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Falschgeld Strafen: Ein Leitfaden zu den rechtlichen Konsequenzen in Deutschland

Falschgeld Strafen_Der Euro ist mehr als nur ein Zahlungsmittel; er ist ein Symbol für Vertrauen und Stabilität in einem großen Wirtschaftsraum. Doch dieses Vertrauen wird durch Falschgeld bedroht. Die Herstellung, der Erwerb oder das In-Verkehr-Bringen von gefälschten Banknoten oder Münzen sind keine Kavaliersdelikte, sondern Straftaten, die in Deutschland mit empfindlichen Strafen geahndet werden. Wenn Sie mit Falschgeld in Berührung kommen – sei es als Täter oder als unwissentlich Betroffener – ist es entscheidend, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen.

Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über die relevanten Strafvorschriften im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) und erläutert, welche Konsequenzen Ihnen drohen können, wenn Sie mit Falschgeld zu tun haben.

Warum sind die Strafen so hoch?

Die Stabilität einer Währung ist fundamental für das Funktionieren einer modernen Wirtschaft. Falschgeld untergräbt diese Stabilität auf mehreren Ebenen:

  1. Vertrauensverlust: Wenn Bürgerinnen und Bürger befürchten müssen, Falschgeld zu erhalten, schwindet das Vertrauen in das Bargeld als Zahlungsmittel.
  2. Wirtschaftlicher Schaden: Unternehmen und Privatpersonen, die Falschgeld annehmen, erleiden direkte finanzielle Verluste, da Falschgeld nicht erstattet wird.
  3. Schaden für den Staat: Die Währungsstabilität zu gewährleisten ist eine Kernaufgabe des Staates (vertreten durch die Europäische Zentralbank und die nationalen Zentralbanken). Fälschungshandlungen greifen diese Hoheit direkt an.
  4. Finanzierung krimineller Aktivitäten: Falschgeld wird oft von organisierten kriminellen Gruppen hergestellt und verbreitet, um illegale Geschäfte zu finanzieren.

Aufgrund dieser weitreichenden Auswirkungen betrachtet der Gesetzgeber Falschgelddelikte als schwere Straftaten, die den Rechtsfrieden und die öffentliche Sicherheit erheblich beeinträchtigen.

Die rechtliche Grundlage: Das Strafgesetzbuch (StGB)

Die zentralen Vorschriften zur Bekämpfung der Geldfälschung finden sich in den §§ 146 ff. des Strafgesetzbuches. Der wichtigste Paragraph ist dabei § 146 StGB – Falschmünzerei. Auch wenn der Titel “Falschmünzerei” lautet, umfasst dieser Paragraph sowohl die Fälschung von Münzen als auch von Banknoten, unabhängig davon, ob es sich um inländische oder ausländische Währung handelt.

§ 146 StGB stellt im Wesentlichen drei Hauptformen des Umgangs mit Falschgeld unter Strafe:

  1. Das Fälschen selbst: Die Herstellung einer währungsmäßigen Nachahmung.
  2. Das Sich-Verschaffen: Der Erwerb von bereits gefälschtem Geld, mit der Absicht, es als echt in Verkehr zu bringen.
  3. Das In-Verkehr-Bringen: Das Weitergeben von Falschgeld als echt, wobei Ihnen bekannt ist, dass es sich um eine Fälschung handelt.

Eine weitere relevante, wenn auch spezifischere Vorschrift ist § 147 StGB – Vorbereitung der Falschgeldfälschung. Dieser Paragraph stellt bereits die Vorbereitungshandlung unter Strafe, nämlich das Herstellen, Sich-Verschaffen oder Verwahren von Werkzeugen, Formen, Schablonen, Druckplatten, Negativen oder ähnlichen Mitteln, die zur Fälschung von Geld bestimmt sind.

Welche Strafen drohen Ihnen konkret?

Die Strafen für Falschgelddelikte sind im StGB klar definiert und hängen von der Schwere der Tat ab.

Die grundlegende Strafandrohung für die in § 146 Abs. 1 StGB genannten Handlungen (Fälschen, Sich-Verschaffen oder In-Verkehr-Bringen von Falschgeld als echt) ist sehr hoch:

  • Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Dies bedeutet, dass das Gericht Sie in der Regel zu einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren verurteilen muss. Geldfälschung im Sinne des § 146 Abs. 1 StGB gilt als Verbrechen.

Das Gesetz sieht jedoch auch die Möglichkeit eines minder schweren Falles vor, geregelt in § 146 Abs. 2 StGB. Liegt ein minder schwerer Fall vor, so ist die Strafe:

  • Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren.

Was als minder schwerer Fall gilt, liegt im Ermessen des Gerichts und hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Kriterien können sein:

  • Eine geringe Anzahl von gefälschten Banknoten oder Münzen.
  • Eine geringe kriminelle Energie oder Professionalität des Täters.
  • Ein nur geringer angerichteter Schaden.
  • Eine spontane Tat ohne größere Planung.
  • Die Rolle des Täters (z. B. nur ein kleiner Helfer und nicht der Drahtzieher).

Dennoch sollten Sie bedenken, dass selbst im minder schweren Fall die Mindeststrafe bei einem Jahr Freiheitsstrafe liegt. Geldstrafen sind bei den Hauptdelikten des § 146 StGB nicht vorgesehen.

Versuch: Auch der Versuch, Falschgeld zu fälschen, sich zu verschaffen oder in Verkehr zu bringen, ist nach § 146 Abs. 3 StGB strafbar. Die Strafandrohung ist dabei grundsätzlich dieselbe wie für die vollendete Tat, kann aber vom Gericht gemildert werden.

Vorbereitung: Die Vorbereitungshandlungen nach § 147 StGB werden ebenfalls mit Strafe bedroht:

  • Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.

Hier ist das Strafmaß deutlich geringer als für die Delikte, die den Umgang mit dem fertigen Falschgeld betreffen. Es handelt sich um ein Vergehen.

Um Ihnen einen schnellen Überblick zu geben, fassen wir die Hauptstrafen in einer Tabelle zusammen:

Delikt Art (basierend auf StGB) Beschreibung Strafandrohung (Regelfall, § 146 Abs. 1) Strafandrohung (Minder schwerer Fall, § 146 Abs. 2) Strafandrohung (Vorbereitung, § 147)
Falschmünzerei / Sich Falschgeld verschaffen / In Verkehr bringen Geld fälschen, gefälschtes Geld mit Inverkehrbringungsabsicht erwerben, gefälschtes Geld als echt weitergeben (vorsätzlich) Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis 5 Jahren Nicht direkt für diese Taten
Versuch der oben genannten Taten Das Bemühen, die oben genannten Taten zu begehen. Grundsätzlich wie vollendete Tat (Möglichkeit der Strafmilderung) Grundsätzlich wie vollendete Tat (Möglichkeit der Strafmilderung) Nicht direkt für diese Taten
Vorbereitung der Falschgeldfälschung Herstellen, Sich-Verschaffen oder Verwahren von Fälschungsmitteln. Nicht direkt für diese Taten Nicht direkt für diese Taten Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe

Beachten Sie: Diese Tabelle bietet einen vereinfachten Überblick. Die tatsächliche Strafzumessung hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab.

Weitere Konsequenzen über die Strafe hinaus

Eine Verurteilung wegen eines Falschgelddelikts kann weitere und langanhaltende Folgen für Sie haben:

  • Vorstrafe: Eine Verurteilung, insbesondere nach § 146 StGB, führt zu einem Eintrag im Führungszeugnis. Dies kann Ihre berufliche Zukunft, Reisen in bestimmte Länder und andere Aspekte Ihres Lebens erheblich beeinträchtigen.
  • Vermögensabschöpfung: Der Staat kann Vermögenswerte einziehen, die im Zusammenhang mit der Straftat stehen (z. B. Fälschungswerkzeuge, aber auch Gewinne aus den illegalen Geschäften).
  • Zivilrechtliche Folgen: Wenn Sie jemanden durch die Verwendung von Falschgeld geschädigt haben, kann dieser Schadensersatz von Ihnen verlangen.

Was passiert, wenn Sie unwissentlich Falschgeld erhalten?

Es ist wichtig zu wissen: Das bloße, unwissentliche Besitzen von Falschgeld ist in Deutschland nicht strafbar. Wenn Ihnen jemand Falschgeld unterjubelt und Sie dies nicht bemerken, haben Sie keine Straftat begangen.

Allerdings besteht für Sie die Pflicht, erhaltenes Falschgeld nicht wissentlich weiterzugeben. Sobald Sie erkennen, dass Sie eine Fälschung erhalten haben, dürfen Sie diese nicht mehr als echtes Geld verwenden, um beispielsweise etwas zu kaufen. Tun Sie dies doch, machen Sie sich strafbar wegen In-Verkehr-Bringens von Falschgeld (§ 146 Abs. 1 StGB), da Sie nun vorsätzlich handeln.

Was sollten Sie tun, wenn Sie den Verdacht haben, Falschgeld erhalten zu haben?

Hier sind die entscheidenden Schritte:

  1. Nehmen Sie die verdächtige Banknote oder Münze genau unter die Lupe. Überprüfen Sie die Sicherheitsmerkmale (Wasserzeichen, Hologramm, Sicherheitsfaden, fühlbares Relief etc.). Informationen zu den Sicherheitsmerkmalen finden Sie auf den Webseiten der Deutschen Bundesbank oder der Europäischen Zentralbank.
  2. Geben Sie das verdächtige Geld auf keinen Fall weiter. Bewahren Sie es sicher auf.
  3. Informieren Sie unverzüglich die Polizei oder bringen Sie das Geld zur Deutschen Bundesbank oder zu Ihrer Hausbank. Sie sind verpflichtet, verdächtiges Geld anzuzeigen.
  4. Merken Sie sich, wann und von wem Sie das Geld erhalten haben. Diese Informationen sind für die Ermittlungsbehörden sehr wichtig. Notieren Sie sich Ort, Zeit und gegebenenfalls eine Beschreibung der Person.

Indem Sie Falschgeld der Polizei oder Bank melden, helfen Sie dabei, die Verbreitung einzudämmen und tragen zur Sicherheit des Zahlungsverkehrs bei. Sie erhalten für das abgegebene Falschgeld keinen Ersatz.

Prävention und Erkennung

Die Behörden arbeiten kontinuierlich daran, die Sicherheit von Banknoten und Münzen zu verbessern und Fälscherbanden das Handwerk zu legen. Die besten Mittel für Sie als Bürger, sich zu schützen, sind:

  • Sich mit den Sicherheitsmerkmalen vertraut machen: Nehmen Sie sich die Zeit, echte Banknoten und Münzen genau anzusehen und die verschiedenen Sicherheitsmerkmale zu prüfen. Die EZB empfiehlt die “Fühlen-Sehen-Kippen”-Methode.
  • Vorsicht walten lassen: Seien Sie besonders aufmerksam bei Bartransaktionen mit unbekannten Personen oder in ungewöhnlichen Situationen.
  • Große Mengen Bargeld prüfen: Wenn Sie größere Summen Bargeld erhalten, lohnt sich eine sorgfältige Prüfung.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Ist es strafbar, Falschgeld zu besitzen? Nein, das bloße, unwissentliche Besitzen von Falschgeld ist nicht strafbar. Strafbar wird es, wenn Sie es wissentlich erwerben, um es als echt auszugeben, oder wenn Sie es als echt in Verkehr bringen, obwohl Sie wissen, dass es falsch ist.

Was ist die Mindeststrafe für das In-Verkehr-Bringen von Falschgeld? In der Regel (§ 146 Abs. 1 StGB) beträgt die Mindeststrafe fünf Jahre Freiheitsstrafe. In einem minder schweren Fall (§ 146 Abs. 2 StGB) beträgt die Mindeststrafe ein Jahr Freiheitsstrafe. Geldstrafen sind bei diesen Hauptdelikten nicht vorgesehen.

Macht es einen Unterschied, ob ich nur eine oder viele gefälschte Banknoten habe? Ja, die Anzahl der gefälschten Banknoten ist ein wichtiger Faktor bei der Strafzumessung. Eine geringe Anzahl kann dazu führen, dass das Gericht einen minder schweren Fall nach § 146 Abs. 2 StGB annimmt, was zu einer deutlich geringeren Strafe führt als im Regelfall des § 146 Abs. 1 StGB.

Was soll ich tun, wenn mir eine Banknote verdächtig vorkommt? Geben Sie die Banknote nicht weiter. Bieten Sie gegebenenfalls an, mit Karte zu zahlen. Bewahren Sie die verdächtige Banknote sicher auf und melden Sie den Vorfall umgehend der Polizei oder einer Bank (idealerweise der Deutschen Bundesbank).

Kann ich für Falschgeld, das ich unwissentlich erhalten und gemeldet habe, eine Entschädigung bekommen? Nein, Falschgeld wird von den Behörden eingezogen und vernichtet. Sie erhalten dafür keinen Ersatz.

Sind auch gefälschte Münzen strafbar? Ja, die Vorschriften der §§ 146 ff. StGB gelten sowohl für gefälschte Banknoten als auch für gefälschte Münzen.

Fazit

Der Umgang mit Falschgeld ist in Deutschland kein geringfügiges Vergehen. Die gesetzlichen Strafen, insbesondere für die Herstellung, den Erwerb mit Absicht oder das wissentliche In-Verkehr-Bringen, sind drastisch und können zu langjährigen Haftstrafen führen. Das Gesetz schützt die Integrität der Währung mit Nachdruck.

Für Sie als Bürger ist es essenziell, die Sicherheitsmerkmale des Euro zu kennen und im Zweifelsfall richtig zu reagieren: Geben Sie verdächtiges Geld niemals weiter und melden Sie es stattdessen den zuständigen Behörden. So schützen Sie sich selbst vor rechtlichen Konsequenzen und tragen zur Bekämpfung der Geldfälschung bei. Seien Sie wachsam, denn Unwissenheit schützt zwar vor Strafe, wenn Sie nur unwissentlich Falschgeld erhalten haben, doch das wissentliche Weitergeben ist eine Straftat mit schwerwiegenden Folgen.