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Ist Falschgeld Kaufen Strafbar

Ist Falschgeld kaufen strafbar? Die schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen in Deutschland

Ist Falschgeld Kaufen Strafbar_ Du hast vielleicht schon davon gehört: Gefälschtes Geld, auch Falschgeld genannt, ist ein ernstes Problem. Es schadet der Wirtschaft, untergräbt das Vertrauen in unsere Währung und kann für diejenigen, die damit in Berührung kommen, erhebliche rechtliche Folgen haben. Aber was ist, wenn du nicht das Falschgeld herstellst oder es bewusst ausgibst, sondern es kaufst? Bist du damit schon strafbar?  _Ist Falschgeld Kaufen Strafbar

Diese Frage mag auf den ersten Blick einfach erscheinen, doch die Rechtslage in Deutschland ist hier differenziert. Während das deutsche Strafgesetzbuch (StGB) keinen spezifischen Paragraphen mit dem Titel “Kauf von Falschgeld” hat, führt dieser Akt unweigerlich zu Handlungen, die nach deutschem Recht sehr wohl strafbar sind.  _Ist Falschgeld Kaufen Strafbar

Das Problem des “Kaufs”: Mehr als nur der Erwerb

Wenn du Falschgeld kaufst, vollziehst du damit in der Regel zwei kritische Schritte, die dich in Konflikt mit dem Gesetz bringen:

  1. Der Besitz: Sobald du das gefälschte Geld in Empfang nimmst, erlangst du den Besitz darüber.
  2. Die Absicht: Wer Falschgeld erwirbt, tut dies in den allermeisten Fällen mit der Absicht, es später wie echtes Geld zu verwenden, also in Umlauf zu bringen.

Diese beiden Aspekte – der Besitz und die damit verbundene Absicht – sind die Kernpunkte, die den Kauf von Falschgeld nach deutschem Recht strafbar machen. Lass uns die relevanten Paragraphen im Strafgesetzbuch genauer betrachten.  _Ist Falschgeld Kaufen Strafbar

Die entscheidenden Paragraphen im Strafgesetzbuch (StGB)

Für den Umgang mit Falschgeld sind im Wesentlichen die folgenden Paragraphen relevant:

  • § 146 StGB: Falschmünzerei: Dieser Paragraph behandelt das Herstellen oder Verfälschen von Geld sowie das Inverkehrbringen von so hergestelltem oder verfälschtem Geld. Die Strafen hierfür sind sehr hoch, da dies die primäre Quelle des Falschgeldes betrifft.
  • § 148 StGB: Inverkehrbringen von Falschgeld: Dieser Paragraph betrifft Personen, die Falschgeld, das sie selbst nicht hergestellt haben, als echt ausgeben und somit in den Wirtschaftskreislauf bringen. Dies ist eine häufige Folge des Kaufs von Falschgeld.
  • § 149 StGB: Vorbereitung der Falschmünzerei; Verwahrungen: Und hier wird es für dich als potenziellen Käufer von Falschgeld besonders relevant. § 149 Abs. 1 Nr. 2 StGB stellt das Sichverschaffen oder Aufbewahren von Falschgeld unter Strafe, wenn du dies mit der Absicht tust, es in Verkehr zu bringen.  _Ist Falschgeld Kaufen Strafbar

Genau das ist es, was beim Kauf von Falschgeld geschieht: Du verschaffst dir das Falschgeld, und zwar mit der Absicht, es später auszugeben.  _Ist Falschgeld Kaufen Strafbar

Der Kauf führt zum strafbaren Besitz (§ 149 StGB)

Wenn du Falschgeld kaufst, weißt du in der Regel, dass es sich um Fälschungen handelt. Dein Ziel ist es, die Scheine später wie echtes Geld zu verwenden. Durch den Kauf erlangst du den Besitz an diesen Fälschungen. In Kombination mit deiner Absicht, sie als echt auszugeben, erfüllst du den Tatbestand des § 149 Abs. 1 Nr. 2 StGB.  _Ist Falschgeld Kaufen Strafbar

Es ist entscheidend zu verstehen, dass nicht der Kaufvertrag über das Falschgeld oder die Übergabe des Geldes als solche den spezifischen Straftatbestand “Kauf von Falschgeld” begründen (den es so nicht gibt), sondern die damit einhergehenden strafbaren Handlungen, insbesondere der Besitz mit Inverkehrbringensabsicht (§ 149 StGB) und gegebenenfalls das spätere Inverkehrbringen (§ 148 StGB).  _Ist Falschgeld Kaufen Strafbar

Die Absicht ist entscheidend

Stell dir vor, du erhältst unwissentlich eine gefälschte Banknote (z. B. als Wechselgeld im Geschäft). Du bist im Besitz von Falschgeld. Bist du damit sofort strafbar? Nein, nicht nach § 149 StGB. Der Grund: Es fehlt dir in diesem Moment die Absicht, das Falschgeld als echt auszugeben. Du weißt ja noch nicht, dass es falsch ist.  _Ist Falschgeld Kaufen Strafbar

Anders verhält es sich, wenn du Falschgeld kaufst. Du weißt genau, dass es sich um Fälschungen handelt, und dein Kaufmotiv ist ja gerade, dieses Falschgeld für Einkäufe oder andere Zwecke einzusetzen, also in Verkehr zu bringen. Deine von Anfang an bestehende Absicht, das Falschgeld als echt zu verwenden, macht den Besitz (den du durch den Kauf erlangst) strafbar nach § 149 StGB.  _Ist Falschgeld Kaufen Strafbar

Solltest du das gekaufte Falschgeld dann tatsächlich verwenden, um etwas zu bezahlen, erfüllst du zusätzlich den Tatbestand des Inverkehrbringens von Falschgeld nach § 148 StGB.  _Ist Falschgeld Kaufen Strafbar

Welche Strafen drohen?

Die Strafen für Delikte im Zusammenhang mit Falschgeld sind nicht zu unterschätzen. Sie hängen von der Schwere des Vergehens, der Menge des Falschgeldes, der Tathandlung (Besitz oder Inverkehrbringen) und den genauen Umständen ab.  _Ist Falschgeld Kaufen Strafbar

Hier ist eine Übersicht über die typischen Strafrahmen für die relevantesten Delikte, denen du durch den Kauf von Falschgeld begegnen könntest:

StGB Paragraph Delikt Beschreibung Typischer Strafrahmen
§ 149 Abs. 1 Verwahrungen (Besitz) Falschgeld sich verschaffen oder aufbewahren mit Absicht des Inverkehrbingens Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
§ 148 Satz 1 Inverkehrbringen Falschgeld als echt ausgeben Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe
§ 146 Abs. 1 Falschmünzerei (Herstellung/Inverkehrbringen durch Hersteller) Geld fälschen oder verfälschen und in Verkehr bringen Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr (in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren)

Hinweis: Dies sind allgemeine Strafrahmen. Die tatsächliche Strafe im Einzelfall hängt von vielen Faktoren ab (Menge des Falschgeldes, Vorstrafen, Reue etc.). Für § 149 Abs. 1 Nr. 2 StGB (Besitz mit Inverkehrbringensabsicht) liegt die Höchststrafe bei 5 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Für das tatsächliche Inverkehrbringen nach § 148 StGB ist ebenfalls eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe vorgesehen.

Wie du siehst, kann der Kauf von Falschgeld – auch wenn es keinen eigenen Paragraphen dafür gibt – leicht zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer erheblichen Geldstrafe führen, weil du damit den Tatbestand des strafbaren Besitzes mit Inverkehrbringensabsicht (§ 149 StGB) erfüllst. Solltest du das Geld dann tatsächlich ausgeben, kommt § 148 StGB hinzu.  _Ist Falschgeld Kaufen Strafbar

Warum würdest du überhaupt Falschgeld kaufen wollen?

Die Motivationen für den Kauf von Falschgeld sind meistens:

  • Der Versuch, Geld zu sparen, indem man Güter oder Dienstleistungen mit Fälschungen bezahlt.
  • Die Absicht, andere zu betrügen.

Beide Motivationen sind nicht nur moralisch verwerflich, sondern auch strafrechtlich hochproblematisch. Der kurzfristig vermeintliche “Gewinn” steht in keinem Verhältnis zu den potenziellen Strafen und den langfristigen Konsequenzen einer Verurteilung (Vorstrafe, Schwierigkeiten bei der Jobsuche, etc.).  _Ist Falschgeld Kaufen Strafbar

Was solltest du tun, wenn du Falschgeld erhältst oder entdeckst?

Wenn dir Falschgeld zugespielt wird, ohne dass du es wusstest (z. B. als Wechselgeld), machst du dich nicht automatisch strafbar. Wichtig ist dann aber, wie du reagierst.  _Ist Falschgeld Kaufen Strafbar

Deine Pflichten und empfohlenen Schritte:

  • Nimm es nicht in Umlauf: Gib die verdächtige Banknote oder Münze nicht weiter. Damit würdest du dich des Inverkehrbringens (§ 148 StGB) strafbar machen, selbst wenn du das Falschgeld unwissentlich erhalten hast.
  • Informiere die Polizei: Melde den Vorfall umgehend der nächsten Polizeidienststelle oder deiner Bank. Übergebe das verdächtige Geld den Behörden. Du bist nicht zum Ersatz des Nennwerts verpflichtet, aber zur Übergabe.
  • Dokumentiere (falls möglich): Wenn du weißt, woher du das Geld hast, notiere dir Datum, Uhrzeit, Ort und möglichst eine Beschreibung der Person, von der du es erhalten hast. Das hilft den Ermittlungsbehörden.  _Ist Falschgeld Kaufen Strafbar

Zusammenfassende Kernpunkte:

  • Das deutsche Recht hat keinen spezifischen Straftatbestand “Kauf von Falschgeld”.
  • Der Kauf von Falschgeld führt jedoch zwangsläufig zum Besitz desselben.
  • Wenn du Falschgeld kaufst, ist deine Absicht in der Regel das Inverkehrbringen (Ausgeben) als echtes Geld.
  • Der Besitz von Falschgeld mit der Absicht, es in Verkehr zu bringen, ist nach § 149 Abs. 1 Nr. 2 StGB strafbar.
  • Das spätere Inverkehrbringen des gekauften Falschgeldes ist ein eigener Straftatbestand nach § 148 StGB.
  • Die Strafen für diese Delikte reichen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen von mehreren Jahren.
  • Unwissentlicher Erhalt von Falschgeld ist nicht strafbar, aber das anschließende Inverkehrbringen schon. Du solltest es den Behörden melden.

Fazit

Die Antwort auf die Frage “Ist Falschgeld kaufen strafbar?” lautet eindeutig: Ja, indirekt und mit schwerwiegenden Folgen. Auch wenn der reine Kaufakt nicht isoliert im StGB genannt wird, so führt er doch direkt zu strafbarem Besitz und in der Regel zur Absicht des Inverkehrbringens. Du begibst dich damit auf sehr dünnes Eis und riskierst empfindliche Geld- oder sogar Freiheitsstrafen. Die vermeintliche “Ersparnis” oder der “Gewinn” stehen in keinem Verhältnis zu den rechtlichen Risiken und dem Schaden, den Falschgeld der Gesellschaft zufügt. Lass also lieber die Finger davon.  _Ist Falschgeld Kaufen Strafbar


FAQs zum Thema Falschgeld kaufen

Hier findest du Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Falschgeld und die Strafbarkeit des Kaufs:

F: Gibt es im deutschen Gesetz einen Paragraphen, der explizit “Kauf von Falschgeld” kriminalisiert? A: Nein, das deutsche Strafgesetzbuch (StGB) hat keinen spezifischen Paragraphen mit der Überschrift oder dem Wortlaut “Kauf von Falschgeld”. Der strafrechtliche relevante Punkt ist nicht der Kaufvertrag oder die Übergabe an sich, sondern der daraus resultierende Besitz in Kombination mit der Absicht, das Falschgeld als echt auszugeben (§ 149 StGB), und das spätere Inverkehrbringen (§ 148 StGB).  _Ist Falschgeld Kaufen Strafbar

F: Was ist der Hauptgrund, warum der Kauf von Falschgeld dennoch strafbar ist? A: Der Hauptgrund ist § 149 Abs. 1 Nr. 2 StGB. Durch den Kauf verschaffst du dir das Falschgeld. Da du es bewusst als Fälschung erwirbst, hast du in der Regel die Absicht, es später wie echtes Geld zu verwenden (in Verkehr zu bringen). Dieser Besitz mit Inverkehrbringensabsicht ist strafbar.  _Ist Falschgeld Kaufen Strafbar

F: Droht mir sofort eine Haftstrafe, wenn ich Falschgeld kaufe? A: Nicht zwangsläufig sofort eine Haftstrafe, aber es ist eine mögliche Konsequenz. § 149 StGB sieht alternativ zur Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren auch eine Geldstrafe vor. Die Art und Höhe der Strafe hängt stark von den Umständen ab, wie z. B. der Menge des gekauften Falschgeldes, deiner Vorstrafen, ob du das Geld tatsächlich in Umlauf gebracht hast und wie die Gerichte deinen Fall bewerten. Aber selbst eine hohe Geldstrafe oder eine Bewährungsstrafe sind schwerwiegende Folgen.  _Ist Falschgeld Kaufen Strafbar

F: Was ist, wenn ich Falschgeld kaufe, aber es nie benutze? A: Auch wenn du das gekaufte Falschgeld nicht benutzt, hast du es dir mit der Absicht, es später zu benutzen, verschafft und bewahrst es womöglich auf. Damit erfüllst du bereits den Tatbestand des § 149 Abs. 1 Nr. 2 StGB (Verwahrungen mit Inverkehrbringensabsicht). Der Versuch des Inverkehrbringens oder das tatsächliche Inverkehrbringen (§ 148 StGB) wären zusätzliche Delikte, aber der strafbare Besitz besteht auch ohne Nutzung.  _Ist Falschgeld Kaufen Strafbar

F: Was soll ich tun, wenn mir jemand Falschgeld verkaufen will? A: Kaufe es auf keinen Fall! Melde dies umgehend der Polizei. Versuche dir möglichst viele Details zu merken (Aussehen der Person, Ort, Zeitpunkt, Art des Falschgeldes), um den Behörden bei den Ermittlungen zu helfen.

F: Was passiert, wenn ich unwissentlich Falschgeld erhalte (z. B. als Wechselgeld)? A: Wenn du Falschgeld erhältst, ohne zu wissen, dass es falsch ist, machst du dich in diesem Moment nicht strafbar, da dir die Absicht fehlt, es als Falschgeld zu besitzen oder in Umlauf zu bringen. Sobald du aber erkennst oder den Verdacht hast, dass es sich um Falschgeld handelt, darfst du es nicht weitergeben. Gibst du es wissentlich weiter, machst du dich strafbar (§ 148 StGB). Du bist verpflichtet, das Falschgeld den Behörden (Polizei, Bank) zu übergeben.

F: Macht es einen Unterschied, wie viel Falschgeld ich kaufe? A: Ja, die Menge des Falschgeldes ist ein wichtiger Faktor bei der Strafzumessung. Der Kauf einer kleinen Menge (z. B. ein oder zwei Scheine) wird in der Regel milder bestraft als der Kauf großer Mengen, da dies auf eine größere kriminelle Energie und eine höhere potenzielle Schädigung des Wirtschaftssystems hindeutet. Bei sehr geringen Mengen könnte unter Umständen eine Einstellung des Verfahrens nach §§ 153 ff. StPO geprüft werden, aber eine Strafbarkeit nach § 149 StGB bleibt grundsätzlich bestehen.