Falschgeld Angenommen: Was Tun? – Ein Leitfaden für den Ernstfall
Es ist ein Schockmoment, der jedem passieren kann: Sie halten einen Geldschein in der Hand und entdecken, dass es sich um Falschgeld handelt. Ob im Einzelhandel, in der Gastronomie oder einfach nach einer privaten Transaktion – die Erkenntnis, Falschgeld angenommen zu haben, ist unangenehm und wirft sofort viele Fragen auf. Was sollen Sie jetzt tun? Dürfen Sie den Schein weitergeben? Wer ersetzt Ihnen den Schaden?
D Leitfadenieser klärt Sie darüber auf, wie Sie in dieser Situation richtig handeln, welche Schritte Sie unbedingt unternehmen müssen und welche Konsequenzen drohen, wenn Sie falsch reagieren.
Falschgeld Erkennen: Die erste Verteidigungslinie
Bevor wir uns dem “Was tun?” im Ernstfall widmen, ist es wichtig zu wissen, wie Sie Falschgeld überhaupt erkennen können. Die beste Strategie ist immer noch die Prävention. Die Europäische Zentralbank (EZB) empfiehlt die簡單 Methode “Fühlen, Sehen, Kippen”:
- Fühlen: Achten Sie auf das Papier. Echtes Euro-Banknotenpapier besteht aus Baumwolle und hat eine besondere Festigkeit und Griffigkeit. Fühlen Sie die erhabenen Druckstellen (Intaglio-Druck), etwa bei der Hauptmotiv, der Schrift oder den großen Wertzeichen.
- Sehen: Halten Sie den Schein gegen das Licht. Prüfen Sie das Wasserzeichen, den Sicherheitsfaden und das Durchsichtregister. Diese Merkmale sollten klar und vollständig sichtbar sein.
- Kippen: Bewegen Sie den Schein. Achten Sie auf den Hologramm-Streifen oder -Fleck, der sein Motiv beim Kippen ändert. Bei größeren Scheinen (ab 50 Euro) verändert die Smaragdzahl (die große Zahl unten links) ihre Farbe von Smaragdgrün zu Tiefblau und erzeugt einen Lichtbalken, der sich auf und ab bewegt.
Es gibt weitere Sicherheitsmerkmale wie Mikroschrift, UV-Merkmale und Infrarotmerkmale, die mit Hilfsmitteln geprüft werden können.
Auch wenn Sie nicht alle Merkmale ständig prüfen können, eine grundlegende Aufmerksamkeit bei der Annahme von Bargeld, insbesondere bei größeren Scheinen oder in hektischen Situationen, kann helfen, Betrug zu vermeiden.
Sie haben Falschgeld angenommen – Was nun?
Der Moment der Entdeckung ist da. Sie haben einen oder mehrere Scheine, die Ihnen verdächtig erscheinen oder eindeutig falsch sind. Panik ist ein schlechter Ratgeber. Was Sie jetzt nicht tun dürfen und unbedingt tun müssen, ist klar geregelt.
Das Allerwichtigste zuerst:
Geben Sie Falschgeld niemals wissentlich weiter!
Die Weitergabe von Falschgeld (auch als “Inverkehrbringen” bezeichnet) stellt eine Straftat dar und wird in Deutschland gemäß § 36 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (BBankG) in Verbindung mit den §§ 359ff. des Strafgesetzbuches (StGB) geahndet. Es ist unerheblich, ob Sie den Schein als echt oder falsch erhalten haben. Sobald Sie Kenntnis davon haben, dass es sich um Falschgeld handelt, ist jede Weitergabe strafbar. Dies kann mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe geahndet werden.
Auch wenn Sie den finanziellen Verlust scheuen – das Risiko strafrechtlicher Verfolgung ist weitaus gravierender.
Die Sofortmaßnahmen bei Verdacht oder Feststellung:
Wenn Sie Falschgeld entdecken, sollten Sie folgende Schritte einleiten:
- Isolieren Sie den Schein: Nehmen Sie den verdächtigen Schein sofort aus Ihrem Geldbeutel oder Ihrer Kasse und legen Sie ihn separat ab. Mischen Sie ihn nicht wieder mit echtem Geld.
- Prägen Sie sich die Umstände ein: Versuchen Sie, sich möglichst genau an die Situation zu erinnern, in der Sie den Schein erhalten haben.
- Wann genau haben Sie den Schein erhalten (Datum, Uhrzeit)?
- Wo genau (Ort, Geschäft)?
- Von wem haben Sie den Schein erhalten? Können Sie die Person beschreiben (Aussehen, Kleidung, eventuell Fahrzeug)? Gab es Besonderheiten?
- Bei welcher Transaktion (Welche Ware, welcher Betrag)?
- Gibt es Zeugen?
- Benachrichtigen Sie die Polizei oder Ihre Bank: Dies ist der entscheidende und gesetzlich vorgeschriebene Schritt.
Es ist Ihre Pflicht, Falschgeld unverzüglich den zuständigen Behörden zu melden und zu übergeben.
Die Meldung bei den Behörden
Sie haben zwei Hauptanlaufstellen, um Falschgeld zu melden:
- Die Polizei: Dies ist der direkte Weg, insbesondere wenn Sie den Verdacht haben, die Täter könnten noch in der Nähe sein oder es sich um größere Mengen Falschgeld handelt. Die Polizei nimmt eine Anzeige auf und leitet den Schein zur weiteren Untersuchung und Vernichtung weiter. Sie wird Sie zu den Umständen befragen.
- Eine Bank (z.B. Ihre Hausbank) oder die Deutsche Bundesbank: Sie können das Falschgeld auch bei einer Bank abgeben. Banken sind verpflichtet, Falschgeld anzunehmen und an die Bundesbank weiterzuleiten. Auch hier werden Sie nach den Umständen gefragt, um den Ermittlungsbehörden Informationen liefern zu können.
Informationen, die Sie bereithalten sollten:
Wenn Sie Falschgeld melden, werden Sie nach den Details gefragt, die Sie idealerweise bereits notiert haben. Für die Ermittlungsarbeit sind folgende Informationen hilfreich:
- Betrag und Stückelung des Falschgeldes.
- Genaue Daten und Uhrzeit des Erhalts.
- Ort des Erhalts.
- Beschreibung der Person, von der Sie den Schein erhalten haben (Alter, Geschlecht, Größe, Kleidung, Haarfarbe, besondere Merkmale).
- Art der Transaktion (Was wurde gekauft/verkauft?).
- Hinweise auf eventuelle Begleitpersonen.
- Fahrzeug, falls bekannt.
- Weitere Beobachtungen (z.B. wirkte die Person nervös? Hat sie schnell gehandelt?).
Je mehr Informationen Sie liefern können, desto größer sind die Chancen, die Fälscher zu identifizieren.
Der finanzielle Verlust: Eine bittere Wahrheit
Dies ist oft der schmerzhafteste Teil der Situation: Sie erhalten für das abgegebene Falschgeld keinerlei Entschädigung.
Das bedeutet, der Wert des gefälschten Scheins ist für Sie verloren. Er wird von der Bundesbank eingezogen und vernichtet. Weder die Polizei noch die Banken oder die Bundesbank sind gesetzlich verpflichtet oder befugt, Ihnen Falschgeld zu ersetzen.
Dies mag unfair erscheinen, ist aber notwendig, um den Umlauf von Falschgeld zu unterbinden und Anreize für das Wissentliche-in-Umlauf-Bringen zu vermeiden. Der Schaden verbleibt bei demjenigen, der den Schein zuletzt gutgläubig angenommen hat, aber die gesetzliche Pflicht erfüllt und ihn den Behörden übergeben hat.
Tabelle: Was tun und was lieber nicht tun bei Falschgeld
Sie sollten unbedingt tun… | Sie sollten niemals tun… |
---|---|
Den Schein sofort isolieren und von echtem Geld trennen. | Den Schein wissentlich weitergeben (Straftat!). |
Sich genau an die Umstände des Erhalts erinnern (wer, wann, wo). | Den Schein zerreißen, verbrennen oder anderweitig vernichten. |
Unverzüglich die Polizei oder eine Bank informieren. | So tun, als wäre nichts passiert und den Schein behalten. |
Fragen der Beamten oder Bankmitarbeiter ehrlich beantworten. | Versuchen, den Schein bei einem Automaten einzuzahlen. |
Bei Bedarf schriftliche Notizen zu den Umständen machen. | Den Vorfall herunterspielen oder die Meldung verzögern. |
Den Schein den Behörden übergeben. | Den Schein als Tauschmittel oder Pfand verwenden. |
Rechtliche Konsequenzen des Inverkehrbringens
Wie bereits erwähnt, ist das wissentliche Inverkehrbringen von Falschgeld eine Straftat. Auch wenn Sie den Schein unwissentlich erhalten haben, machen Sie sich strafbar, sobald Sie ihn nachdem Sie erkannt haben, dass er falsch ist, weitergeben.
Das Gesetz (§ 359 StGB) sieht für das Leihenlassen, das Weitergeben oder das Verbreiten von Falschgeld, das man selbst als echt angenommen hat, eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Wer Falschgeld selbst herstellt oder beschafft, um es in Umlauf zu bringen, muss mit deutlich höheren Strafen rechnen.
Selbst der Versuch, Falschgeld in Umlauf zu bringen, ist strafbar. Das bedeutet, wenn Sie versuchen, den Schein zu bezahlen, und der Empfänger erkennt die Fälschung, können Sie bereits belangt werden – es sei denn, Sie können überzeugend darlegen, dass Sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht wussten, dass der Schein falsch war.
Die ehrlichste und rechtlich sicherste Reaktion ist daher immer: Melden Sie den Fund unverzüglich bei den Behörden.
Vorbeugung im Alltag und Geschäft
Um das Risiko, Falschgeld anzunehmen, zu minimieren, können Sie verschiedene Maßnahmen ergreifen:
- Seien Sie aufmerksam: Besonders in stressigen Situationen oder bei schlechten Lichtverhältnissen sollten Sie beim Umgang mit Bargeld – speziell bei großen Scheinen – besonders wachsam sein.
- Schulen Sie sich und Ihre Mitarbeiter: Machen Sie sich und andere mit den Sicherheitsmerkmalen vertraut. Regelmäßige Auffrischung des Wissens ist hilfreich.
- Nutzen Sie Prüfgeräte: Spezielle Stifte, UV-Lampen oder Falschgeldprüfgeräte können die Erkennung erleichtern. Beachten Sie jedoch, dass nicht alle Geräte 100% zuverlässig sind und die manuelle Prüfung nach dem Fühlen-Sehen-Kippen-Prinzip weiterhin wichtig bleibt.
- Vermeiden Sie unnötigen Bargeldverkehr: Die Nutzung von Kartenzahlung oder Online-Überweisungen reduziert das Risiko vollständig.
- Prüfen Sie verdächtige Scheine sofort, wenn möglich: Wenn Sie den leisesten Zweifel haben, bitten Sie um einen anderen Schein oder eine andere Zahlungsmethode. Das mag in der Situation unangenehm sein, ist aber Ihr gutes Recht.
Fazit
Falschgeld anzunehmen, ist ärgerlich und bedeutet einen finanziellen Verlust. Viel wichtiger ist jedoch, wie Sie darauf reagieren. Die goldene Regel lautet: Geben Sie den Schein niemals wissentlich weiter, sondern melden und übergeben Sie ihn unverzüglich der Polizei oder einer Bank. Sie erfüllen damit Ihre gesetzliche Pflicht und vermeiden strafrechtliche Konsequenzen.
Auch wenn der verlorene Geldbetrag schmerzt, ist es der einzige richtige und sichere Weg. Informieren Sie sich über die Sicherheitsmerkmale der Euro-Banknoten, seien Sie aufmerksam im Umgang mit Bargeld und wissen Sie, welche Schritte im Ernstfall notwendig sind. So sind Sie bestmöglich vorbereitet, sollten Sie doch einmal mit Falschgeld konfrontiert werden.
FAQs zum Thema Falschgeld
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen:
Frage: Bekomme ich den Wert des Falschgeldes ersetzt? Antwort: Nein, leider erhalten Sie für das abgegebene Falschgeld keine Entschädigung. Der Schein wird von der Bundesbank eingezogen und vernichtet.
Frage: Was passiert, wenn ich Falschgeld unwissentlich weitergebe? Antwort: Wenn Sie Falschgeld weitergeben, ohne zu wissen, dass es falsch ist, liegt keine Straftat des wissentlichen Inverkehrbringens vor. Allerdings ist es strafbar, Falschgeld nachdem Sie erkannt haben, dass es falsch ist, weiterzugeben. Deshalb ist die unverzügliche Meldung so wichtig.
Frage: Was soll ich tun, wenn ich den Verdacht habe, dass mir jemand Falschgeld geben will, ich es aber noch nicht angenommen habe? Antwort: Versuchen Sie, die Transaktion nicht abzuschließen und bitten Sie um einen anderen Schein oder eine alternative Zahlungsmethode. Wenn die Person darauf besteht oder verdächtig reagiert, notieren Sie sich Details zur Person und informieren Sie möglichst umgehend die Polizei.
Frage: Darf ich einen verdächtigen Schein einfach vernichten, z.B. zerreißen? Antwort: Nein, auch die Vernichtung von Falschgeld sollten Sie unterlassen. Die Scheine sind Beweismittel und müssen den Behörden zur Verfügung gestellt werden.
Frage: Ist das Inverkehrbringen von Falschgeld eine schwere Straftat? Antwort: Ja, das wissentliche Inverkehrbringen von Falschgeld ist eine Straftat (Geld- oder Freiheitsstrafe). Es gehört zur organisierten Kriminalität und wird entsprechend ernst genommen.
Frage: Was passiert mit dem Falschgeld, das ich bei der Polizei oder Bank abgebe? Antwort: Das Falschgeld wird an die Deutsche Bundesbank weitergeleitet, dort untersucht, registriert und anschließend vernichtet.