Bankautomat Falschgeld Eingezahlt: Was tun, wenn es passiert?
Stellen Sie sich vor, Sie stehen am Geldautomaten Ihrer Bank, um eine größere Summe Bargeld einzuzahlen. Alles scheint wie immer. Sie führen die Geldscheine in den Automaten ein und schließen die Transaktion ab. Doch einige Tage später erhalten Sie Post von Ihrer Bank – oder schlimmer noch, eine Vorladung oder Benachrichtigung über eine stornierte Gutschrift. Der Grund: Unter den eingezahlten Scheinen befand sich Falschgeld.
Diese Situation kann zutiefst verunsichern und Angst auslösen. Sie fragen sich vielleicht: War es Absicht? Werde ich bestraft? Was passiert jetzt mit meinem Geld? Zuerst einmal: Atmen Sie durch. In den allermeisten Fällen handelt es sich um ein versehentliches Einzahlen von Falschgeld, das Sie selbst unwissentlich erhalten haben. Dieser Artikel erklärt Ihnen, was passiert, wenn Falschgeld über einen Bankautomaten eingezahlt wird, wie die Bank und die Behörden vorgehen und was Sie in einer solchen Situation tun sollten.
Wie Bankautomaten und Banken Bargeld verarbeiten
Moderne Geldautomaten sind in der Lage, Geldscheine zu scannen und auf bestimmte Sicherheitsmerkmale zu prüfen. Das tun sie, um die Echtheit zu verifizieren und den Betrag korrekt zu zählen. Allerdings sind nicht alle Automaten mit der gleichen ausgefeilten Technologie ausgestattet, die jedes Falsifikat erkennt. Manchmal rutscht Falschgeld durch diese erste Prüfung.
Nach der Einzahlung am Automaten werden die Geldscheine von der Bank abgeholt und in einem zentralen Zählzentrum weiterverarbeitet. Hier kommen noch genauere, zertifizierte Prüfmaschinen zum Einsatz, die nach strengeren Kriterien arbeiten. Diese Maschinen sind darauf spezialisiert, auch gut gemachte Fälschungen zu erkennen. Es ist oft erst in diesem Schritt, dass Falschgeld sicher identifiziert wird.
Was passiert, wenn Falschgeld entdeckt wird?
Sobald in einem Zählzentrum oder auch in einer Filiale ein Geldschein als Fälschung identifiziert wird, beginnt ein fest vorgeschriebener Prozess. Dieser Prozess dient der Bekämpfung der Falschgeldkriminalität und ist in Deutschland gesetzlich geregelt (insbesondere durch das Bundesbankgesetz).
- Einziehung: Der verdächtige Geldschein wird sofort aus dem Verkehr gezogen und sichergestellt. Er wird Ihnen nicht auf Ihrem Konto gutgeschrieben, selbst wenn die Einzahlung vom Automaten zunächst bestätigt wurde. Sollte der Betrag bereits gutgeschrieben worden sein (was bei Automaten-Einzahlungen vorkommen kann, da die endgültige Prüfung später erfolgt), wird diese Gutschrift für den entsprechenden Falschgeldbetrag storniert.
- Benachrichtigung der Bundesbank: Die Bank ist verpflichtet, jeden Verdacht auf Falschgeld der Deutschen Bundesbank zu melden. Die Bundesbank ist die zentrale Stelle in Deutschland, die Falschgeld sammelt, analysiert und Statistiken führt. Sie prüft den Schein abschließend auf seine Echtheit und leitet ihn gegebenenfalls an das Landeskriminalamt (LKA) oder Bundeskriminalamt (BKA) weiter.
- Einziehungsbescheinigung: Sie als Einzahler erhalten von Ihrer Bank eine sogenannte “Einziehungsbescheinigung”. Dieses Dokument bestätigt, dass ein bestimmter Geldschein mit einer bestimmten Seriennummer als Falschgeld eingezogen wurde. Dies dient als Nachweis für Sie, dass der Betrag storniert wurde und nicht mehr existiert.
- Meldung an die Polizei/Staatsanwaltschaft: Die Bank ist ebenfalls verpflichtet, die Einzahlung von Falschgeld den zuständigen Strafverfolgungsbehörden (Polizei oder Staatsanwaltschaft) zu melden. Dies ist ein Standardverfahren, das bei jedem Falschgeldfund eingeleitet wird, unabhängig davon, ob ein Verdacht auf Vorsatz besteht oder nicht.
Der Prozess im Überblick (Tabelle)
Um Ihnen den Ablauf zu verdeutlichen, hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Schritte:
Schritt | Beschreibung | Auswirkung für Sie | Meldung/Einleitung |
---|---|---|---|
1. Einzahlung am Geldautomaten | Sie führen Scheine in den Automaten ein. | Automat bestätigt (oft) die Einzahlung und schreibt Betrag (vorläufig) gut. | Keine |
2. Transport & Verarbeitung Bank | Geld wird von der Bank abgeholt, transportiert und im Zählzentrum verarbeitet. | Keine unmittelbare | Interne Prozesse der Bank |
3. Falschgelderkennung | Präzise Prüfmaschinen oder geschulte Mitarbeiter identifizieren Falschgeld. | Der betreffende Schein wird aussortiert. | Interne Meldung |
4. Verifizierung & Einziehung | Der Schein wird als Fälschung bestätigt, eingezogen und vernichtet. | Der Betrag des Falschgeldscheins wird nicht gutgeschrieben oder storniert. | Meldung an Bundesbank |
5. Kundeninformation | Die Bank informiert Sie über den Fund und die Einziehung. | Sie erhalten eine Einziehungsbescheinigung. Der Betrag fehlt auf Ihrem Konto. | Bank informiert Kunden |
6. Meldung an Behörden | Die Bank meldet den Fund an die Polizei/Staatsanwaltschaft. | Aufnahme von Ermittlungen (Standardverfahren). | Bank meldet an Polizei/Staatsanwaltschaft |
7. Abschluss Verfahren | Ermittlungen klären den Sachverhalt (insbesondere Vorsatzfrage). | Bei fehlendem Vorsatz: Verfahrenseinstellung. Sie haben den Falschgeldbetrag verloren. | Polizei/Staatsanwaltschaft schließt Verfahren ab |
Wichtiger Unterschied: Vorsatz vs. Fahrlässigkeit
Hier liegt der entscheidende Punkt, der über mögliche strafrechtliche Konsequenzen entscheidet:
- Vorsätzliches Inverkehrbringen: Wenn Sie wussten, dass der Geldschein falsch ist, und versucht haben, ihn am Automaten oder anderswo bewusst in Umlauf zu bringen (ihn auszugeben oder einzuzahlen), begehen Sie eine Straftat (§ 36 Abs. 1 Nr. 3 Bundesbankgesetz in Verbindung mit StGB-Paragraphen wie § 259 StGB – Geldwäsche oder § 147 StGB – Inverkehrbringen von Falschgeld). Dies kann empfindliche Geld- oder sogar Freiheitsstrafen nach sich ziehen.
- Unwissentliches/Fahrlässiges Einzahlen: Wenn Sie das Falschgeld unwissentlich erhalten haben und es ohne Kenntnis seiner Unechtheit am Automaten eingezahlt haben, haben Sie keine Straftat begangen. Sie haben sich nicht vorsätzlich verhalten.
Das Standardverfahren, das die Polizei oder Staatsanwaltschaft nach der Meldung der Bank einleitet (Schritt 6 in der Tabelle), dient gerade dazu, diesen Unterschied zu klären. Die Behörden werden den Sachverhalt prüfen: Handelt es sich um einen Einzelfall? Was sagen Sie zu den Vorwürfen? Haben Sie eine plausible Erklärung, woher das Falschgeld stammt? Wenn sich dabei herausstellt, dass Sie keine Kenntnis von der Fälschung hatten, wird das Verfahren gegen Sie eingestellt.
Was sollten Sie tun, wenn Sie betroffen sind?
Das Wichtigste ist, ruhig zu bleiben und offen mit den Behörden zu kooperieren.
- Wenn die Bank Sie kontaktiert: Nehmen Sie die Benachrichtigung ernst. Lesen Sie die Einziehungsbescheinigung sorgfältig durch. Falls Sie kontaktiert werden, erklären Sie wahrheitsgemäß, von wem oder wo Sie das Bargeld erhalten haben könnten (z. B. Gehalt als Bargeld vom Arbeitgeber, Verkauf einer Ware, Abhebung von einem anderen Konto/Automaten – obwohl Abhebungen von Banken oder Automaten in Deutschland extrem selten Falschgeld enthalten, da die Banken selbst prüfen).
- Wenn die Polizei oder Staatsanwaltschaft Sie kontaktiert: Sie werden wahrscheinlich aufgefordert, eine Aussage zu machen. Es ist Ihr Recht, sich vor einer Aussage mit einem Anwalt zu beraten, insbesondere wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird. Wenn Sie das Falschgeld unwissentlich eingezahlt haben, sollten Sie dies klar und nachvollziehbar darlegen. Betonen Sie, dass Sie keine Kenntnis von der Fälschung hatten. Oft wird das Verfahren nach Ihrer Einlassung und Prüfung der Umstände eingestellt.
- Wenn Sie selbst Falschgeld nach der Einzahlung entdecken: Sollten Sie beispielsweise eine Einzahlung getätigt haben und später feststellen, dass Sie noch mehr verdächtige Scheine besitzen oder Ihnen einfällt, woher die eingezahlten Scheine stammen könnten und dass diese Quelle potenziell unsicher war, melden Sie sich umgehend bei Ihrer Bank oder der nächsten Polizeidienststelle. Dies zeigt Ihre Kooperationsbereitschaft und kann sich positiv auf die Einschätzung Ihres Falles auswirken. Versuchen Sie auf keinen Fall, weitere verdächtige Scheine auszugeben oder erneut einzuzahlen!
Was passiert mit Ihrem Geld?
Leider müssen Sie den Verlust des Falschgeldbetrags hinnehmen. Es gibt keine Entschädigung für eingezogenes Falschgeld, unabhängig davon, ob Sie wussten, dass es falsch war oder nicht. Sie erhalten für diesen Schein keine Gutschrift auf Ihrem Konto. Das Risiko, Falschgeld zu erhalten, trägt derjenige, der es annimmt.
Wie können Sie sich schützen und Falschgeld erkennen?
Der beste Schutz ist, Falschgeld gar nicht erst anzunehmen. Nehmen Sie sich kurz Zeit, das Bargeld zu prüfen, besonders bei größeren Scheinen oder wenn Sie es von unbekannten Personen erhalten.
Nutzen Sie die einfachen Prüfmethoden der Europäischen Zentralbank: Fühlen, Sehen, Kippen.
- Fühlen:
- Euro-Banknoten haben ein besonderes Papiergefühl – es ist griffig und fest, nicht glatt oder wachsartig.
- Bestimmte Bereiche der Banknote sind im Stichtiefdruckverfahren hergestellt. Diese Bereiche (z. B. Hauptmotiv, Schriftzug “EZB “, Wertzahl) fühlen sich erhaben an, wenn Sie mit dem Finger darüber fahren.
- Sehen:
- Halten Sie die Banknote gegen das Licht. Sie sehen das Wasserzeichen (schemenhaftes Bild und Wertzahl) und den Sicherheitsfaden (dunkler Faden mit Schriftzug “EZB “, Wertzahl und Symbol).
- Auf älteren Scheinen sehen Sie die Durchsichtigkeit (unvollständige Zahlen, die im Gegenlicht perfekt die Wertzahl ergeben). Auf den neueren Europa-Serien-Scheinen ist dieses Merkmal durch ein Porträt-Fenster im Hologramm ersetzt.
- Kippen:
- Kippen Sie die Banknote. Auf der Vorderseite sehen Sie das Hologramm (ein silberner Streifen oder Fleck), das beim Kippen das Porträt der Europa, das Hauptmotiv und die Wertzahl zeigt.
- Auf der Rückseite sehen Sie den Glanzstreifen (bei kleineren Scheinen) oder die Farbwechselnde Zahl (bei größeren Scheinen). Der Glanzstreifen schimmert goldfarben, die Farbwechselnde Zahl (Smaragd-Zahl) wechselt beim Kippen die Farbe von Smaragdgrün zu Tiefblau und erzeugt einen Lichtbalken, der sich auf und ab bewegt.
Seien Sie besonders misstrauisch bei beschädigten oder ungewöhnlich aussehenden Scheinen. Wenn Sie Zweifel haben, nehmen Sie den Schein nicht an. Wenn Sie ihn bereits haben, versuchen Sie nicht, ihn weiterzugeben! Gehen Sie zur Bank oder Polizei.
Fazit
Das Einzahlen von Falschgeld am Bankautomaten ist für die meisten Menschen ein unerwartetes und unangenehmes Ereignis. Wenn es Ihnen passiert ist, ist es wichtig zu wissen: Unwissentliches Einzahlen ist keine Straftat. Die Bank ist verpflichtet, Falschgeld einzuziehen und den Fall den Behörden zu melden. Sie werden den Wert des Scheins verlieren und eine Einziehungsbescheinigung erhalten. Kooperieren Sie vollumfänglich mit Ihrer Bank und den Ermittlungsbehörden und legen Sie Ihren Fall wahrheitsgemäß dar. In den meisten Fällen wird das Verfahren eingestellt.
Der beste Weg, um diese Situation zu vermeiden, ist, beim Erhalt von Bargeld wachsam zu sein und die einfachen Prüfmethoden anzuwenden. So schützen Sie sich selbst vor finanziellem Verlust und dem Ärger, der mit der Entdeckung von Falschgeld verbunden ist.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
F: Was passiert, wenn ich nicht wusste, dass der Schein falsch ist? A: Wenn Sie das Falschgeld unwissentlich erhalten und eingezahlt haben, haben Sie keine Straftat begangen. Das Verfahren gegen Sie wird in der Regel eingestellt, nachdem Sie den Sachverhalt erklärt haben. Sie verlieren lediglich den Wert des Falschgeldscheins.
F: Bekomme ich das eingezogene Falschgeld von der Bank ersetzt? A: Nein, leider nicht. Sie erhalten für eingezogenes Falschgeld keinen Ersatz. Sie tragen das volle Risiko, wenn Sie Falschgeld annehmen.
F: Werde ich bestraft, wenn ich unwissentlich Falschgeld eingezahlt habe? A: Nein, wenn Sie unwissentlich gehandelt haben (also keine Kenntnis von der Fälschung hatten), handelt es sich nicht um eine Straftat und Sie werden nicht bestraft.
F: Woher weiß die Bank, dass das Falschgeld von mir stammt? A: Beim Einzahlen am Geldautomaten werden Ihre Kartendaten und die Transaktion aufgezeichnet. Die Bank kann die eingezogenen Scheine dieser spezifischen Transaktion zuordnen.
F: Ich habe das Falschgeld wahrscheinlich bei einem Einkauf erhalten. Was soll ich tun? A: Versuchen Sie, sich zu erinnern, wo Sie größere Mengen Bargeld erhalten oder größere Scheine gewechselt haben. Teilen Sie diese Information, falls die Bank oder Polizei Sie kontaktiert. Es ist jedoch oft schwierig, den genauen Ursprung eines Falschgeldscheins zweifelsfrei nachzuvollziehen.
F: Kann ich Falschgeld von einem anderen Bankautomaten erhalten? A: Dies ist extrem unwahrscheinlich. Banken und ihre Automaten werden mit Bargeld beliefert, das zuvor von der Bundesbank geprüft wurde. Geldautomaten selbst prüfen ebenfalls auf Echtheit, bevor sie Scheine ausgeben. Das Risiko, Falschgeld von einer Bank oder einem Bankautomaten zu erhalten, ist praktisch Null.
F: Wie erkenne ich Falschgeld am besten? A: Nutzen Sie die “Fühlen, Sehen, Kippen”-Methode. Prüfen Sie das Papiergefühl, das Wasserzeichen und den Sicherheitsfaden im Gegenlicht sowie Hologramm und Farbwechsel beim Kippen. Seien Sie besonders aufmerksam bei großen Scheinen.