Ist Besitz von Falschgeld Strafbar? Was Sie Wissen Müssen
Besitz Von Falschgeld Strafbar_Stellen Sie sich vor, Sie erhalten Wechselgeld im Supermarkt, finden einen Geldschein auf der Straße oder bekommen Bargeld bei einem Privatverkauf. Später bemerken Sie, dass einer der Scheine seltsam aussieht oder sich ungewohnt anfühlt. Die beunruhigende Frage drängt sich auf: Könnte das Falschgeld sein? Und falls ja, machen Sie sich bereits strafbar, nur weil Sie den Schein jetzt in Ihrer Geldbörse haben?_Besitz Von Falschgeld Strafbar
Diese Situation ist unangenehm und kann schnell zu Verunsicherung führen. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass nur die Herstellung oder das bewusste Ausgeben von Falschgeld strafbar ist. Auch der Besitz kann unter bestimmten Umständen schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben. Dieser Artikel erklärt Ihnen, was das deutsche Recht dazu sagt, wann der Besitz strafbar ist und wie Sie sich verhalten sollten, wenn Sie Falschgeld vermuten oder entdecken._Besitz Von Falschgeld Strafbar
Die Rechtliche Grundlage: Wann macht Sie Besitz zum Straftäter?
Das deutsche Strafgesetzbuch (StGB) regelt die Delikte im Zusammenhang mit Falschgeld. Der zentrale Paragraph hierfür ist § 146 StGB (Fälschung von Geld). Dieser Paragraph stellt nicht nur die Herstellung von Falschgeld unter Strafe, sondern auch das Inverkehrbringen gefälschten Geldes._Besitz Von Falschgeld Strafbar
Für den Besitz ist insbesondere relevant, ob Sie das Falschgeld besitzen, um es in Verkehr zu bringen, also auszugeben oder auf andere Weise als echtes Geld zu verwenden._Besitz Von Falschgeld Strafbar
- § 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB: Hier wird bestraft, wer “falsches Geld in Verkehr bringt oder sich verschafft und in Verkehr bringt”. Das “sich verschaffen und in Verkehr bringen” erfasst den Fall, dass Sie Falschgeld erwerben (also erstmal nur besitzen), um es dann auszugeben.
- Vorbereitungshandlungen: Auch Vorbereitungshandlungen können strafbar sein. § 147 StGB stellt beispielsweise die Herstellung oder das Besitzen von Werkzeugen oder Materialien zur Geldfälschung unter Strafe. Beim bloßen Besitz des Falschgeldes selbst geht es aber primär um die Absicht des Inverkehrbringens im Sinne von § 146._Besitz Von Falschgeld Strafbar
Das Entscheidende: Wissen und Absicht
Der springende Punkt, der über Ihre Strafbarkeit entscheidet, sind zwei Elemente: Ihr Wissen und Ihre Absicht.
- Wissen (Kenntnis): Wussten Sie oder hielten Sie es zumindest für möglich und nahmen es billigend in Kauf, dass es sich bei dem Geld um eine Fälschung handelt? Wenn Sie unwissentlich Falschgeld erhalten haben und dies nicht erkennen, machen Sie sich im Moment des Erhalts nicht strafbar.
- Absicht (Inverkehrbringenwollen): Haben Sie die Absicht, dieses Falschgeld als echtes Geld auszugeben oder es auf eine andere Weise in den legalen Geldverkehr einzuschleusen? Dies ist die entscheidende Komponente für die Strafbarkeit nach § 146 StGB._Besitz Von Falschgeld Strafbar
Die Unterscheidung: Unwissentlich versus Wissentlich Besitz
Um es klar zu machen, betrachten wir verschiedene Szenarien:
- Szenario 1: Unwissentlicher Besitz: Sie erhalten einen gefälschten 50-Euro-Schein als Wechselgeld im Geschäft, ohne dass Sie dies bemerken.
- Rechtliche Situation: In diesem Moment, solange Sie keine Kenntnis von der Fälschung haben, machen Sie sich nicht strafbar. Der Besitz ist in diesem Fall legal, aber nur so lange, wie Ihre Unkenntnis besteht.
- Szenario 2: Wissentlicher Besitz ohne Absicht des Inverkehrbringens (Sehr heikel!): Sie entdecken später, dass der Schein gefälscht ist, oder jemand teilt Ihnen dies mit. Sie wissen nun, dass Sie Falschgeld besitzen. Was jetzt?
- Rechtliche Situation: Wenn Sie jetzt keine Absicht haben, den Schein auszugeben, sondern ihn beispielsweise aufbewahren (“als Kuriosität”), vernichten oder melden wollen, erfüllen Sie streng genommen nicht den Tatbestand des § 146 StGB, der die Absicht des Inverkehrbringens verlangt._Besitz Von Falschgeld Strafbar
- ABER: Diese Situation ist rechtlich extrem riskant und gefährlich für Sie! Der bloße wissentliche Besitz von Falschgeld kann den Verdacht erwecken, dass Sie sehr wohl die Absicht haben, es später in Umlauf zu bringen. Es kann schwierig sein, das Gegenteil zu beweisen. Auch wenn der reine wissentliche Besitz ohne Absicht des Inverkehrbringens nicht direkt von § 146 erfasst ist, stellt er eine Grauzone dar, die zu Ermittlungen und erheblichen Problemen führen kann._Besitz Von Falschgeld Strafbar
- Ihre Pflicht: Sobald Sie Kenntnis von der Fälschung erlangen, sind Sie im Prinzip verpflichtet, zu handeln (siehe unten: Was tun?). Das Unterlassen der Meldung oder Vernichtung kann zwar nicht direkt nach § 146 bestraft werden, setzt Sie aber dem Risiko aus, dass man Ihnen die Absicht des Inverkehrbringens unterstellt, wenn die Umstände (z.B. Menge des Falschgeldes, Art des Erhalts) darauf hindeuten._Besitz Von Falschgeld Strafbar
- Szenario 3: Wissentlicher Besitz mit Absicht des Inverkehrbringens: Sie erhalten Falschgeld, erkennen es als solches und beschließen, es trotzdem auszugeben (z.B. beim nächsten Einkauf).
- Rechtliche Situation: In diesem Moment, in dem Sie das Falschgeld wissentlich besitzen mit der Absicht, es in Umlauf zu bringen, machen Sie sich strafbar nach § 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB (Verschaffen und Inverkehrbringen) oder zumindest wegen des Versuchs des Inverkehrbringens (§ 146 Abs. 2 i.V.m. § 22 StGB). Das Ausgeben selbst vollendet dann die Tat._Besitz Von Falschgeld Strafbar
Zusammenfassende Übersicht der Szenarien:
Besitz-Situation | Wissen um Fälschung? | Absicht, es auszugeben? | Strafbar nach § 146 StGB? | Rechtliche Konsequenz / Risiko |
---|---|---|---|---|
Erhalt, keine Erkennung | Nein | Nein | Nein | Keine, solange Unkenntnis besteht |
Entdeckung der Fälschung | Ja | Nein (z.B. will melden) | Streng genommen nein | Hohes Risiko der Unterstellung von Inverkehrbringenabsicht; Pflicht zu handeln! |
Entdeckung der Fälschung, will ausgeben | Ja | Ja | Ja | Haupttat oder Versuch des Inverkehrbringens (§ 146) |
Gezieltes Erwerben zum Ausgeben | Ja | Ja | Ja | Haupttat nach § 146 |
Beachten Sie: Diese Tabelle vereinfacht komplexe juristische Feinheiten. Im Zweifelsfall ist immer eine rechtliche Beratung einzuholen.
Welche Strafen Drohen Ihnen?
Die Strafen für Geldfälschung und das Inverkehrbringen von Falschgeld sind drakonisch. § 146 StGB sieht für die Haupttat (Herstellung oder Inverkehrbringen) eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr vor. Das bedeutet, es handelt sich um ein Verbrechen. In minder schweren Fällen liegt die Freiheitsstrafe bei drei Monaten bis zu fünf Jahren._Besitz Von Falschgeld Strafbar
Auch der Versuch ist strafbar, wobei die Strafe milder ausfallen kann (§ 23 Abs. 2 StGB i.V.m. § 49 Abs. 1 StGB). Das bedeutet, wenn Sie Falschgeld besitzen und die Absicht nachgewiesen wird, es auszugeben, können Sie schon wegen des Versuchs bestraft werden, selbst wenn Sie es noch nicht geschafft haben, den Schein loszuwerden._Besitz Von Falschgeld Strafbar
Die genaue Strafe hängt von den Umständen ab:
- Menge des Falschgeldes
- Qualität der Fälschung
- Ihre Rolle (Hersteller, Zwischenhändler, einfacher Besitzer)
- Ihre Motivation
- Vorstrafen
Selbst wenn Sie “nur” wissentlich Falschgeld besitzen und man Ihnen irgendwie die Absicht des Inverkehrbringens unterstellt, können Sie sich auf eine Anklage nach § 146 oder § 146 i.V.m. § 22 StGB einstellen, die zu Freiheits- oder empfindlichen Geldstrafen führen kann._Besitz Von Falschgeld Strafbar
Was Tun, Wenn Sie Falschgeld Haben oder Vermuten?
Das Allerwichtigste: Handeln Sie richtig und vermeiden Sie jede Handlung, die Sie strafbar machen könnte.
Hier ist eine Liste der notwendigen Schritte:
- Versuchen Sie nicht, das Geld auszugeben! Dies wäre das Inverkehrbringen und macht Sie definitiv strafbar.
- Geben Sie den Schein nicht an andere Personen weiter. Auch nicht an Familie oder Freunde. Sie würden diese in die gleiche missliche Lage bringen und könnten sich strafbar machen, wenn Sie dies wissentlich tun oder die Gefahr billigend in Kauf nehmen.
- Melden Sie den Vorfall. Gehen Sie zur nächsten Polizeidienststelle oder nehmen Sie Kontakt mit der Deutschen Bundesbank auf.
- Übergeben Sie das Falschgeld den Behörden. Sie sind verpflichtet, Falschgeld den Strafverfolgungsbehörden zu übergeben. Sie erhalten keinen Ersatz für das Falschgeld. Dies mag ärgerlich sein, aber es ist die einzige legale Handlungsweise.
- Merken Sie sich, woher Sie das Falschgeld erhalten haben. Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Ort und, falls möglich, eine Beschreibung der Person, von der Sie das Geld erhalten haben. Diese Informationen können den Ermittlungsbehörden helfen, die Fälscher oder Händler zu fassen.
- Bewahren Sie den Schein separat auf. Fassen Sie ihn möglichst wenig an, um eventuelle Spuren zu erhalten, falls die Polizei den Schein untersuchen möchte.
Wie Erkennen Sie Falschgeld? Sicherheitsmerkmale des Euro
Um gar nicht erst in die Situation des Besitzes zu geraten, ist es hilfreich, die Sicherheitsmerkmale des Geldes zu kennen. Euro-Banknoten verfügen über zahlreiche Merkmale, die das Fälschen erschweren und Ihnen helfen, die Echtheit zu überprüfen – auch ohne spezielles Gerät._Besitz Von Falschgeld Strafbar
Die Deutsche Bundesbank empfiehlt die “Fühlen-Sehen-Kippen”-Methode:
Methode | Was Sie prüfen | Beispiel bei Euro-Banknoten |
---|---|---|
Fühlen | Papierstruktur, fühlbares Relief | Festes, griffiges Spezialpapier (kein normales Papier!). Bereiche mit fühlbaren dickeren Tinten: Hauptmotiv, Schriftzug “EZB • BCE • ECB • EKT • EZK”, große Wertzahl. |
Sehen | Wasserzeichen, Sicherheitsfaden, Durchsichtigkeit | Wasserzeichen (Schein gegen Licht halten: Porträt, Wertzahl, Architekturmotiv). Sicherheitsfaden (dunkler Streifen im Gegenlicht mit Wertzahl und “EURO”). Durchsichtsregister (Teile einer Zahl auf Vorder- und Rückseite ergänzen sich im Gegenlicht). |
Kippen | Hologramm, Farbwechsel, Glanzstreifen | Hologramm (Bild beim Kippen wechselt zwischen Wertzahl und Motiv). Smaragdzahl (glänzend grüne Zahl auf älteren Scheinen, wechselt Farbe und zeigt Lichtbalken; auf neuen Scheinen unten links). Glanzstreifen auf kleinen Scheinen (goldener Streifen mit Wertzahl und Euro-Symbol). |
Überprüfen Sie immer mehrere Merkmale. Fälschungen haben oft nur einige wenige Merkmale nachgeahmt, aber selten alle perfekt.
Zusammenfassung und Fazit
Der Besitz von Falschgeld ist ein ernstes Thema und kann unter bestimmten Umständen strafbar sein. Entscheidend sind Ihr Wissen um die Fälschung und Ihre Absicht, das Geld in Umlauf zu bringen. Während der unwissentliche Besitz nicht strafbar ist, wird der wissentliche Besitz mit der Absicht, das Geld auszugeben, als schweres Verbrechen nach § 146 StGB geahndet._Besitz Von Falschgeld Strafbar
Selbst der wissentliche Besitz ohne unmittelbare Ausgebens-Absicht ist eine rechtliche Grauzone, die Sie in Schwierigkeiten bringen kann. Die sicherste und einzig richtige Verhaltensweise, sobald Sie Falschgeld erkennen, ist, es nicht weiterzugeben und es umgehend den Behörden (Polizei oder Bundesbank) zu melden und zu übergeben. Damit erfüllen Sie Ihre staatsbürgerliche Pflicht und vermeiden die Gefahr strafrechtlicher Verfolgung. Seien Sie wachsam bei Bargeldtransaktionen und machen Sie sich mit den Sicherheitsmerkmalen vertraut. Ihre Sorgfalt schützt nicht nur Sie selbst, sondern hilft auch, die Verbreitung von Falschgeld einzudämmen._Besitz Von Falschgeld Strafbar
Häufig Gestellte Fragen (FAQs)
F: Ist jeder Besitz von Falschgeld strafbar? A: Nein, nicht jeder Besitz. Strafbar ist in der Regel nur der Besitz von Falschgeld, wenn Sie wissen, dass es gefälscht ist und die Absicht haben, es in Umlauf zu bringen (auszugeben). Wenn Sie unwissentlich Falschgeld erhalten, machen Sie sich in diesem Moment nicht strafbar.
F: Ich habe unwissentlich Falschgeld erhalten. Was soll ich jetzt tun? A: Sobald Sie die Fälschung erkennen, machen Sie sich nicht strafbar, solange Sie keine Absicht haben, es weiterzugeben. Die einzige korrekte Vorgehensweise ist, das Falschgeld zur Polizei oder zur Deutschen Bundesbank zu bringen und dort zu übergeben. Geben Sie es auf keinen Fall aus!_Besitz Von Falschgeld Strafbar
F: Mache ich mich strafbar, wenn ich den gefälschten Schein behalte, ohne ihn ausgeben zu wollen, z.B. als “Andenken”? A: Das ist rechtlich sehr heikel. Streng genommen erfasst § 146 StGB das Inverkehrbringen oder das Sich-Verschaffen zum Zweck des Inverkehrbringens. Der reine Besitz ohne diese Absicht ist darin nicht direkt geregelt. ABER: Der wissentliche Besitz kann den Verdacht der Absicht erwecken, und es kann schwer sein, das Gegenteil zu beweisen. Sie bewegen sich damit in einer gefährlichen Grauzone. Es ist dringend davon abzuraten und Ihre Pflicht, das Falschgeld den Behörden zu übergeben._Besitz Von Falschgeld Strafbar
F: Erhalte ich Ersatz für das Falschgeld, das ich abgebe? A: Nein. Weder die Polizei noch die Bundesbank leisten Ersatz für eingezogenes Falschgeld. Der finanzielle Verlust bleibt bei Ihnen, es sei denn, die Herkunft kann eindeutig erm_Besitz Von Falschgeld Strafbar