Die ernsthaften Konsequenzen: Strafen für Falschgeld in Deutschland
Falschgeld Strafe_Geld ist das Fundament unserer Wirtschaft und des täglichen Lebens. Sein Wert und vor allem das Vertrauen darin basieren auf der Gewissheit, dass es echt ist. Wenn dieses Vertrauen durch Falschgeld untergraben wird, trifft das den Staat, die Wirtschaft und jeden Einzelnen. Aus diesem Grund zählt die Fälschung von Geld zu den schwerwiegendsten Straftaten in Deutschland. Wenn Sie mit Falschgeld in Berührung kommen oder sogar verdächtigt werden, in die Fälschung oder Verbreitung involviert zu sein, müssen Sie die potenziellen rechtlichen Konsequenzen kennen.
Dieser Artikel beleuchtet die Strafen für Falschgelddelikte in Deutschland, erklärt die relevanten Gesetze und gibt Ihnen wichtige Hinweise zum Verhalten in solchen Situationen.
Die rechtliche Grundlage: Das Strafgesetzbuch (StGB)
Die Straftatbestände rund um Falschgeld finden sich im Strafgesetzbuch (StGB), genauer gesagt in den Paragrafen 146 ff. StGB. Diese Vorschriften schützen das Vertrauen in die Echtheit des Geldes und sehen empfindliche Strafen für Verstöße vor. Es geht dabei nicht nur um das Herstellen von Falschgeld, sondern auch um den Umgang damit._Falschgeld Strafe
Die wichtigsten Paragrafen, die Sie kennen sollten, sind:
- § 146 StGB (Fälschung von Geld): Dieser Paragraph regelt das eigentliche Herstellen oder Verändern von Geld, um es als echt erscheinen zu lassen, sowie das Inverkehrbringen solcher Fälschungen.
- § 147 StGB (Vorbereitung der Fälschung von Geld): Schon die Vorbereitung solcher Taten ist strafbar.
- § 148 StGB (Inverkehrbringen von Falschgeld): Hier geht es um das Benutzen oder Weitergeben von Falschgeld, wenn Sie wissen, dass es falsch ist.
- § 149 StGB (Erhaltung von Falschgeld): Strafbar ist auch schon der Erwerb oder die Annahme von Falschgeld mit der Absicht, es in Umlauf zu bringen.
Das Gesetz unterscheidet also zwischen verschiedenen Handlungen im Zusammenhang mit Falschgeld, die unterschiedliche Strafrahmen zur Folge haben können.
Was genau ist Falschgeld im Sinne des Gesetzes?
Bevor wir uns den Strafen widmen, ist es wichtig zu verstehen, was das Gesetz unter “Falschgeld” versteht. Falschgeld ist nicht einfach nur eine Kopie. Es ist Geld, das so hergestellt oder verfälscht wurde, dass es geeignet ist, im Zahlungsverkehr für echt gehalten zu werden.
Dabei gibt es verschiedene Formen:
- Nachgemachtes Geld: Hier wird eine völlig neue Banknote oder Münze hergestellt, die echtem Geld nachgebildet ist. Das kann von minderwertigen Tintenstrahldrucken bis hin zu hochprofessionellen Fälschungen reichen.
- Verfälschtes Geld: Echtes Geld wird so verändert, dass es einen höheren Wert vortäuscht (z. B. eine 5-Euro-Münze wird zu einer 2-Euro-Münze umgeprägt – eher theoretisch bei Euro-Münzen, aber das Prinzip).
- Blankodrucke/Rohlinge: Auch sehr echt aussehende Druckplatten, Papiere oder spezielle Rohlinge, die explizit zur Fälschung bestimmt sind, fallen unter Umständen unter die Vorbereitungshandlungen (§ 147 StGB).
Wichtig ist, dass die Fälschung nicht perfekt sein muss. Es reicht aus, wenn sie so beschaffen ist, dass ein durchschnittlicher, nicht besonders geschulter Mensch sie im normalen Zahlungsverkehr für echt halten könnte.
Die Strafen nach § 146 StGB: Hohe Freiheitsstrafen drohen
§ 146 StGB ist der zentrale und schwerwiegendste Paragraf im Zusammenhang mit Falschgeld. Erfasst werden hier die Hauptakteure der Fälschung:_Falschgeld Strafe
- Wer Geld nachmacht oder verfälscht.
- Wer nachgemachtes oder verfälschtes Geld beschafft und in Verkehr bringt (als derjenige, der es selbst hergestellt oder maßgeblich daran beteiligt war).
- Wer falsches Geld, das im Ausland hergestellt wurde, einführt und in Verkehr bringt.
Das Gesetz sieht hierfür die Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe vor. Die Höchststrafe beträgt fünfzehn Jahre Freiheitsstrafe.
Sie sehen, dass § 146 Fälschung von Geld als ein sogenanntes “Verbrechen” einstuft. Das bedeutet, die Mindeststrafe liegt immer bei einem Jahr Freiheitsstrafe oder mehr. Eine Geldstrafe ist bei diesem Grundtatbestand ausgeschlossen.
Besonders empfindliche Strafen drohen Ihnen, wenn Sie die Fälschung oder das Inverkehrbringen gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Fälschungstaten verbunden hat, begehen. In diesen Fällen erhöht sich die Mindeststrafe auf zwei Jahre Freiheitsstrafe.
Dieser Paragraf richtet sich also in erster Linie gegen die Fälscher selbst und die organisierten Strukturen dahinter.
Strafen für den Umgang mit Falschgeld: §§ 148 und 149 StGB
Auch wenn Sie nicht an der Herstellung von Falschgeld beteiligt waren, können Ihnen erhebliche Strafen drohen, wenn Sie wissentlich damit umgehen. Hier kommen § 148 und § 149 StGB ins Spiel._Falschgeld Strafe
§ 148 StGB (Inverkehrbringen von Falschgeld):
Dieser Paragraf betrifft den Fall, dass Sie echtes oder verfälschtes Geld, das Sie nicht selbst hergestellt oder bezogen haben, in Umlauf bringen, obwohl Sie wissen, dass es falsch ist.
Stellen Sie sich vor, Sie erhalten Falschgeld (z. B. beim Einkaufen oder von einer Privatperson) und versuchen dann, es selbst wieder auszugeben, obwohl Sie dessen Unechtheit erkannt haben. Das ist genau der Fall des § 148 StGB.
Die Strafe hierfür ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
Der Unterschied zu § 146 StGB ist der geringere Strafrahmen und die Möglichkeit einer Geldstrafe. Das liegt daran, dass die “Gefährlichkeit” der Tat hier als geringer eingestuft wird als die eigentliche Fälschung. Dennoch ist es eine ernsthafte Straftat, die nicht bagatellisiert werden darf.
§ 149 StGB (Erhaltung von Falschgeld):
Dieser Paragraph stellt das bloße Erwerben oder die Annahme von Falschgeld unter Strafe, wenn Sie dabei die Absicht haben, es später in Umlauf zu bringen.
Beispiel: Jemand bietet Ihnen Falschgeld zu einem günstigeren Kurs an und Sie kaufen es, um es später auszugeben. Schon der Kauf ist strafbar, auch wenn Sie es noch nicht benutzt haben.
Die Strafe für die Erhaltung von Falschgeld (§ 149 StGB) ist identisch mit der des Inverkehrbringens (§ 148 StGB): Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
Vorbereitungshandlungen: § 147 StGB
Auch die bloße Vorbereitung einer Falschgeldstraftat kann nach § 147 StGB strafbar sein. Hierunter fallen Handlungen, die darauf abzielen, Falschgeld herzustellen oder es in großen Mengen in Umlauf zu bringen, auch wenn die Tat noch nicht vollendet ist.
Beispiele könnten sein:
- Der Ankauf von Spezialpapier oder Druckmaschinen, die offensichtlich nur zur Fälschung von Geld dienen.
- Das Herstellen von Druckplatten oder Stempeln für die Fälschung.
- Das Anlegen von Vorräten an Chemikalien oder Materialien, die nur für die Geldherstellung relevant sind.
Die Strafe für die Vorbereitung der Fälschung von Geld beträgt Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
Geringere Fälle: § 150 StGB
Das Gesetz sieht in § 150 StGB eine Möglichkeit vor, in minder schweren Fällen des § 146 StGB die Strafe zu mildern. Ein minder schwerer Fall könnte vorliegen, wenn:
- Der gefälschte Geldbetrag gering ist.
- Die Fälschung von sehr schlechter Qualität ist und nur schwerlich für echt gehalten werden konnte.
- Der Täter aus einer besonderen Notlage heraus gehandelt hat.
- Der Täter nur einen sehr geringen Beitrag zur Gesamttat geleistet hat.
Auch in diesen minder schweren Fällen des § 146 StGB bleibt es grundsätzlich bei einer Freiheitsstrafe, der Strafrahmen wird jedoch auf drei Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe gemildert. Eine Geldstrafe ist aber auch hier nicht vorgesehen.
Für minder schwere Fälle der §§ 148, 149 oder 147 StGB gibt es keine separate Milderungsvorschrift, da deren Strafrahmen ohnehin schon geringer sind und die Möglichkeit einer Geldstrafe besteht. In diesen Fällen wird die Geringfügigkeit eher bei der Strafzumessung innerhalb des jeweiligen Strafrahmens berücksichtigt.
Übersicht relevanter Straftatbestände und Strafrahmen
Um Ihnen einen schnellen Überblick zu geben, fasst die folgende Tabelle die wesentlichen Strafen zusammen:
| StGB Paragraph | Straftatbestand | Gesetzlicher Strafrahmen | Anmerkungen |
|---|---|---|---|
| § 146 | Fälschung von Geld | Mindestens 1 Jahr bis zu 15 Jahren FS | Verbrechen; keine Geldstrafe möglich; Mindeststrafe 2 Jahre FS bei Gewerbsmäßigkeit/Bande |
| § 147 | Vorbereitung der Fälschung | Bis zu 5 Jahren FS oder Geldstrafe | |
| § 148 | Inverkehrbringen von Falschgeld | Bis zu 5 Jahren FS oder Geldstrafe | Wenn Sie wissen, dass es falsch ist und es benutzen/weitergeben |
| § 149 | Erhaltung von Falschgeld | Bis zu 5 Jahren FS oder Geldstrafe | Erwerb/Annahme mit Absicht des Inverkehrbringens |
| § 150 | Minder schwerer Fall (§ 146) | 3 Monate bis 5 Jahre FS | Gilt nur für § 146; keine Geldstrafe möglich |
Hinweis: FS = Freiheitsstrafe
Diese Tabelle zeigt die gesetzlichen Strafrahmen. Die tatsächlich im Einzelfall verhängte Strafe kann innerhalb dieses Rahmens stark variieren und hängt von vielen Faktoren ab.
Einflussfaktoren auf die Strafzumessung
Wie bei jeder Straftat wird das konkrete Strafmaß vom Gericht nach einer sorgfältigen Prüfung aller Umstände des Einzelfalls festgelegt. Folgende Faktoren können die Höhe der Strafe beeinflussen:
- Umfang und Qualität des Falschgeldes: Je größer der gefälschte Betrag und je besser die Qualität der Fälschung, desto höher ist in der Regel die Strafe.
- Ihre Rolle: Waren Sie der Rädelsführer, ein einfacher Helfer oder nur eine Person, die Falschgeld unwissentlich erhalten und dann wissentlich weitergegeben hat?
- Ihre Motivation und Absicht: Handelte es sich um ein einmaliges Delikt aus einer Notlage, oder um eine geplante, gewerbliche Tätigkeit?
- Schaden: Welcher tatsächlicher Schaden ist durch das Falschgeld entstanden?
- Ihre Vorstrafen: Haben Sie einschlägige oder andere Vorstrafen?
- Ihr Verhalten nach der Tat: Haben Sie Reue gezeigt, zur Aufklärung beigetragen oder versucht, den Schaden wiedergutzumachen?
- Persönliche Verhältnisse: Ihre familiäre Situation, Ihre Gesundheit, Ihr Einkommen.
In minder schweren Fällen oder bei erstmaliger Begehung einer Tat nach § 148 oder § 149 StGB kann das Gericht eher zu einer Geldstrafe oder einer Bewährungsstrafe neigen. Bei Taten nach § 146 StGB, die als Verbrechen eingestuft sind, ist die Verhängung einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung wahrscheinlicher, insbesondere bei höheren Beträgen oder professioneller Vorgehensweise.
Was tun, wenn Sie Falschgeld erhalten oder damit in Berührung kommen?
Angesichts der ernsten Konsequenzen ist es entscheidend, richtig zu handeln, wenn Sie Falschgeld erkennen oder damit konfrontiert werden.
Wenn Sie Falschgeld erhalten haben und es erkennen:
- Geben Sie es NICHT weiter! Auch der Versuch, es auszugeben, obwohl Sie wissen, dass es falsch ist, ist strafbar (§ 148 StGB).
- Informieren Sie umgehend die Polizei oder Ihre Bank. Es ist Ihre staatsbürgerliche Pflicht, Falschgeld zu melden. Versuchen Sie sich zu erinnern, woher Sie das Geld hatten.
- Fassen Sie das Falschgeld so wenig wie möglich an. Bewahren Sie es sorgfältig auf (z. B. in einem Umschlag), um Fingerabdrücke oder andere Spuren nicht zu zerstören.
Wenn Sie des Umgangs mit Falschgeld beschuldigt werden:
- Bewahren Sie Ruhe und machen Sie vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten. Sagen Sie erst einmal nichts zur Sache aus.
- Kontaktieren Sie umgehend einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, die auf Strafrecht spezialisiert ist. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist in Fällen von Falschgeld, insbesondere nach § 146 StGB, absolut entscheidend, um Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Ihr Anwalt wird Akteneinsicht beantragen und dann gemeinsam mit Ihnen die nächsten Schritte besprechen.
- Geben Sie keine Erklärungen gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft ab, bevor Sie mit Ihrem Anwalt gesprochen haben. Auch gut gemeinte “Aufklärungsversuche” können Ihnen schaden.
Konsequenzen über die Strafe hinaus
Eine Verurteilung wegen Falschgelddelikten kann weitreichende negative Folgen haben, die über die eigentliche Freiheits- oder Geldstrafe hinausgehen:
- Führungszeugnis: Eine Verurteilung wird im polizeilichen Führungszeugnis und im Bundeszentralregister eingetragen. Dies kann erhebliche Schwierigkeiten bei der Jobsuche, der Beantragung von Visa oder der Ausübung bestimmter Berufe verursachen.
- Gesellschaftliche Auswirkungen: Eine Verurteilung wegen Fälschung oder des Umgangs mit Falschgeld kann zu sozialer Stigmatisierung führen.
- Vermögensabschöpfung: Vom Gericht können auch Vermögenswerte eingezogen werden, die im Zusammenhang mit der Tat stehen oder aus ihr resultieren.
Insbesondere bei Straftaten nach § 146 StGB, die als Verbrechen gelten, ist die Eintragung im Führungszeugnis und die damit verbundene Belastung für die persönliche und berufliche Zukunft sehr hoch.
Fazit
Die Fälschung von Geld sowie der wissentliche Umgang damit sind in Deutschland keine Kavaliersdelikte, sondern schwerwiegende Straftaten mit erheblichen Strafrahmen. Die Strafen reichen von Geldstrafen bis hin zu langjährigen Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren für die Fälscher selbst. Auch das bloße Wissen um die Unechtheit und das Weitergeben von Falschgeld kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet werden.
Die Komplexität der Materie und die potenziell drastischen Folgen machen deutlich: Wenn Sie auch nur im Entferntesten mit Falschgeld in Berührung kommen und der Verdacht einer Straftat im Raum steht, ist es unerlässlich, sich umgehend rechtlichen Beistand zu suchen. Ein spezialisierter Strafverteidiger kann Ihre Situation bewerten, Sie über Ihre Rechte aufklären und eine effektive Verteidigung aufbauen.
Vermeiden Sie in jedem Fall, Falschgeld wissentlich weiterzugeben, und melden Sie verdächtige Geldscheine oder -münzen immer den zuständigen Behörden. Nur durch korrektes Handeln können Sie sich vor unliebsamen rechtlichen Konsequenzen schützen.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
F: Was passiert, wenn ich unwissentlich Falschgeld bekommen habe? A: Wenn Sie Falschgeld erhalten, ohne zu wissen, dass es falsch ist, haben Sie sich in diesem Moment nicht strafbar gemacht. Sie werden erst dann strafbar (§
