Die ernsten Konsequenzen: Die Strafe für das Bezahlen mit Falschgeld in Deutschland
Falschgeld Bezahlen Strafe_Stellen Sie sich vor, Sie bekommen beim Einkaufen einen zwanzig Euro Schein als Wechselgeld. Oder Sie verkaufen etwas online und erhalten bei der persönlichen Übergabe Bargeld. Sie stecken es ein, denken sich nichts dabei und ein paar Tage später wollen Sie den Schein im Supermarkt nutzen. Doch an der Kasse wird er nicht akzeptiert – es ist Falschgeld. _Falschgeld Bezahlen Strafe
Was passiert nun? Machen Sie sich strafbar, nur weil Sie versucht haben, mit diesem Schein zu bezahlen? Oder ist die Sache erledigt, wenn der Schein eingezogen wird? Viele Menschen sind sich der rechtlichen Risiken beim Umgang mit Falschgeld nicht bewusst. Dieser Artikel erklärt Ihnen, welche Strafen drohen, wenn Sie wissentlich oder unwissentlich Falschgeld in Umlauf bringen, und was das deutsche Recht dazu sagt. _Falschgeld Bezahlen Strafe
Was genau ist Falschgeld?
Zunächst einmal: Was versteht man rechtlich unter Falschgeld? Im Grunde ist es Geld, das nicht von der zuständigen Notenbank (in der Eurozone die Europäische Zentralbank und die nationalen Zentralbanken) ausgegeben wurde, aber so aussieht, als wäre es echtes, gültiges Zahlungs- oder Sammlergeld. Dabei geht es nicht nur um Banknoten, sondern auch um Münzen. _Falschgeld Bezahlen Strafe
Die rechtliche Grundlage: Wichtige Paragraphen im Strafgesetzbuch (StGB)
Der Umgang mit Falschgeld ist in Deutschland klar im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Die zentralen Paragraphen, die Sie kennen sollten, sind:
- § 146 StGB (Falschgeld): Dieser Paragraph bestraft das Herstellen, Verschaffen oder Inverkehrbringen (also das bewusste Ausgeben) von Falschgeld. Er richtet sich primär gegen die “großen Fische” – also diejenigen, die Falschgeld herstellen oder in größeren Mengen beschaffen und in Umlauf bringen. Die Strafen hier sind sehr hoch.
- § 147 StGB (Vorbereitung der Falschgelddelikte): Dieser Paragraph bestraft bestimmte Vorbereitungshandlungen, wie das Herstellen oder Beschaffen von Werkzeugen zur Falschgeldherstellung.
- § 147a StGB (Falschzeichen): Betrifft das Fälschen von Stempelzeichen, Wertzeichen etc. (weniger relevant für “normales” Bezahlen).
- § 148 StGB (Geldzeichen, die zur Inverkehrsetzung aufgemacht sind): Betrifft das Inverkehrbringen von Nachahmungen, die nicht Falschgeld im Sinne des § 146 sind, aber leicht damit verwechselt werden können.
Für den Fall, dass Sie mit Falschgeld bezahlen, ist in der Regel der Paragraph § 147 StGB relevant. Dieser bestraft das “Inverkehrbringen” von Falschgeld, auch wenn Sie es nicht selbst hergestellt, sondern von jemand anderem erhalten haben. _Falschgeld Bezahlen Strafe
Der entscheidende Punkt: Das Wissen (Vorsatz)
Einer der wichtigsten Aspekte im deutschen Strafrecht ist der Vorsatz. Das bedeutet, dass Sie in der Regel nur dann bestraft werden, wenn Sie wussten, dass das Geld, das Sie ausgeben, falsch ist. _Falschgeld Bezahlen Strafe
- Sie wussten, dass es Falschgeld ist: Wenn Sie einen Geldschein erhalten und wissen oder ganz sicher vermuten, dass er gefälscht ist, und Sie versuchen dennoch, ihn zu bezahlen, um ihn loszuwerden, machen Sie sich strafbar. Dieses bewusste Inverkehrbringen fällt unter § 147 StGB.
- Sie wussten nicht, dass es Falschgeld ist: Haben Sie den Schein als echt angenommen und erst später, zum Beispiel an der Kasse, erfahren, dass er falsch ist, dann fehlt Ihnen der notwendige Vorsatz (§ 147 StGB). In diesem Fall haben Sie sich nicht strafbar gemacht. _Falschgeld Bezahlen Strafe
Die möglichen Strafen nach § 147 StGB (Inverkehrbringen):
Wenn Ihnen nachgewiesen werden kann, dass Sie Falschgeld wissentlich eingesetzt haben, drohen Ihnen ernsthafte Konsequenzen. § 147 StGB sieht dafür folgende Strafen vor: _Falschgeld Bezahlen Strafe
- Geldstrafe: In weniger schweren Fällen können Sie zu einer Geldstrafe verurteilt werden. Die Höhe einer Geldstrafe richtet sich nach der Anzahl der Tagessätze (ein Gericht legt fest, wie viele Tage Ihr Einkommen bestraft wird) und der Höhe eines Tagessatzes (basierend auf Ihrem Nettoeinkommen).
- Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren: In schwerwiegenderen Fällen oder bei höherem Schaden kann eine Freiheitsstrafe verhängt werden. Die maximale Strafe nach § 147 StGB beträgt fünf Jahre. _Falschgeld Bezahlen Strafe
Es ist wichtig zu verstehen, dass bereits der Versuch, mit wissentlich gefälschtem Geld zu bezahlen, strafbar sein kann.
Was unterscheidet die Strafe von § 146 StGB?
Zum Vergleich: Wer Falschgeld herstellt oder in großen Mengen beschafft, um es in Umlauf zu bringen (§ 146 StGB), muss mit einer deutlich höheren Strafe rechnen. Hier beginnt die Freiheitsstrafe bei mindestens einem Jahr und kann bis zu fünfzehn Jahren betragen. Während § 147 StGB das Inverkehrbringen durch den “Endverbraucher” oder Kleinverteiler abdeckt, zielt § 146 StGB auf die organisierte Kriminalität und die Falschgeldherstellung ab. Wenn Sie “nur” mit ein paar Scheinen bezahlen, die Sie unwissentlich oder leichtfertig erhalten und dann wissentlich weitergegeben haben, ist eher § 147 StGB einschlägig. _Falschgeld Bezahlen Strafe
Faktoren, die das Strafmaß beeinflussen:
Welche Strafe im Einzelfall verhängt wird (ob Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, und wie hoch diese ausfällt), hängt von verschiedenen Faktoren ab, die ein Gericht berücksichtigt: _Falschgeld Bezahlen Strafe
- Anzahl und Wert des Falschgeldes: Das Gericht wird berücksichtigen, wie viele gefälschte Scheine oder Münzen Sie eingesetzt haben und welchen Gesamtwert diese hätten.
- Schadenshöhe: Wie viel Schaden ist durch Ihr Handeln entstanden?
- Ihre Rolle: Waren Sie nur ein unwissendes “Opfer”, das versucht hat, das Geld loszuwerden, oder waren Sie Teil einer Kette von Personen, die wissentlich Falschgeld weitergegeben haben?
- Ihre Kenntnis: Wie sicher wussten Sie, dass das Geld falsch ist? Gab es Anzeichen, die Sie ignoriert haben?
- Ihre Vorstrafen: Haben Sie bereits einschlägige oder andere Straftaten begangen?
- Ihr Verhalten nach der Tat: Haben Sie versucht, den Schaden zu minimieren? Haben Sie mit den Behörden kooperiert?
- Die Umstände der Tat: Wo und wie haben Sie versucht zu bezahlen?
Das Gericht wird all diese Aspekte gegeneinander abwägen, um eine gerechte Strafe zu finden.
Was passiert, wenn Sie unwissentlich Falschgeld erhalten oder ausgeben?
Wie bereits erwähnt, ist das wissentliche Handeln entscheidend. Haben Sie Falschgeld erhalten, ohne dies zu bemerken, und versuchen dann, damit zu bezahlen, liegt kein strafrechtlich relevanter Vorsatz vor. Sie machen sich in der Regel nicht strafbar. _Falschgeld Bezahlen Strafe
Allerdings:
- Der gefälschte Schein oder die gefälschte Münze wird von der Polizei oder Bank eingezogen.
- Sie erhalten dafür keinen Ersatz. Es ist Ihr Verlust.
- Es kann sein, dass die Polizei Ermittlungen einleitet, um herauszufinden, woher das Falschgeld stammt. Sie könnten als Zeuge befragt werden, um die Herkunft zu klären. Dies bedeutet aber nicht, dass Sie selbst verdächtigt werden, es sei denn, es gibt konkrete Anhaltspunkte dafür, dass Sie doch Kenntnis hatten oder in die Beschaffung involviert waren. _Falschgeld Bezahlen Strafe
Was sollten Sie tun, wenn Sie Falschgeld erkennen oder erhalten?
Das Wichtigste ist: Versuchen Sie auf keinen Fall, das Falschgeld wissentlich weiterzugeben! Das wäre der Moment, in dem Sie sich strafbar machen. _Falschgeld Bezahlen Strafe
Wenn Sie erkennen oder den Verdacht haben, dass Sie Falschgeld in der Hand halten:
- Prüfen Sie den Verdacht: Nutzen Sie die bekannten Sicherheitsmerkmale (“Fühlen-Sehen-Kippen”).
- Verhalten Sie sich unauffällig: Besonders, wenn Sie das Falschgeld gerade erst erhalten haben und der Täter noch in der Nähe sein könnte. Bringen Sie sich nicht in Gefahr.
- Informieren Sie unverzüglich die Polizei: Geben Sie das Falschgeld bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle ab. Je genauer Ihre Angaben zur Herkunft des Geldes sind, desto besser können die Ermittler arbeiten. Machen Sie sich Notizen, woher Sie das Geld haben (Ort, Datum, Zeit, von wem, Beschreibung der Person, des Fahrzeugs etc.).
- Geben Sie es nicht weiter: Versuchen Sie nicht, das Falschgeld bei einer Bank einzuzahlen oder bei einem anderen Geschäft auszugeben. Das wäre strafbar (§ 147 StGB).
- Behalten Sie es nicht: Auch das bloße Behalten von Falschgeld kann unter Umständen strafbar sein (§ 147 StGB, wenn es zum Zwecke des Inverkehrbringens geschieht). _Falschgeld Bezahlen Strafe
Wie erkennt man Falschgeld? Einfache Tipps
Die Deutsche Bundesbank bietet umfangreiche Informationen und Materialien zur Echtheitsprüfung. Die grundlegenden Prüfmethoden für Euro-Banknoten lauten “Fühlen-Sehen-Kippen”: _Falschgeld Bezahlen Strafe
- Fühlen: Prüfen Sie das Papier (es fühlt sich griffig und fest an) und den Prägedruck (er ist an bestimmten Stellen aufgeraut, z.B. Schriftzug der EZB, Hauptmotiv, große Wertzahl).
- Sehen: Halten Sie den Schein gegen das Licht. Prüfen Sie Wasserzeichen, Sicherheitsfaden und das Register.
- Kippen: Kippen Sie den Schein. Prüfen Sie Hologramm, Smaragdzahl (glänzende Zahl auf der Vorderseite, die beim Kippen die Farbe wechselt und einen Lauflichteffekt zeigt) und Glanzstreifen (auf der Rückseite der niedrigeren Stückelungen). _Falschgeld Bezahlen Strafe
Euro-Münzen erkennen Sie unter anderem am Riffelrand, am Motiv (Vorderseite länderspezifisch, Rückseite gleich in der Eurozone) und am Material (sie bestehen aus verschiedenen Metallen, die beim Kippen Farbnuancen zeigen können). _Falschgeld Bezahlen Strafe
Tabellarische Übersicht der Strafen und Situationen
Handlung | Wissen | Relevanter Paragraph StGB | Mögliche Strafe | Zusätzliche Konsequenz bei Unwissenheit |
---|---|---|---|---|
Falschgeld bezahlen/ausgeben | Ja (wissentlich) | § 147 StGB | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren | Einziehung des Falschgeldes |
Falschgeld bezahlen/ausgeben | Nein (unwissentlich/gutgläubig) | Keine Strafbarkeit | Keine | Einziehung des Falschgeldes, kein Ersatz |
Falschgeld herstellen/beschaffen | Ja (wissentlich) | § 146 StGB | Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr (bis 15 Jahre) | Einziehung des Falschgeldes und Werkzeuge |
Falschgeld erhalten | Ja (wissentlich) | § 147 StGB (Vorbereitung) | Strafe für Vorbereitungshandlung möglich | Einziehung des Falschgeldes |
Falschgeld erhalten | Nein (unwissentlich) | Keine Strafbarkeit | Keine | Einziehung des Falschgeldes, kein Ersatz |
Diese Tabelle bietet einen Überblick. Die genaue Strafe hängt immer vom Einzelfall ab.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
- Mache ich mich schon strafbar, wenn ich einen gefälschten Schein besitze? Nicht automatisch. Der bloße Besitz ist nur strafbar, wenn er zum Zwecke des Inverkehrbringens geschieht (§ 147 Abs. 2 StGB). Haben Sie den Schein gerade erhalten und wissen, dass er falsch ist, ist das Halten mit dem Plan, ihn zur Polizei zu bringen, nicht strafbar. Wenn Sie ihn aber behalten, um ihn später doch noch auszugeben, machen Sie sich strafbar. _Falschgeld Bezahlen Strafe
- Was ist, wenn ich nur einen einzigen gefälschten 10-Euro-Schein hatte und versucht habe, ihn loszuwerden? Droht da wirklich Gefängnis? Eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren ist die maximale Strafe nach § 147 StGB. Bei geringen Mengen Falschgeld und wenn Sie nicht Teil einer organisierten Falschgeld-Kette sind, ist eine Geldstrafe wahrscheinlicher, wenn Ihnen Vorsatz nachgewiesen wird. Ob es zu einer Freiheitsstrafe kommt, hängt stark von den Umständen, der Schadenshöhe und Ihrer Vorgeschichte ab. _Falschgeld Bezahlen Strafe
- Kann ich versuchen, das Falschgeld schnell bei einem anderen Geschäft auszugeben, wenn ich es an der ersten Kasse nicht loswurde? Nein, ganz im Gegenteil! Genau das ist das wissentliche Inverkehrbringen, das nach § 147 StGB strafbar ist und geahndet wird. Wenn Ihnen an der ersten Kasse mitgeteilt wurde, dass der Schein falsch ist, haben Sie ab diesem Moment Kenntnis und jedes weitere Ausgeben ist strafbar. _Falschgeld Bezahlen Strafe
- Wird mir das Geld ersetzt, wenn ich es bei der Polizei oder Bank abgebe? Nein. Falschgeld wird entschädigungslos eingezogen. Der Verlust liegt bei Ihnen. Das mag ärgerlich sein, aber es ist die rechtlich gebotene Konsequenz und schützt Sie vor einer Strafverfolgung.
- Was passiert, wenn ich Falschgeld bei der Bank einzahlen möchte? Auch Banken sind verpflichtet, Falschgeld einzuziehen und der Polizei zu melden. Wenn Sie wussten, dass das Geld falsch ist, machen Sie sich auch hier strafbar. Wenn Sie es nicht wussten, wird das Geld zwar eingezogen, aber Sie werden in der Regel nicht strafrechtlich verfolgt, solange Ihnen kein Vorsatz nachgewiesen werden kann. _Falschgeld Bezahlen Strafe
Fazit
Der Umgang mit Falschgeld ist eine ernste Angelegenheit im deutschen Recht. Das Bezahlen mit Falschgeld, das Sie wissentlich als solches erkennen, stellt eine Straftat nach § 147 StGB dar und kann mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Entscheidend ist dabei Ihr Wissen um die Fälschung. _Falschgeld Bezahlen Strafe
Wenn Sie unwissentlich Falschgeld erhalten, sind Sie in der Regel nicht strafbar, verlieren den Wert des Geldes aber. Der einzig richtige und legale Weg ist, das Falschgeld unverzüglich den Behörden (Polizei oder Bank) zu melden und abzugeben. Versuchen Sie niemals, es weiterzugeben, um sich selbst vor Verlust zu schützen – das kann Sie erst recht in ernsthafte juristische Schwierigkeiten bringen. Seien Sie aufmerksam beim Umgang mit Bargeld und prüfen Sie im Zweifel die Sicherheitsmerkmale. _Falschgeld Bezahlen Strafe
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Im konkreten Fall sollten Sie immer rechtlichen Rat bei einem auf Strafrecht spezialisierten Anwalt suchen.