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Diebstahl Falschgeld

Diebstahl von Falschgeld: Ein Blick auf ein ungewöhnliches Delikt und seine Tücken

Diebstahl Falschgeld_ Stellen Sie sich vor, Sie stoßen auf einen Stapel Geld – aber es ist nicht echt, es ist Falschgeld. Nun stellt sich eine merkwürdige Frage: Können Sie Falschgeld eigentlich stehlen? Und wenn ja, welche rechtlichen Konsequenzen hätte das für Sie? Dieses Thema mag auf den ersten Blick kurios erscheinen, birgt aber einige rechtliche Feinheiten, die Sie kennen sollten. In diesem Artikel beleuchten wir, was passiert, wenn Diebstahl auf Falschgeld trifft, und welche Gefahren für Sie lauern, selbst wenn das “Diebesgut” keinen echten Wert hat.  _Diebstahl Falschgeld

Was ist Falschgeld aus rechtlicher Sicht?

Bevor wir über Diebstahl sprechen, müssen wir klären, was Falschgeld überhaupt ist. Falschgeld ist eine Nachahmung gesetzlicher Zahlungsmittel, die in der Absicht hergestellt oder verändert wurde, sie als echt in Umlauf zu bringen. Entscheidend ist hierbei, dass Falschgeld keinen rechtlichen Status als gesetzliches Zahlungsmittel besitzt. Es hat keinen Geldwert.  _Diebstahl Falschgeld

Im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) sind Delikte im Zusammenhang mit Falschgeld in den §§ 146 ff. StGB geregelt:

  • § 146 StGB (Falschmünzerei): Regelt das Herstellen, Verschaffen oder Inverkehrbringen von Falschgeld. Dies sind sehr ernste Straftaten mit hohen Strafrahmen.
  • § 147 StGB (Vorbereitung der Falschmünzerei; In Umlauf bringen von Falschgeld): Stellt das Vorbereiten solcher Taten oder das Inverkehrbringen, nachdem man von der Fälschung erfahren hat, unter Strafe.
  • § 148 StGB (Verbreitung von Falschgeld): Bestraft das Verbreiten von Falschgeld.

Das bloße Besitzen von Falschgeld ist nicht per se immer strafbar, es sei denn, Sie besitzen es mit der Absicht, es in Umlauf zu bringen (§ 147 Abs. 3 StGB) oder es wurde unter Umständen bei Ihnen gefunden, die auf eine Beteiligung an der Fälschung oder am Inverkehrbringen hindeuten (§ 146 StGB). Wenn Sie Falschgeld unwissentlich erhalten haben und es erkennen, sind Sie sogar verpflichtet, es bei einer Polizeidienststelle oder Bank abzugeben. Behalten oder gar ausgeben dürfen Sie es nicht.  _Diebstahl Falschgeld

Was bedeutet Diebstahl im rechtlichen Sinne?

Der Diebstahl ist in § 242 StGB definiert. Er besagt, dass jemand, der eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, bestraft wird.  _Diebstahl Falschgeld

Die Schlüsselelemente des Diebstahls sind:

  1. Fremd: Die Sache gehört Ihnen nicht oder nicht allein.
  2. Beweglich: Die Sache kann tatsächlich fortbewegt werden.
  3. Wegnahme: Bruch fremden und Begründung neuen, nicht unbedingt tätereigenen Gewahrsams gegen oder ohne den Willen des ursprünglichen Gewahrsamsinhabers.
  4. Zueignungsabsicht: Die Absicht, die Sache sich oder einem Dritten zumindest vorübergehend anzueignen und den ursprünglichen Eigentümer dauerhaft zu enteignen.
  5. Rechtswidrigkeit der Zueignung: Sie haben keinen rechtlichen Anspruch darauf, sich die Sache anzueignen.

Können Sie Falschgeld stehlen? Die rechtliche Betrachtung

Hier wird es komplex. Falschgeld ist zweifellos eine fremde bewegliche Sache. Wenn es jemandem gehört (auch wenn der Besitz illegal ist, wie bei einem Fälscher), und Sie es ihm wegnehmen, erfüllen Sie die Elemente “fremd”, “beweglich” und “Wegnahme”. Aber was ist mit der Zueignungsabsicht?  _Diebstahl Falschgeld

Bei “normalem” Diebstahl wollen Sie sich den Wert der Sache oder die Sache selbst aneignen, weil sie einen Wert für Sie darstellt (sei es materiell, ideell oder Gebrauchswert). Das Ziel ist, die Sache dauerhaft in Ihr Vermögen zu überführen oder zumindest wie ein Eigentümer darüber zu verfügen.  _Diebstahl Falschgeld

Bei Falschgeld liegt der Fall anders:

  • Absicht, es als Echtgeld zu verwenden: Wenn Sie Falschgeld stehlen, ist Ihre Absicht in der Regel nicht, die falschen Scheine als solche zu behalten, sondern sie als echtes Geld auszugeben. Ihre Zueignungsabsicht bezieht sich also auf den imitierten Geldwert, den das Falschgeld vorgibt zu haben, nicht auf den Wert des Papiers oder der Druckfarbe.
  • Fehlender rechtlicher Wert: Da Falschgeld keinen rechtlichen Geldwert hat, argumentiert die Rechtsprechung in der Regel, dass Sie sich keinen rechtmäßigen Vermögenswert durch den Diebstahl aneignen können. Eine Zueignung im Sinne des Diebstahls, die auf der Vorstellung basiert, einen Geldwert zu erlangen, wenn dieser Wert rechtlich gar nicht existiert, ist problematisch.

Die vorherrschende juristische Meinung und Rechtsprechung gehen daher davon aus, dass der reine Diebstahl von Falschgeld, also die Wegnahme allein mit der Absicht, die falschen Scheine als solche zu behalten (was selten der Fall sein dürfte), nicht den Tatbestand des Diebstahls nach § 242 StGB erfüllt, weil es an der rechtswidrigen Zueignung eines vermögenswerten Gutes im Sinne des Diebstahls mangelt.  _Diebstahl Falschgeld

Aber Vorsicht: Die Gefahren der Beteiligung

Auch wenn die Wegnahme von Falschgeld allein nicht als klassischer Diebstahl nach § 242 StGB verfolgt wird, bedeutet das keineswegs, dass die Tat für Sie folgenlos bleibt. Im Gegenteil: Wenn Sie Falschgeld an sich nehmen, erhöhen Sie massiv das Risiko, sich selbst anderer, weitaus schwerwiegenderer Straftaten schuldig zu machen.  _Diebstahl Falschgeld

Ihre Motivation, Falschgeld zu stehlen, ist fast immer die, es später als echtes Geld ausgeben zu wollen. Und genau hier liegt die eigentliche Gefahr:

  1. Vorbereitung der Falschmünzerei; In Umlauf bringen von Falschgeld (§ 147 Abs. 3 StGB): Wenn Sie das Falschgeld in Besitz nehmen mit der Absicht, es später in Umlauf zu bringen, erfüllen Sie den Tatbestand des Inverkehrbringens. Das ist eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet wird. Die Schwere der Strafe hängt oft von der Menge des Falschgeldes und Ihrer tatsächlichen Absicht ab.
  2. Falschmünzerei (§ 146 StGB): Je nach den Umständen des Diebstahls könnten Sie sogar als Beteiligter an der ursprünglichen Fälschung oder dem organisierten Inverkehrbringen angesehen werden. Haben Sie das Falschgeld beispielsweise aus einer Fälscherwerkstatt gestohlen oder von jemandem, der es in großen Mengen lagert, könnte die Staatsanwaltschaft prüfen, ob Sie Mittäter, Anstifter oder Gehilfe der ursprünglichen Tat waren. Die Strafandrohung hierfür beginnt bei einem Jahr Freiheitsstrafe.  _Diebstahl Falschgeld

Was passiert, wenn die Person, der Sie das Falschgeld gestohlen haben, Anzeige erstattet?

Dies führt zu einer paradoxen Situation: Jemand, der illegales Falschgeld besitzt (was an sich schon strafbar sein kann), erstattet Anzeige, weil Sie es ihm weggenommen haben.  _Diebstahl Falschgeld

  • Diebstahl wird geprüft: Die Ermittlungsbehörden werden den Sachverhalt aufnehmen und prüfen, ob ein Diebstahl vorliegt. Wie ausgeführt, ist die Einordnung als reiner § 242 StGB Diebstahl von Falschgeld juristisch schwierig und unwahrscheinlich.
  • Ermittlungen gegen beide Parteien: Viel wahrscheinlicher ist, dass die Anzeige gegen Sie eine umfassende Ermittlung auslöst, die sich auch gegen die Person richtet, die das Falschgeld besessen und die Anzeige erstattet hat. Beide Parteien geraten nun ins Visier der Ermittler wegen möglicher Delikte im Zusammenhang mit Falschgeld (§§ 146, 147 StGB).  _Diebstahl Falschgeld
  • Beschlagnahme des Falschgeldes: Das Falschgeld wird in jedem Fall beschlagnahmt und sichergestellt.
  • Der “Dieb” steht schlechter da: Während der ursprüngliche Besitzer möglicherweise argumentieren kann, dass er das Falschgeld nur “gelagert” hat oder es unwissentlich besaß (auch wenn das schwer zu beweisen ist), wird Ihre Handlung des Stehlens fast unwiderlegbar als Indiz dafür gewertet, dass Sie es an sich nehmen wollten, um es in Umlauf zu bringen. Ihre Stellung ist daher in der Regel rechtlich ungünstiger als die des ursprünglichen – ebenfalls kriminell handelnden – Besitzers.  _Diebstahl Falschgeld

Vergleich: Rechtliche Einordnung

Die folgende Tabelle verdeutlicht die unterschiedliche Betrachtung von echtem Geld vs. Falschgeld in bestimmten Szenarien:

Szenario Echtes Geld Falschgeld
Besitz ist legal? Ja Nein (wenn Absicht besteht, es als echt auszugeben) / Bedingt (unwissentlich)
Wegnahme durch Andere Klassischer Diebstahl (§ 242 StGB) Rechtlich schwierig als Diebstahl (§ 242 StGB) einzustufen
Eigene Wegnahme Kein Diebstahl (wenn es Ihnen gehört) Kein Diebstahl (§ 242 StGB) nach h.M., aber…
Wegnahme + Absicht, es auszugeben Ggf. Diebstahl (wenn es nicht Ihnen gehört) Sehr wahrscheinlich strafbar als Inverkehrbringen (§ 147 Abs. 3 StGB) oder Beteiligung an § 146 StGB
Was passiert damit? Bleibt Eigentum (falls Diebstahl scheitert) Wird beschlagnahmt und vernichtet

Was sollten Sie tun, wenn Sie Falschgeld finden?

Wenn Sie auf Falschgeld stoßen, sei es auf der Straße, in einem Keller oder in irgendeiner anderen Situation, sollten Sie Folgendes tun:

  • Nehmen Sie es nicht in Besitz! Berühren Sie es möglichst wenig.
  • Verwenden Sie es auf keinen Fall! Es als Zahlungsmittel einzusetzen, ist eine schwere Straftat (§ 146 oder § 147 StGB).
  • Informieren Sie die Polizei. Rufen Sie die Polizei an und erklären Sie, wo und wie Sie das Falschgeld gefunden haben. Geben Sie es dort ab.
  • Machen Sie sich Notizen. Merken Sie sich Ort, Zeit und Umstände des Fundes sowie eventuelle Personen, die damit in Verbindung stehen könnten.
  • Kooperieren Sie. Beantworten Sie ehrlich die Fragen der ermittelnden Beamten.

Warum ist dies so wichtig zu wissen?

Sie könnten denken, dass das Stehlen von Falschgeld eine Art “Opferloses Verbrechen” sei, da ja kein echter Wert verloren geht. Das stimmt aber nicht. Falschgeld untergräbt das Vertrauen in die Währung, schädigt die Wirtschaft und ist oft Teil organisierter Kriminalität. Ihre Beteiligung – sei es durch Stehlen oder den Versuch, es zu verwenden – kann Sie tief in illegale Strukturen verstricken und schwerwiegende Konsequenzen haben, auch wenn Sie “nur” die falschen Scheine an sich genommen haben.  _Diebstahl Falschgeld

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

  • Ist es legal, Falschgeld zu besitzen? Nein, nicht, wenn Sie die Absicht haben, es als echtes Geld auszugeben (§ 147 Abs. 3 StGB). Auch wenn Sie unwissentlich Falschgeld erhalten haben und es bemerken, dürfen Sie es nicht behalten, sondern müssen es den Behörden übergeben.  _Diebstahl Falschgeld
  • Was passiert, wenn ich unwissentlich Falschgeld erhalten und ausgegeben habe? Wenn Sie glaubhaft machen können, dass Sie nicht wussten, dass das Geld falsch war, als Sie es erhalten und ausgegeben haben, haben Sie sich nicht strafbar gemacht (§ 146 StGB erfordert Vorsatz). Sobald Sie aber von der Fälschung erfahren, dürfen Sie es nicht mehr weitergeben, sonst machen Sie sich strafbar (§ 147 Abs. 1 oder Abs. 3 StGB).  _Diebstahl Falschgeld
  • Wird das Falschgeld, das ich “gestohlen” habe, mir zurückgegeben, wenn kein Diebstahl festgestellt wird? Nein. Falschgeld ist illegitim und wird in jedem Fall von den Behörden eingezogen und vernichtet. Sie haben keinen Anspruch darauf, es zurückzuerhalten.  _Diebstahl Falschgeld
  • Kann ich bestraft werden, wenn ich Falschgeld stehle, auch wenn es kein Diebstahl im Sinne des § 242 StGB ist? Ja, und zwar sehr wahrscheinlich. Auch wenn der reine Diebstahl als solcher schwierig zu konstruieren ist, wird die Wegnahme von Falschgeld in aller Regel als Indiz dafür gewertet, dass Sie es in Umlauf bringen wollen, was nach § 147 Abs. 3 StGB strafbewehrt ist. Es kann auch als Beteiligung an der Fälschung gemäß § 146 StGB gewertet werden, je nach den Umständen.  _Diebstahl Falschgeld
  • Ist es ratsamer, Falschgeld liegenzulassen, wenn ich es finde? Das bloße Liegenlassen macht Sie grundsätzlich nicht strafbar. Die sicherste und rechtlich korrekte Vorgehensweise ist jedoch immer, die Polizei zu informieren, damit das Falschgeld aus dem Verkehr gezogen wird und keine anderen Personen damit in Berührung kommen.  _Diebstahl Falschgeld

Fazit

Das Stehlen von Falschgeld mag juristisch gesehen kein “Diebstahl” im einfachsten Sinne des § 242 StGB sein, da es an der Zueignung eines rechtlich werthaltigen Gutes fehlt. Doch diese rechtliche Spitzfindigkeit bietet Ihnen keinerlei Schutz. Im Gegenteil, die Wegnahme von Falschgeld birgt ein enormes Risiko, sich wegen weitaus ernsterer Delikte im Zusammenhang mit Falschgeld strafbar zu machen – insbesondere wegen des Inverkehrbringens (§ 147 Abs. 3 StGB) oder sogar der Beteiligung an der Falschmünzerei (§ 146 StGB).  _Diebstahl Falschgeld

Jeder Umgang mit Falschgeld, sei es das Stehlen, das Besitzen oder der Versuch, es zu verwenden, ist hochgefährlich und potenziell strafbar. Sollten Sie jemals auf Falschgeld stoßen, handelt es sich nicht um einen illegalen “Glücksfund”, sondern um eine rechtliche Falle. Handeln Sie verantwortungsvoll: Geben Sie es nicht aus, nehmen Sie es nicht in Besitz und informieren Sie umgehend die Polizei. So vermeiden Sie unangenehme Konsequenzen und tragen dazu bei, die Integrität unseres Geldsystems zu schützen.  _Diebstahl Falschgeld