Falschgeld fahrlässig in Umlauf bringen: Was Sie wissen müssen
Inverkehrbringen Von Falschgeld Fahrlässig_ Falschgeld ist eine ernsthafte Bedrohung für die Wirtschaft und das Vertrauen in unsere Zahlungsmittel. Jeder Euro, den Sie in der Hand halten, sollte echt sein. Doch trotz aller Sicherheitsmerkmale versuchen Kriminelle immer wieder, gefälschte Banknoten in Umlauf zu bringen. Meistens geschieht das absichtlich. Aber wussten Sie, dass Sie sich auch strafbar oder zumindest bußgeldbewährt machen können, wenn Sie Falschgeld weitergeben, ohne es zu erkennen – also fahrlässig handeln? _Inverkehrbringen Von Falschgeld Fahrlässig
In diesem Artikel erfahren Sie, warum das fahrlässige Inverkehrbringen von Falschgeld rechtliche Konsequenzen haben kann, wie sich Fahrlässigkeit von Vorsatz unterscheidet, wie Sie Falschgeld erkennen können und was Sie tun sollten, wenn Sie den Verdacht haben, eine gefälschte Banknote erhalten zu haben. _Inverkehrbringen Von Falschgeld Fahrlässig
Die rechtliche Grauzone: Fahrlässigkeit vs. Vorsatz
Wenn Menschen bewusst versuchen, Falschgeld als echtes Geld auszugeben, handeln sie vorsätzlich. Das ist eine schwere Straftat, die in Deutschland durch § 147 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt ist. Dort heißt es: “Wer Falschgeld … in Verkehr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.” Das Delikt nennt sich “Inverkehrbringen von Falschgeld”. _Inverkehrbringen Von Falschgeld Fahrlässig
Aber was passiert, wenn Sie eine gefälschte Banknote erhalten und diese unwissentlich weitergeben? Zum Zeitpunkt der Weitergabe waren Sie sich nicht bewusst, dass sie falsch ist. Hier kommt die Fahrlässigkeit ins Spiel. Fahrlässigkeit bedeutet, dass Sie die gebotene Sorgfaltspflicht außer Acht gelassen haben und deshalb etwas nicht erkannt haben, was Sie bei entsprechender Sorgfalt hätten erkennen können. _Inverkehrbringen Von Falschgeld Fahrlässig
Das Strafrecht (§ 147 StGB) bestraft das vorsätzliche Inverkehrbringen. Das bedeutet, wenn Sie wussten oder es zumindest für möglich hielten und billigend in Kauf nahmen, dass die Banknote gefälscht ist, als Sie sie weitergaben, machen Sie sich strafbar. _Inverkehrbringen Von Falschgeld Fahrlässig
Doch auch die Fahrlässigkeit kann Konsequenzen haben, wenn auch meist nicht im Rahmen des Strafgesetzbuchs, sondern als Ordnungswidrigkeit. Hier ist insbesondere das Gesetz über die Deutsche Bundesbank (BBankG) relevant. Gemäß § 36 Absatz 1 Nummer 3 BBankG handelt ordnungswidrig, wer “Falschgeld, das er erhalten hat, oder unbrauchbares Geld, das er beanstandet hat, im Zahlungsverkehr wieder in Umlauf bringt”. Diese Regelung zielt auf genau den Fall ab: Sie haben Falschgeld erhalten, es aber nicht als solches erkannt (oder obwohl Sie es beanstandet haben) und es dann weitergegeben. _Inverkehrbringen Von Falschgeld Fahrlässig
Wann handeln Sie fahrlässig?
Sie handeln fahrlässig im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 3 BBankG, wenn Sie Falschgeld weitergeben, obwohl Sie es bei Beachtung einfacher und zumutbarer Sorgfaltspflichten als falsch hätten erkennen können. Die Gerichte prüfen in solchen Fällen, ob die Fälschung so offensichtlich war, dass sie Ihnen hätte auffallen müssen. _Inverkehrbringen Von Falschgeld Fahrlässig
Typische Situationen, in denen Fahrlässigkeit angenommen werden kann, sind:
- Sie erhalten eine Banknote, deren Sicherheitsmerkmale (wie Wasserzeichen, Sicherheitsfaden, Hologramm) offensichtlich fehlen oder amateurhaft nachgemacht sind.
- Die Banknote weist eine atypische Haptik auf (fühlt sich anders an als echtes Geld).
- Sie erhalten eine größere Summe Bargeld oder eine Banknote mit hohem Nennwert (z.B. 100- oder 200-Euro-Schein) in Eile oder in einer Situation, in der Sie besonders aufmerksam sein sollten (z.B. bei einem Privatverkauf an eine unbekannte Person), und Sie überprüfen die Scheine nicht oder nur flüchtig. _Inverkehrbringen Von Falschgeld Fahrlässig
- Sie ignorieren offensichtliche Unterschiede in Farbe, Größe oder Druck gegenüber echten Banknoten.
Es geht also darum, dass Sie eine zumutbare Sorgfalt hätten walten lassen müssen – die Sorgfalt, die von einem durchschnittlichen Bürger im Umgang mit Bargeld erwartet werden kann. Niemand erwartet von Ihnen, dass Sie ein Experte für Banknotensicherheit sind, aber die gängigsten und fühlbaren/sichtbaren Merkmale sollten Sie kennen und prüfen. _Inverkehrbringen Von Falschgeld Fahrlässig
Die Konsequenzen der Fahrlässigkeit
Wenn Ihnen nachgewiesen wird, dass Sie Falschgeld fahrlässig (im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 3 BBankG) in Umlauf gebracht haben, droht Ihnen ein Bußgeld. Die Höhe des Bußgeldes hängt vom Einzelfall ab, kann aber durchaus empfindlich sein. Es handelt sich hierbei “lediglich” um eine Ordnungswidrigkeit und nicht um eine Straftat. Das bedeutet, es gibt keine Eintragung ins Führungszeugnis wie bei einer Verurteilung nach § 147 StGB, aber die finanzielle Konsequenz und der Ärger bleiben. _Inverkehrbringen Von Falschgeld Fahrlässig
Wichtig ist der Unterschied zum Vorsatz (§ 147 StGB). Wenn Sie Falschgeld erhalten und erst später den Verdacht schöpfen oder sogar Gewissheit haben, dass es sich um eine Fälschung handelt, und Sie es dann trotzdem weitergeben, handeln Sie vorsätzlich und machen sich strafbar. Die Grenze zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz kann fließend sein und wird im Zweifelsfall gerichtlich geprüft. Der entscheidende Punkt ist Ihr Wissen oder Ihre billigende Inkaufnahme zum Zeitpunkt der Weitergabe. _Inverkehrbringen Von Falschgeld Fahrlässig
Wie erkennen Sie Falschgeld?
Die beste Prävention gegen fahrlässiges Inverkehrbringen ist, Falschgeld gar nicht erst zu übersehen. Die Europäische Zentralbank (EZB) empfiehlt die Methode “Fühlen-Sehen-Kippen”. Nehmen Sie sich immer einen Moment Zeit, um Geldscheine, die Sie erhalten, kurz zu prüfen. _Inverkehrbringen Von Falschgeld Fahrlässig
Hier sind die wichtigsten Sicherheitsmerkmale der Euro-Banknoten, auf die Sie achten sollten:
- Fühlen:
- Das Papier: Echtes Euro-Banknotenpapier besteht aus Baumwolle und fühlt sich griffig und fest an. Es ist kein normales Druckpapier.
- Relief: Auf der Vorderseite der Banknoten gibt es Bereiche, die durch ein besonderes Druckverfahren etwas erhaben sind und sich ertasten lassen. Dazu gehören die EZB-Initiale (z.B. “ECB”, “EZB”), der Nennwert und das Hauptmotiv.
- Sehen:
- Wasserzeichen: Halten Sie die Banknote gegen das Licht. Es erscheint ein schemenhaftes Motiv (ein Porträt oder eine architektonische Darstellung) sowie der Nennwert. Das Wasserzeichen ist sowohl auf der Vorder- als auch auf der Rückseite sichtbar.
- Sicherheitsfaden: Ebenfalls gegen das Licht gehalten, erscheint ein dunkler Faden, in den die Wertzahl und das Euro-Symbol (“€”) oder die Abkürzung “EZB” (je nach Serie) eingelassen sind.
- Durchsichtsregister: In der oberen Ecke der Vorderseite und der Rückseite sind Teile des Nennwerts gedruckt. Wenn Sie die Banknote gegen das Licht halten, ergänzen sich diese Teile zu der vollständigen Wertzahl.
- Kippen:
- Hologramm: Kippen Sie die Banknote. Auf dem Hologramm (ein Folien-Streifen oder ein Hologramm-Fleck) wechselt das Motiv zwischen dem Nennwert und einem Fenster/Tor oder einem Porträt der Europa (bei den neueren Scheinen der “Europa-Serie”). Im Hintergrund des Hologramms erscheinen Regenbogenfarben. _Inverkehrbringen Von Falschgeld Fahrlässig
- Glanzstreifen (bei kleinen Scheinen €5-€20): Auf der Rückseite kleinerer Banknoten (5€, 10€, 20€) befindet sich ein goldfarbener Streifen, der beim Kippen sichtbar wird. Auf diesem Streifen sind die Wertzahl und das Euro-Symbol (“€”) zu sehen.
- Farbwechselnde Zahl (bei großen Scheinen €50-€200): Auf der Rückseite größerer Banknoten (50€, 100€, 200€) befindet sich die große Nennwertzahl, deren Farbe sich beim Kippen von smaragdgrün zu tiefblau oder violett ändert (bei den neueren Scheinen mit einem Lichtbalken, der sich bewegt). _Inverkehrbringen Von Falschgeld Fahrlässig
- Satelliten-Hologramm (Europa-Serie €100, €200): In der Folie am oberen Rand bewegen sich kleine €-Symbole um die Wertzahl, wenn Sie den Schein kippen.
- Emerald-Zahl (Europa-Serie): Die glänzende Zahl auf der Vorderseite erzeugt beim Kippen einen Lichtbalken, der sich auf und ab bewegt, und die Farbe der Zahl verändert sich.
Sicherheitsmerkmale des Euro-Bargelds im Überblick
Merkmal | Wo finden Sie es? | Was sehen/fühlen Sie? | Tipp zur Prüfung |
---|---|---|---|
Papier & Relief | Gesamter Schein (Vorderse.) | Griffig, fest; erhabene Drucke (z.B. EZB-Abkürzung, Nennwert) fühlbar. | Mit den Fingern darüberstreichen. |
Wasserzeichen | Linker/rechter Randbereich | Motiv (Porträt/Architektur) und Nennwert gegen Licht sichtbar. | Schein gegen eine Lichtquelle halten. |
Sicherheitsfaden | Mittig (senkrecht) | Dunkler Faden mit Nennwert und €/EZB-Symbol gegen Licht sichtbar. | Schein gegen eine Lichtquelle halten. |
Durchsichts-reg. | Obere Ecke (Vorder-/Rück.) | Teile der Wertzahl, die sich gegen Licht ergänzen. | Schein gegen eine Lichtquelle halten. |
Hologramm | Folienstreifen/Fleck | Wechselnde Motive (Nennwert/Fenster/Porträt) beim Kippen. Regenbogenfarben im Hintergrund. | Schein leicht hin- und herkippen. |
Glanzstreifen | Rückseite (€5-€20) | Goldfarbener Streifen mit Nennwert und €-Symbol beim Kippen sichtbar. | Schein leicht hin- und herkippen. |
Farbwechselnde Z. | Rückseite (€50-€200) | Nennwertzahl wechselt die Farbe (z.B. grün-blau) beim Kippen. | Schein leicht hin- und herkippen. |
Emerald-Zahl | Vorderseite (Europa-Serie) | Glänzende Nennwertzahl mit Lichtbalken, der sich beim Kippen bewegt. | Schein leicht hin- und herkippen. |
Was tun, wenn Sie Falschgeld vermuten?
Haben Sie den Verdacht, eine gefälschte Banknote erhalten zu haben, ist das Wichtigste:
- Geben Sie die Banknote NICHT weiter! Das Weitergeben, auch wenn es “nur” fahrlässig geschieht, kann rechtliche Folgen haben (Bußgeld). Wenn Sie es wissentlich tun, machen Sie sich strafbar.
- Nehmen Sie die Banknote nicht wieder zurück, wenn Sie sie gerade erst beim Bezahlen erhalten haben und derjenige, der sie Ihnen gegeben hat, sie zurückfordert. Merken Sie sich stattdessen dessen Aussehen.
- Bewahren Sie die Banknote getrennt auf. Falten Sie sie, um sie zu markieren, aber beschädigen Sie sie nicht weiter.
- Informieren Sie sofort die Polizei oder Ihre Bank. Sie sind verpflichtet, Falschgeld den Behörden zu melden. Bringen Sie die verdächtige Banknote dorthin.
- Versuchen Sie, sich an die Umstände zu erinnern, unter denen Sie die Banknote erhalten haben: Wo, wann und von wem haben Sie sie bekommen? Jede Information kann für die Ermittler hilfreich sein. _Inverkehrbringen Von Falschgeld Fahrlässig
Wichtiger Hinweis: Sie erhalten keinen Ersatz für Falschgeld, das Sie bei der Polizei oder Bank abgeben. Es wird von den Behörden einbehalten und vernichtet. Auch dies ist ein Grund, warum es so wichtig ist, Falschgeld rechtzeitig zu erkennen und die Annahme zu verweigern, statt es versehentlich anzunehmen und dann eventuell weiterzugeben. _Inverkehrbringen Von Falschgeld Fahrlässig
Fazit
Auch wenn das vorsätzliche Inverkehrbringen von Falschgeld die deutlich schwerere Straftat ist, kann das fahrlässige Weitergeben von gefälschten Banknoten als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und zu Bußgeldern führen. Der Schlüssel, um dies zu vermeiden, liegt in der Wachsamkeit. Machen Sie sich mit den grundlegenden Sicherheitsmerkmalen der Euro-Banknoten vertraut und nehmen Sie sich beim Empfang von Bargeld, insbesondere bei größeren Beträgen, einen Moment Zeit für eine kurze Prüfung nach der bewährten Methode “Fühlen-Sehen-Kippen”. Wenn Sie den Verdacht haben, Falschgeld erhalten zu haben, handeln Sie verantwortungsbewusst: Geben Sie es nicht weiter, sondern melden Sie es umgehend den Behörden. So schützen Sie sich selbst und tragen zur Bekämpfung der Geldfälschung bei. _Inverkehrbringen Von Falschgeld Fahrlässig
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
- Ist der bloße Besitz von Falschgeld strafbar? Grundsätzlich nein, der bloße Besitz ist in Deutschland nicht strafbar, solange Sie keine Absicht haben, das Falschgeld in Umlauf zu bringen. Die Strafbarkeit oder Bußgeldbewehrung beginnt in der Regel, wenn Sie versuchen, es weiterzugeben (vorsätzlich oder fahrlässig nach § 36 BBankG) oder wenn Sie es mit der Absicht besitzen, es später in Umlauf zu bringen (§ 146 StGB – Geldfälschung, dazu gehört auch das Bereithalten). _Inverkehrbringen Von Falschgeld Fahrlässig
- Was passiert, wenn ich Falschgeld unwissentlich erhalten habe? Wenn Sie Falschgeld erhalten, ohne es zu erkennen, ist das zunächst kein Problem. Das Problem entsteht erst, wenn Sie es, nachdem Sie es erhalten haben, wieder in Umlauf bringen. Ob das dann als fahrlässig oder sogar vorsätzlich gewertet wird, hängt von den Umständen und Ihrer Sorgfalt bzw. Ihrem Wissen ab.
- Bekomme ich mein Geld zurück, wenn ich Falschgeld abgebe? Nein, für Falschgeld, das Sie bei der Polizei oder Bank abgeben, erhalten Sie keinen Ersatz. Der finanzielle Schaden liegt bei Ihnen. _Inverkehrbringen Von Falschgeld Fahrlässig
- Woran erkenne ich, ob ich fahrlässig gehandelt habe? Sie haben fahrlässig gehandelt, wenn die Fälschung so schlecht gemacht war oder offensichtliche Sicherheitsmerkmale fehlten, dass sie Ihnen bei einer zumutbaren, normalen Überprüfung hätte auffallen müssen, Sie die Prüfung aber nicht oder nicht ausreichend durchgeführt haben. _Inverkehrbringen Von Falschgeld Fahrlässig
- Was ist der Unterschied zwischen Falschgeld und Spielgeld/Kopien? Falschgeld ist so gestaltet, dass es im Zahlungsverkehr als echtes Geld akzeptiert werden soll. Spielgeld oder Kopien, die für Filmzwecke etc. gedacht sind, müssen sich deutlich von echtem Geld unterscheiden (z.B. durch Größe, Aufdrucke wie “SPECIMEN” oder “MOVIE MONEY”). Das Inverkehrbringen von Falschgeld ist eine Straftat/Ordnungswidrigkeit. Das Inverkehrbringen von täuschend echtem Spielgeld, das als Falschgeld missbraucht werden könnte, ist ebenfalls problematisch und kann als Geldfälschung gewertet werden. _Inverkehrbringen Von Falschgeld Fahrlässig