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Falschgeld Eingezahlt Polizei

Falschgeld Eingezahlt: Was passiert, wenn die Polizei ins Spiel kommt?

Stell dir vor, du gehst wie gewohnt zur Bank, um Bargeld einzuzahlen. Wenige Tage später erhältst du einen Anruf oder sogar Post von deiner Bank oder schlimmer noch, von der Polizei. Der Grund: Unter den eingezahlten Scheinen befand sich Falschgeld. Eine beunruhigende Situation, die viele Fragen aufwirft. Was passiert jetzt? Bist du in Schwierigkeiten? Dieser Artikel erklärt dir Schritt für Schritt, was geschieht, wenn du unwissentlich oder wissentlich Falschgeld einzahlst und die Polizei davon Kenntnis erhält.

Das Problem: Falschgeld im Umlauf

Falschgeld ist eine ständige Bedrohung für den Geldkreislauf und das Vertrauen in unsere Währung. Kriminelle versuchen immer wieder, gefälschte Banknoten oder Münzen in Umlauf zu bringen. Oftmals geschieht dies über kleine Beträge bei alltäglichen Transaktionen, wo die Scheine weniger genau geprüft werden. Von dort gelangt das Falschgeld unbemerkt weiter, manchmal auch in deine Hände.

Es ist wichtig zu verstehen: Falschgeld ist wertlos. Wenn du eine Blüte erhältst, hast du effektiv Geld verloren. Noch problematischer wird es, wenn du versuchst, dieses Falschgeld weiterzugeben – selbst wenn du nicht wusstest, dass es falsch ist, als du es erhalten hast.

Wie wird Falschgeld oft entdeckt? Die Rolle der Bank

Banken spielen eine entscheidende Rolle bei der Identifizierung von Falschgeld. Sie verwenden spezielle Maschinen und geschultes Personal, um die Echtheit der eingezahlten Banknoten zu prüfen. Diese Maschinen sind äußerst präzise und erkennen Sicherheitsmerkmale, die bei Fälschungen fehlen oder mangelhaft sind.

  • Automatische Prüfung: Große Mengen Bargeld, insbesondere bei Unternehmenseinzahlungen oder am Bankschalter, werden durch Zähl- und Prüfmaschinen geschleust.
  • Manuelle Prüfung: Auch geschulte Bankmitarbeiter können verdächtige Scheine oft erkennen.

Wird bei der Einzahlung Falschgeld entdeckt, darf die Bank dir den Gegenwert nicht gutschreiben. Das erkannte Falschgeld wird einbehalten und darf nicht wieder in den Umlauf gebracht werden. Genau hier beginnt der Prozess, der zur Beteiligung der Polizei führt.

Der Ablauf: Von der Einzahlung zur Polizei

Was passiert genau, wenn deine Bank Falschgeld in deiner Einzahlung findet?

  1. Entdeckung durch die Bank: Bei der Bearbeitung deiner Einzahlung identifiziert die Bank einen oder mehrere Geldscheine als Fälschung.
  2. Einbehaltung des Falschgeldes: Die Bank zieht die verdächtigen Scheine aus deiner Einzahlung heraus. Du erhältst den Gegenwert für diese Scheine nicht gutgeschrieben. Das Falschgeld wird sichergestellt.
  3. Meldung an die Bundesbank: Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, Falschgeld an die Deutsche Bundesbank zu melden und einzusenden. Dort wird das Falschgeld analysiert und statistisch erfasst.
  4. Anzeige bei der Polizei: Gleichzeitig oder kurz danach erstattet die Bank in der Regel Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle. Der Verdacht steht im Raum, dass Falschgeld in Umlauf gebracht wurde (§ 147 Strafgesetzbuch – StGB).
  5. Kontaktaufnahme mit dir: Die Bank oder die Polizei wird dich kontaktieren, um dich über den Fund des Falschgeldes in deiner Einzahlung zu informieren. Die Polizei wird ein Ermittlungsverfahren einleiten.

Das Ermittlungsverfahren der Polizei

Wenn die Polizei von der Bank informiert wird, dass du Falschgeld eingezahlt hast, leitet sie ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Inverkehrbringens von Falschgeld (§ 147 StGB) ein. Nun magst du denken: “Aber ich wusste doch gar nicht, dass es falsch war!” Genau das ist der entscheidende Punkt, den die Polizei ermitteln muss.

Das Ziel der polizeilichen Ermittlungen ist es, zu klären:

  • Woher stammt das Falschgeld? Die Polizei möchte die Quelle der Fälschungen finden, also die Fälscher oder die Ringe, die das Geld im großen Stil verbreiten.
  • Wusstest du, dass das Geld falsch war? Dies ist die Kernfrage für deine persönliche strafrechtliche Verantwortung. Das Inverkehrbringen von Falschgeld ist nur strafbar, wenn du wusstest, dass es sich um Fälschungen handelt (Vorsatz).

Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens kann die Polizei dich zu einer Aussage vorladen oder dich schriftlich auffordern, dich zu äußern. Du wirst gefragt werden, woher du das Geld hast. Jede Information, die du geben kannst (z. B. “Ich habe es bei einem Flohmarktverkauf erhalten”, “Es war Teil einer größeren Bargeldzahlung”, “Ich habe es am Fahrkartenschalter als Wechselgeld bekommen”), ist wichtig, um den Weg des Falschgeldes nachzuvollziehen und deine Aussage, dass du unwissend warst, zu untermauern.

Deine Rechtliche Situation: Vorsatz ist entscheidend

Das deutsche Strafrecht unterscheidet klar zwischen wissentlichem und unwissentlichem Handeln.

  • Wissentliches Inverkehrbringen (§ 147 StGB): Wenn du wusstest, dass der Schein falsch war, und ihn trotzdem bei der Bank eingezahlt hast, um ihn loszuwerden und dafür echtes Geld zu erhalten, begehst du eine Straftat. Dies kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.
  • Unwissentliches Inverkehrbringen: Wenn du das Falschgeld erhalten hast, ohne zu wissen, dass es sich um eine Fälschung handelt, und es später – immer noch unwissend – bei der Bank einzahlst, liegt kein Vorsatz vor. Das ist zivilrechtlich dein Pech (du verlierst das Geld), aber strafrechtlich begehst du grundsätzlich keine Straftat nach § 147 StGB. Das Ermittlungsverfahren wird in diesem Fall in der Regel eingestellt.

Die Polizei muss dir nachweisen, dass du wusstest, dass es sich um Falschgeld handelt. Das ist oft schwierig, wenn du glaubhaft darlegen kannst, wie du unwissentlich an das Geld gekommen bist.

Wichtige Punkte im Ermittlungsverfahren für dich:

  • Du bist nicht automatisch ein Krimineller: Die Einleitung des Verfahrens bedeutet nicht, dass du verurteilt wirst. Es ist ein Standardverfahren zur Klärung des Sachverhalts.
  • Deine Aussage ist wichtig: Erkläre der Polizei ehrlich, wann und wo du das Geld vermutlich erhalten hast.
  • Bleib ruhig und kooperativ: Eine widersprüchliche oder ausweichende Aussage kann Misstrauen wecken.
  • Du hast Rechte: Du hast das Recht zu schweigen und das Recht, einen Anwalt zu konsultieren, bevor du eine Aussage machst. Wenn du unsicher bist oder der Fall komplexer scheint, kann ein Anwalt dir helfen, deine Interessen zu wahren.

Was tun, wenn du Falschgeld erhalten hast (Bevor du es einzahlst!)

Die beste Strategie ist, zu verhindern, dass Falschgeld überhaupt in deine Einzahlung gelangt. Sei aufmerksam beim Erhalt von Bargeld:

  • Prüfe Geldscheine: Besonders bei größeren Scheinen (€50, €100, €200). Euro-Banknoten haben leicht zu prüfende Sicherheitsmerkmale.
    Sicherheitsmerkmal Beschreibung Wie prüfe ich es?
    Wasserzeichen Im Gegenlicht sichtbar: Motiv, Wertzahl, Fenster/Portal (Europa-Serie). Schein gegen Licht halten.
    Sicherheitsfaden Im Gegenlicht sichtbarer Streifen mit Wertzahl und €-Symbol. Schein gegen Licht halten. Bei Europa-Serie Fenster mit Porträt.
    Hologramm Glänzender Streifen oder Patch: Motiv wechselt je nach Blickwinkel. Schein kippen. Bei Europa-Serie Fenster mit Porträt.
    Fühlbares Relief Erhabener Druck an bestimmten Stellen (z.B. Hauptmotiv, Schrift, Wertzahl). Mit den Fingern über den Schein streichen, insbesondere an den Rändern.
    Glanzstreifen/-zahl Bei kleineren Scheinen (€5-€20): goldener Streifen. Bei größeren: Smaragdzahl. Schein kippen. Goldener Streifen glänzt, Smaragdzahl (€50+ Europa-Serie) ändert Farbe und es bewegt sich ein Lichtbalken.
    UV-Merkmal Bestimmte Teile leuchten unter UV-Licht. Unter einer UV-Lampe prüfen (nicht immer für den Laien verfügbar).
  • Sei misstrauisch: Besonders bei unbekannten Personen oder ungewöhnlichen Zahlungssituationen (z. B. Erhalt von großen Scheinen bei einem kleinen Kauf).
  • Vergleiche mit echten Scheinen: Wenn du dir unsicher bist, vergleiche den verdächtigen Schein mit einem echten, von dem du weißt, dass er authentisch ist.

Wenn du einen verdächtigen Schein in der Hand hältst (Bevor du damit zur Bank gehst!):

Tu das Richtige – und schütze dich selbst vor dem Vorwurf des Inverkehrbringens:

  1. Nimm den Schein nicht an (wenn möglich): Wenn du ihn bei einer Transaktion erkennest.
  2. Gib ihn nicht aus! Das ist der wichtigste Punkt. Wenn du ihn weitergibst, machst du dich strafbar, insbesondere wenn du den Verdacht oder das Wissen hast, dass er falsch ist.
  3. Informiere die Polizei oder deine Bank: Bringe den verdächtigen Schein zur nächsten Polizeidienststelle oder gib ihn bei deiner Bank ab.
  4. Gib an, woher du den Schein hast: Erkläre den Beamten oder Bankmitarbeitern, wie du an den Schein gekommen bist.

Was tun, wenn du bereits eingezahlt hast und kontaktiert wurdest?

Wenn die Bank Falschgeld in deiner Einzahlung gefunden hat und die Polizei dich kontaktiert:

  • Bleib ruhig: Dies ist, wie gesagt, oft ein Standardverfahren.
  • Kooperiere: Erkläre wahrheitsgemäß, wann und wo du das Geld erhalten hast. Jedes Detail kann helfen, z. B. die Situation, der Ort, die beteiligten Personen.
  • Spekuliere nicht: Äußere dich nur zu Dingen, bei denen du dir sicher bist. Wenn du dich nicht mehr genau erinnerst, sage das ehrlich.
  • Lass dich rechtlich beraten (bei Bedarf): Wenn die Situation komplex ist, es um größere Beträge geht oder dir die Polizei etwas unterstellt, was nicht stimmt, zögere nicht, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der auf Strafrecht spezialisiert ist. Er kann deine Rechte wahren und dich im Verfahren vertreten.
  • Verluste hinnehmen: Sei dir bewusst, dass du den Wert des Falschgeldes nicht zurückerhältst. Es wird eingezogen.

Prävention für die Zukunft

Um zukünftige Probleme zu vermeiden:

  • Sei besonders wachsam bei Bargeldzahlungen von Unbekannten oder in Situationen, in denen schnell gehandelt wird.
  • Nutze, wo immer möglich, elektronische Zahlmethoden, um den Umgang mit Bargeld und damit das Risiko, Falschgeld zu erhalten, zu minimieren.
  • Informiere dich regelmäßig über die aktuellen Sicherheitsmerkmale der Banknoten. Die Deutsche Bundesbank bietet dazu ausführliche Informationen online.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Das Einzahlen von Falschgeld führt unweigerlich dazu, dass die Bank dieses einzieht und die Vorgänge der Polizei meldet. Dies leitet ein Ermittlungsverfahren ein. Für dich ist entscheidend, ob du wusstest, dass das Geld falsch war oder nicht. Wenn du unwissentlich gehandelt hast und dies glaubhaft darlegen kannst, wird das Verfahren in der Regel eingestellt. Der finanzielle Verlust des Falschgeldes bleibt jedoch bei dir. Sei also immer wachsam beim Umgang mit Bargeld und handle verantwortungsbewusst, wenn du den Verdacht hast, Falschgeld in Händen zu halten.


Häufig Gestellte Fragen (FAQs)

F: Erhalte ich mein Geld zurück, wenn sich herausstellt, dass es Falschgeld war? A: Nein. Falschgeld ist wertlos und wird von der Bank oder Polizei eingezogen und vernichtet. Du erhältst keinen Ersatz für das Falschgeld.

F: Werde ich automatisch bestraft, wenn ich Falschgeld eingezahlt habe? A: Nicht automatisch. Eine Bestrafung gemäß § 147 StGB (Inverkehrbringen von Falschgeld) setzt voraus, dass du wusstest, dass das Geld falsch war (Vorsatz). Wenn du glaubhaft darlegen kannst, dass du unwissentlich gehandelt hast, wird das Strafverfahren in der Regel eingestellt.

F: Die Polizei hat mich kontaktiert. Muss ich dort erscheinen und aussagen? A: Ja, du wirst zu einer Aussage aufgefordert. Du bist verpflichtet, der Aufforderung nachzukommen. Du bist jedoch nicht verpflichtet, eine Aussage zu machen. Du hast das Recht zu schweigen. Wenn du aussagst, solltest du die Wahrheit sagen.

F: Brauche ich einen Anwalt? A: Bei geringen Beträgen und eindeutigem Sachverhalt (du hast es unwissentlich erhalten und kannst es glaubhaft erklären) ist ein Anwalt meist nicht zwingend notwendig. Wenn es um größere Beträge geht, die Situation unklar ist, oder dir die Polizei wissentliches Handeln vorwirft, kann die Konsultation eines Fachanwalts für Strafrecht ratsam sein, um deine Rechte von Anfang an zu wahren.

F: Wie wahrscheinlich ist es, dass ich Falschgeld erhalte? A: Im Vergleich zur Menge des umlaufenden Geldes ist die Wahrscheinlichkeit für den Einzelnen relativ gering. Dennoch tauchen immer wieder Fälschungen auf, insbesondere bei stark frequentierten Orten oder Anlässen mit hohem Bargeldaufkommen. Wachsamkeit ist immer angebracht.

F: Was macht die Bank mit dem Falschgeld, das sie einzieht? A: Die Bank sendet das eingezogene Falschgeld an die Deutsche Bundesbank, die es analysiert und vernichtet. Die Daten werden zentral statistisch erfasst und für die Falschgeldanalyse genutzt.