Smartphone). Dies eliminiert das Risiko von Falschgeld vollständig.
  • Informiert bleiben: Die Fälschertechniken entwickeln sich weiter. Informieren Sie sich über aktuelle Fälschungsarten und die neuesten Sicherheitsmerkmale der Banknotenreihen.

Die Rolle von Banken und Polizei

Wenn Sie Falschgeld bei Ihrer Bank oder der Polizei abgeben, wird es an die Deutsche Bundesbank weitergeleitet. Dort wird es analysiert, registriert und anschließend vernichtet. Das Ziel ist es, Informationen über die Fälschungen zu sammeln, um die Fälscherbanden aufzuspüren und die Öffentlichkeit besser über Fälschungen aufzuklären. Ihre Kooperation hilft dabei, die Verbreitung von Falschgeld einzudämmen, auch wenn Sie den finanziellen Verlust tragen.

Zusammenfassung

Das Annehmen von Falschgeld ist ärgerlich, aber es ist wichtig, ruhig zu bleiben und richtig zu handeln. Die zentrale Regel ist klar: Derjenige, der das Falschgeld annimmt und bei dem es als solches identifiziert wird, trägt den finanziellen Verlust. Es gibt keinen Anspruch auf Ersatz des Nennwerts bei Banken oder staatlichen Stellen.

Es ist Ihre Pflicht, Falschgeld nicht wissentlich weiterzugeben, da dies eine Straftat darstellt. Stattdessen müssen Sie es der Polizei oder einer Bank übergeben. Prävention durch das Kennen der Sicherheitsmerkmale und die Nutzung von Prüfmethoden ist der beste Schutz, um sich vor diesem Schaden zu bewahren.


Häufig gestellte Fragen (FAQs)

F: Erhalte ich von der Bank oder der Polizei Ersatz für das Falschgeld, das ich abgebe? A: Nein, leider nicht. Der Nennwert des Falschgeldes wird nicht ersetzt. Das Geld wird eingezogen und vernichtet.

F: Was passiert, wenn ich Falschgeld unwissentlich weitergebe? A: Wenn Sie tatsächlich nicht wussten, dass es Falschgeld war, als Sie es weitergegeben haben, machen Sie sich nicht der Geldverfälschung strafbar. Sobald Sie jedoch Kenntnis von der Fälschung erlangen, dürfen Sie den Schein oder die Münze nicht mehr weitergeben, sondern müssen ihn bei der Polizei oder einer Bank abgeben. Das bewusste Weitergeben, auch um eigenen Schaden abzuwenden, ist strafbar.

F: Kann ich versuchen, das Falschgeld der Person zurückzugeben, von der ich es erhalten habe? A: Das ist nicht ratsam. Wenn die Person gutgläubig war (also selbst nicht wusste, dass es Falschgeld ist), ist sie rechtlich nicht zur Rücknahme verpflichtet. Zudem besteht das Risiko, dass Sie in eine gefährliche Situation geraten oder beschuldigt werden, das Falschgeld selbst in Verkehr bringen zu wollen. Der korrekte Weg ist immer die Abgabe bei Polizei oder Bank.

F: Gibt es eine Versicherung gegen Falschgeld? A: Standard-Geschäftsversicherungen decken den Verlust durch Falschgeld in der Regel nicht ab. Es gibt spezialisierte Versicherungen, die dieses Risiko unter bestimmten Bedingungen abdecken können, aber dies ist eher bei sehr hohen Bargeldbeständen oder speziellen Risikoprofilen relevant. Für Privatpersonen gibt es praktisch keine Versicherung, die den Verlust des Nennwerts von Falschgeld ersetzt.

F: Was macht die Polizei mit dem Falschgeld, das ich abgebe? A: Die Polizei leitet das Falschgeld an die Staatsanwaltschaft und die Deutsche Bundesbank weiter. Dort wird es auf Spuren untersucht, um die Fälscher zu identifizieren, und dann vernichtet. Ihre Meldung hilft dabei, Fälle aufzuklären und die Verbreitung von Falschgeld zu bekämpfen.

F: Ich habe Falschgeld erst nach langer Zeit gefunden (z. B. in einer alten Geldbörse). Muss ich das immer noch melden? A: Ja, die Pflicht, Falschgeld nicht weiterzugeben, besteht unabhängig davon, wie lange Sie es besessen haben. Bringen Sie es zur Polizei oder Bank.