Falschgeld online kaufen

Strafen Für Falschgeld

Strafen Für Falschgeld

Strafen Für Falschgeld in Deutschland: Was Sie Wissen Müssen

Vertrauen ist die Grundlage jeder funktionierenden Wirtschaft, und das Vertrauen in unsere Währung – den Euro – ist dabei von zentraler Bedeutung. Wenn dieses Vertrauen durch Falschgeld untergraben wird, hat das weitreichende Konsequenzen, nicht nur für den Einzelnen, der Falschgeld in die Hände bekommt, sondern für die gesamte Gesellschaft. Deshalb wird die Herstellung, das Beschaffen und das Inverkehrbringen von Falschgeld in Deutschland strafrechtlich sehr streng verfolgt.

Vielleicht sind Sie im privaten Zahlungsverkehr auf einen verdächtigen Schein gestoßen, arbeiten in einem Beruf, bei dem Sie viel mit Bargeld zu tun haben, oder interessieren sich einfach dafür, welche Risiken mit Falschgeld verbunden sind. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Strafen das deutsche Recht für verschiedene Delikte im Zusammenhang mit Falschgeld vorsieht und was Sie tun sollten, wenn Sie mit Falschgeld in Berührung kommen.

Die Rechtliche Grundlage: Das Strafgesetzbuch (StGB)

Die zentralen Bestimmungen zum Umgang mit Falschgeld finden sich im Strafgesetzbuch (StGB), insbesondere in den Paragraphen 146 bis 149. Diese Paragraphen regeln verschiedene Tatbestände, die sich nicht nur auf die illegale Herstellung selbst beziehen, sondern auch auf den Umgang mit Falschgeld durch andere Personen. Es ist wichtig zu verstehen, dass nicht nur die “Geldfälscher” selbst belangt werden, sondern auch diejenigen, die Falschgeld wissentlich weitergeben oder sich beschaffen.

Lassen Sie uns die wichtigsten Paragraphen und die damit verbundenen Strafen im Detail betrachten.

1. § 146 StGB: Geldfälschung – Herstellung und Inverkehrbringen

Dies ist der Hauptpfeiler der Strafverfolgung von Falschgeldkriminalität und das Delikt mit den schwerwiegendsten Konsequenzen. § 146 StGB stellt sowohl das Nachmachen oder Verfälschen von Geld als auch das Inverkehrbringen solchen Falschgeldes unter Strafe.

  • Nachmachen oder Verfälschen: Darunter versteht man die Schaffung von Geld, das geeignet ist, für echt gehalten zu werden und in Umlauf gebracht zu werden, oder das Verändern von echtem Geld, um einen höheren Wert vorzutäuschen (z. B. aus einem 10-Euro-Schein einen 100-Euro-Schein machen).
  • Inverkehrbringen: Dies bedeutet, das hergestellte oder verfälschte Falschgeld bewusst als echtes Geld in Umlauf zu bringen, z. B. indem Sie damit bezahlen.

Der Gesetzgeber sieht für Geldfälschung nach § 146 StGB eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr vor. Dies bedeutet, dass es sich hierbei grundsätzlich um ein Verbrechen handelt, bei dem eine Geldstrafe oder eine Bewährungsstrafe von weniger als einem Jahr im Normalfall nicht möglich ist.

In besonders schweren Fällen, beispielsweise wenn die Tat gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande begangen wird, die sich zur fortgesetzten Begehung von Geldfälschung verbunden hat, beträgt die Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Dies unterstreicht die hohe kriminelle Energie und die organisierte Kriminalität, die oft hinter groß angelegten Fälschungen steckt.

Es gibt auch einen Absatz (§ 146 Abs. 2 StGB) für minder schwere Fälle, bei denen die Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren beträgt. Dies könnte der Fall sein, wenn die Menge des Falschgeldes gering ist, die Fälschung nur von minderer Qualität war oder der Täter nicht professionell vorgegangen ist.

Wichtig: Schon das Versuchen der Geldfälschung ist strafbar (§ 146 Abs. 3 StGB).

2. § 147 StGB: Verbreiten von Falschgeld und Sichverschaffen

Dieser Paragraph erfasst den Umgang mit Falschgeld durch Personen, die es nicht selbst hergestellt haben, aber wissentlich damit hantieren. Es betrifft zwei Hauptfälle:

  • Sichverschaffen: Das bedeutet, Falschgeld bewusst in Besitz zu nehmen, wohlwissend, dass es falsch ist. Das kann z. B. der Fall sein, wenn Sie gefälschte Scheine kaufen, um sie später weiterzugeben.
  • Verbreiten: Das ist das bewusste Inverkehrbringen von Falschgeld, das Sie sich verschafft haben und von dem Sie wissen, dass es falsch ist. Wenn Sie also einen gefälschten Schein erhalten und ihn, obwohl Sie wissen, dass er falsch ist, weitergeben (z. B. damit bezahlen), erfüllen Sie diesen Tatbestand.

Für diese Delikte nach § 147 StGB ist die Strafe milder als bei der Herstellung. Sie müssen mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe rechnen. Dies wird als Vergehen eingestuft (im Gegensatz zum Verbrechen bei § 146 StGB, bei dem die Mindeststrafe ein Jahr Haft beträgt).

Auch hier ist der Versuch strafbar (§ 147 Abs. 2 StGB).

Wichtige Unterscheidung: Der entscheidende Punkt bei § 147 StGB ist das Wissen um die Fälschung. Wenn Sie Falschgeld erhalten und es unwissentlich weitergeben, machen Sie sich im Sinne des § 147 StGB nicht strafbar. Allerdings haben Sie andere Pflichten (siehe unten), und das bewusste Ignorieren von Fälschungsmerkmalen kann unter Umständen relevant sein.

3. § 148 StGB: Fälschung ausländischer Währung

Deutschland strafverfolgt nicht nur die Fälschung oder das Verbreiten von Euro, sondern auch von ausländischen Währungen. § 148 StGB stellt die Fälschung oder das Inverkehrbringen von Falschgeld, das nicht auf Euro lautet, unter Strafe. Die Strafdrohungen sind die gleichen wie bei der Fälschung deutscher bzw. europäischer Währung nach §§ 146 und 147 StGB. Dies zeigt, dass Deutschland international zur Bekämpfung der Finanzkriminalität beitragen will und die Stabilität anderer Währungen schützt.

4. § 149 StGB: Vorbereitung der Falschgeldbereitung

Dieser Paragraph stellt bereits die Vorbereitungshandlungen zur Fälschung unter Strafe. Das bedeutet, Sie müssen (noch) kein Falschgeld hergestellt oder verbreitet haben, um sich strafbar zu machen. Es reicht aus, wenn Sie sich

  • Falschgeld nachmachendes oder verfälschendes Werkzeug,
  • Formen,
  • Druckplatten,
  • Schablonen,
  • Negative oder
  • ähnliche Vorrichtungen,

die zur Begehung einer Geldfälschung geeignet sind, verschaffen oder verwahren, in der Absicht, eine solche Tat (nach § 146 oder § 148 StGB) zu begehen.

Die Strafe für die Vorbereitung der Falschgeldbereitung beträgt Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Dies ist ebenfalls ein Vergehen.

Was passiert, wenn Sie unwissentlich Falschgeld erhalten oder besitzen?

Dieser Fall tritt im Alltag am häufigsten auf. Sie erhalten Falschgeld, z. B. im Handel, an der Kasse oder bei einem privaten Geschäft, und erkennen es erst später oder gar nicht.

Wie bereits erwähnt, ist das unwissentliche Erhalten oder Besitzen von Falschgeld nicht strafbar nach §§ 146, 147 StGB. Sie haben sich weder wissentlich Falschgeld verschafft, noch haben Sie es vorsätzlich in Umlauf gebracht.

Allerdings haben Sie eine Pflicht, sobald Sie den Verdacht haben oder erkennen, dass ein Schein oder eine Münze gefälscht ist. Sie dürfen dieses Falschgeld nicht wissentlich weitergeben, um den Schaden von sich abzuwenden! Wenn Sie dies tun, machen Sie sich wegen Verbreitens von Falschgeld nach § 147 StGB strafbar.

Ihre Pflicht ist es stattdessen, verdächtiges Geld umgehend bei der Polizei oder Ihrer Bank abzugeben. Sie erhalten in der Regel keinen Ersatz für das Falschgeld, da es keinen Wert hat. Der Verlust verbleibt bei demjenigen, der es zuletzt unwissentlich angenommen hat. Die Abgabe dient der Sicherstellung des Falschgeldes und der Einleitung von Ermittlungen gegen die Fälscher oder Verbreiter.

Zusammenfassende Tabelle der Strafen

Diese Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Delikte und die damit verbundenen Strafrahmen im Zusammenhang mit Falschgeld in Deutschland:

Paragraph / Tatbestand Beschreibung Typischer Strafrahmen Juristische Einordnung
§ 146 StGB: Geldfälschung Nachmachen, Verfälschen oder Inverkehrbringen von Euro oder inländischem Geld Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr Verbrechen
§ 146 Abs. 1 Satz 2 StGB (Beispiel gewerbsmäßig/Bande) Besonders schwere Fälle von § 146 Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren Verbrechen
§ 146 Abs. 2 StGB (Minder schwerer Fall) Minder schwere Fälle von § 146 Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis 5 Jahren Verbrechen
§ 147 StGB: Verbreiten und Sichverschaffen Wissentliches Sichverschaffen oder Inverkehrbringen von Falschgeld (§ 146) Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe Vergehen
§ 148 StGB: Fälschung ausländischer Währung Nachmachen, Verfälschen oder Inverkehrbringen von Falschgeld (ausländisch) Strafdrohung wie bei §§ 146, 147 Verbrechen/Vergehen
§ 149 StGB: Vorbereitung der Falschgeldbereitung Sichverschaffen/Verwahren von Fälscherwerkzeugen mit Tatabsicht (§ 146/148) Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe Vergehen

Hinweis: Dies sind die gesetzlichen Strafrahmen. Das konkrete Strafmaß hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Faktoren, die das Strafmaß beeinflussen können

Bei der Festlegung der konkreten Strafe berücksichtigt das Gericht immer die Umstände des Einzelfalls. Folgende Faktoren können sich strafschärfend oder strafmildernd auswirken:

  • Straferhöhend:
    • Hohe Stückzahl oder großer Nennwert des Falschgeldes
    • Hohe Qualität der Fälschung (besonders täuschend echt)
    • Gewerbsmäßiges Handeln (Absicht, sich durch fortlaufende Taten eine Einnahmequelle zu verschaffen)
    • Organisierte Kriminalität (Bandenmäßiges Handeln)
    • Einschlägige Vorstrafen
    • Besonders hohe kriminelle Energie oder Skrupellosigkeit
  • Strafmildernd:
    • Geringe Stückzahl oder geringer Nennwert des Falschgeldes
    • Minderwertige Qualität der Fälschung (leicht als falsch erkennbar)
    • Keine Vorstrafen (Ersttäter)
    • Umfassendes Geständnis und Kooperation mit den Ermittlungsbehörden
    • Geringe individuelle Beteiligung oder untergeordnete Rolle
    • Handeln aus einer Notlage heraus (weniger relevant bei Falschgeld)

Was tun, wenn Sie Falschgeld erhalten?

Wenn Sie den Verdacht haben, Falschgeld in Händen zu halten, ist schnelles und korrektes Handeln wichtig, um sich nicht selbst strafbar zu machen und zur Aufklärung der Straftat beizutragen. Gehen Sie wie folgt vor:

  1. Behalten Sie den Schein/die Münze: Geben Sie das verdächtige Geld nicht weiter! Merken Sie sich, von wem und unter welchen Umständen Sie es erhalten haben.
  2. Trennen Sie es von echtem Geld: Bewahren Sie das verdächtige Geld separat auf, um eine Verwechslung auszuschließen.
  3. Informieren Sie die Polizei oder Ihre Bank: Suchen Sie umgehend die nächste Polizeidienststelle auf oder gehen Sie zu Ihrer Bank. Schildern Sie, wie Sie das Geld erhalten haben.
  4. Händigen Sie das Geld aus: Sie sind verpflichtet, Falschgeld den zuständigen Behörden zu übergeben.
  5. Kooperieren Sie: Beantworten Sie Fragen der Beamten oder Bankmitarbeiter, um bei der Aufklärung zu helfen.

Denken Sie daran: Sie werden in der Regel nicht für den Verlust des Falschgeldes entschädigt. Der finanzielle Schaden bleibt bei Ihnen, aber Sie vermeiden strafrechtliche Konsequenzen.

Warum sind die Strafen so hoch?

Die hohe Strafandrohung für Geldfälschung und damit zusammenhängende Delikte verdeutlicht, wie ernst der Staat diese Form der Kriminalität nimmt. Die Gründe dafür sind vielfältig:

  • Schutz der Wirtschaft: Falschgeld untergräbt das Vertrauen in die Währung und kann, in großem Umfang, zu Inflation und wirtschaftlicher Instabilität führen.
  • Schutz des Zahlungsverkehrs: Jeder Falschgeldschein, der in Umlauf kommt, schädigt denjenigen, der ihn unwissentlich annimmt. Dies beeinträchtigt den reibungslosen Ablauf des bargeldlichen Zahlungsverkehrs