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Ausversehen Mit Falschgeld Bezahlt

Ausversehen mit Falschgeld bezahlt: Was tun, wenn Sie unwissentlich einen falschen Schein verwendet haben?

Ausversehen Mit Falschgeld Bezahlt_Stellen Sie sich vor, Sie bezahlen Ihren Einkauf im Supermarkt, geben einen Geldschein ab, und die Kassiererin hält inne. Sie prüft den Schein eingehend, runzelt die Stirn und erklärt Ihnen schließlich: “Dieser Schein ist falsch.” Ein Schock fährt Ihnen durch Mark und Bein. Falschgeld? Aber Sie haben diesen Schein doch ganz normal erhalten, vielleicht als Wechselgeld oder bei einem privaten Verkauf. Sie wussten absolut nicht, dass er gefälscht ist. Was nun?_Ausversehen Mit Falschgeld Bezahlt

Diese Situation ist unangenehm, potentiell peinlich und kann sogar Angst auslösen. Haben Sie sich strafbar gemacht? Drohen Ihnen Konsequenzen? Dieser Artikel soll Ihnen helfen, die Situation einzuordnen, Ihre Rechte und Pflichten zu verstehen und zu wissen, wie Sie sich verhalten sollten, wenn Ihnen unwissentlich Falschgeld in den Umlauf gelangt ist._Ausversehen Mit Falschgeld Bezahlt

Wie kann man unwissentlich an Falschgeld gelangen?

Es ist einfacher, als Sie vielleicht denken. Falschgeld wird nicht nur in dunklen Gassen gehandelt. Oft gelangt es über ganz normale Transaktionen in den Umlauf:

  • Wechselgeld: Sie erhalten in einem Geschäft, Restaurant oder Taxi Wechselgeld, und einer der Scheine ist eine Fälschung. Besonders bei Stoßzeiten oder Ablenkung prüfen Sie das Geld vielleicht nicht sorgfältig.
  • Privatverkäufe: Beim Verkauf eines Gegenstandes über Kleinanzeigen oder Flohmärkte erhalten Sie Bargeld, das Falschgeld enthält.
  • Geldautomaten: Extrem selten, aber theoretisch nicht ausgeschlossen, dass durch menschliches Versagen (z.B. bei der Befüllung) ein falscher Schein in einen Geldautomaten gelangt. Die Sicherheitsmechanismen der Banken machen dies jedoch äußerst unwahrscheinlich.
  • Geld von Dritten: Sie erhalten Geldgeschenke oder Darlehen von Bekannten oder Verwandten, die ihrerseits unwissentlich an Falschgeld gelangt sind.

Das Entscheidende ist hier das Wort “unwissentlich”. Sie hatten keine Ahnung, dass der Schein gefälscht war, als Sie ihn erhielten, und Sie hatten keine Absicht, jemanden vorsätzlich damit zu täuschen._Ausversehen Mit Falschgeld Bezahlt

Die rechtliche Situation in Deutschland: Vorsatz ist entscheidend

Das deutsche Strafgesetzbuch (StGB) und das Bundesbankgesetz (BBankG) regeln den Umgang mit Falschgeld. Hier ist der zentrale Punkt: Strafbar macht sich in der Regel nur derjenige, der Falschgeld wissentlich und vorsätzlich in Umlauf bringt oder herstellt, um sich oder einem anderen einen Vorteil zu verschaffen und andere zu täuschen.

  • § 147 StGB (Geldfälschung): Dieser Paragraph betrifft das Herstellen und Inverkehrbringen von Falschgeld mit Täuschungsabsicht. Das ist ein schweres Verbrechen.
  • § 36 Bundesbankgesetz (BBankG): Dieser Paragraph ist für Sie relevanter, wenn Sie unwissentlich Falschgeld erhalten haben. Er besagt, dass Sie verpflichtet sind, Falschgeld unverzüglich der Deutschen Bundesbank oder der Polizeiabzuliefern.
  • § 37 Bundesbankgesetz (BBankG): Dieser Paragraph stellt klar, dass Sie für Falschgeld, das Sie abliefern, keinerlei Ersatz erhalten. Es ist schlichtweg wertlos.

Was bedeutet das für Sie in der Situation, in der Sie unwissentlich bezahlt haben?

Wenn Sie unwissentlich mit Falschgeld bezahlt haben und dies bemerkt wird (entweder vom Empfänger oder später z.B. bei der Bankeinzahlung des Empfängers), dann haben Sie sich erst einmal nicht strafbar gemachtsolange Sie den Schein tatsächlich unwissentlich erhalten und weitergegeben haben und keine Täuschungsabsicht hatten._Ausversehen Mit Falschgeld Bezahlt

Die Person, die den Schein von Ihnen erhalten hat (z.B. die Kassiererin), ist hingegen verpflichtet, den Schein einzubehalten und ihn der Polizei oder der Bundesbank zu übergeben. Sie darf Ihnen dafür keinen Ersatz geben und kann Ihnen den Wert des Scheins vom Kaufpreis abziehen. Das ist ärgerlich, aber rechtlich korrekt, da der Schein keinen Wert hat._Ausversehen Mit Falschgeld Bezahlt

Was tun, wenn der Schein als falsch identifiziert wird? Ihre Handlungsschritte

Es ist entscheidend, wie Sie in dem Moment reagieren, in dem Sie mit der Tatsache konfrontiert werden, dass der Schein falsch ist:

  1. Bleiben Sie ruhig: Auch wenn es peinlich oder beängstigend ist, bewahren Sie die Ruhe.
  2. Erklären Sie die Situation: Machen Sie sofort klar, dass Sie nicht wussten, dass der Schein falsch ist. Erklären Sie, wenn möglich, woher Sie ihn vermutlich haben (z.B. “Das war Wechselgeld von gestern Abend” oder “Ich habe das Geld gerade bei einem Privatverkauf erhalten”). Dies unterstützt Ihre Glaubwürdigkeit, dass Sie unwissentlich gehandelt haben._Ausversehen Mit Falschgeld Bezahlt
  3. Kooperieren Sie: Der Empfänger des Scheins (z.B. der Händler) wird den Schein einbehalten. Er darf ihn nicht wieder an Sie zurückgeben, da das Weitergeben von Falschgeld (auch an denjenigen, von dem man es erhalten hat) strafbar sein kann, wenn man es jetzt weiß. Akzeptieren Sie, dass der Schein einbehalten wird und Sie dafür keinen Ersatz erhalten._Ausversehen Mit Falschgeld Bezahlt
  4. Polizei hinzuziehen lassen/selbst zur Polizei gehen: Der Empfänger sollte (und wird meistens) die Polizei informieren oder den Schein bei der nächsten Polizeidienststelle abgeben. Dies dient der Dokumentation und leitet die Untersuchung ein, woher das Falschgeld stammt. Auch wenn Sie selbst später feststellen, dass Sie Falschgeld erhalten haben: Übergeben Sie es umgehend der Polizei oder der Bundesbank. Versuchen Sie unter keinen Umständen, den Schein weiterzugeben, auch nicht, wenn Sie wissen, wer Ihnen den Schein gegeben hat. Dies wäre dann nämlich wissentliches Inverkehrbringen und somit strafbar!_Ausversehen Mit Falschgeld Bezahlt
  5. Machen Sie gegebenenfalls eine Aussage: Wenn die Polizei hinzugezogen wird oder Sie den Schein selbst abgeben, werden Sie eventuell befragt. Schildern Sie ehrlich und nachvollziehbar, wie Sie an den Schein gekommen sind. Da Sie unwissentlich gehandelt haben, haben Sie nichts zu verbergen. Die Polizei wird anhand Ihrer Aussage und eventueller weiterer Spuren (z.B. Videoaufnahmen, wenn Sie in einem Geschäft bezahlt haben) prüfen, ob ein Anfangsverdacht für eine vorsätzliche Tat besteht. In den allermeisten Fällen, wenn klar ist, dass Sie unwissentlich gehandelt haben und kooperieren, wird das Verfahren eingestellt._Ausversehen Mit Falschgeld Bezahlt

Was passiert mit dem Falschgeld?

Das Falschgeld wird immer von der Polizei oder der Bundesbank eingezogen und vernichtet. Wie bereits erwähnt, erhalten Sie dafür keinen Ersatz. Der finanzielle Schaden bleibt bei Ihnen. Dies ist das “Opfer”, das Sie bringen, wenn Sie unwissentlich an Falschgeld gelangen. Es soll verhindern, dass Falschgeld im Umlauf bleibt._Ausversehen Mit Falschgeld Bezahlt

Wie erkennt man Falschgeld? Grundlegende Sicherheitsmerkmale

Um zu vermeiden, überhaupt erst an Falschgeld zu gelangen, sollten Sie die wichtigsten Sicherheitsmerkmale der Euroscheine kennen. Die Faustregel lautet: Fühlen, Sehen, Kippen.

Hier ist eine Tabelle mit den wichtigsten Merkmalen, auf die Sie achten sollten:

Sicherheitsmerkmal Beschreibung bei einem echten Euroschein Was bei einer Fälschung oft fehlt/anders ist
Fühlen – Papier Fühlt sich griffig, fest und leicht rau an. Euroscheine bestehen aus Baumwolle. Oft glatter, labiler, wachsartiger oder einfach nur dünner als echtes Papier.
Fühlen -Relief/fühlbares Merkmal Auf der Vorderseite (links und rechts des Motivs) gibt es erhabene Druckstellen (Intagliodruck), die Sie fühlen können. Bei Fälschungen oft nur flach gedruckt und nicht fühlbar erhaben.
Sehen – Wasserzeichen Halten Sie den Schein gegen das Licht. Es erscheint ein Porträt (Europa-Serie: Europa), das Hauptmotiv und die Wertzahl. Das Wasserzeichen ist heller als der restliche Schein. Oft nur aufgedruckt und nicht im Papier “eingearbeitet”. Sieht dadurch plastisch oder unnatürlich aus, hat keine unterschiedlichen Helligkeiten.
Sehen – Sicherheitsfaden Halten Sie den Schein gegen das Licht. Es erscheint ein dunkler Faden, in dem das Euro-Symbol (€) und die Wertzahl in winziger Schrift zu erkennen sind. Oft nur aufgedruckt (sieht dann nicht wie ein Faden aus) oder nur ein einfacher, nicht sichtbarer Faden. Die Schrift fehlt oder ist nicht lesbar.
Kippen – Smaragdzahl Auf der Rückseite unten links (Europa-Serie) bzw. unten rechts (erste Serie) befindet sich die große Wertzahl. Beim Kippen ändert sie die Farbe (meist von Smaragdgrün zu Tiefblau). Zusätzlich bewegt sich bei der Europa-Serie ein Lichtbalken auf und ab. Farbe ändert sich nicht oder nicht korrekt. Kein Lichtbalken-Effekt.
Kippen – Hologramm Auf der Vorderseite (Europa-Serie: links des Motivs, erste Serie: rechts) befindet sich ein Streifen (kleinere Scheine) oder ein Fenster (größere Scheine). Beim Kippen erscheinen verschiedene Motive (Porträt der Europa, Fenster/Tor, Euro-Symbol, Wertzahl). Motivwechsel fehlt oder ist unscharf. Die Motive erscheinen flach, nicht dreidimensional.
Sehen – Mikroschrift An bestimmten Stellen (z.B. im Sicherheitsfaden oder unter dem Hauptmotiv) finden sich winzige Buchstaben und Zahlen, die nur mit einer Lupe lesbar sind. Oft unscharf, verwaschen oder gar nicht vorhanden.
Sehen – UV-Merkmale Unter UV-Licht leuchten bestimmte Fasern im Papier und/oder bestimmte Druckmerkmale (z.B. Sterne auf der Flagge der EU in Grün, Brücken in Gelb). Leuchten gar nicht oder in falschen Farben. Papier leuchtet eventuell insgesamt hell (echte Scheine leuchten nicht).

Prävention: Wie können Sie sich schützen?

Auch wenn Sie nicht zum Experten werden müssen, können Sie ein paar einfache Vorsichtsmaßnahmen treffen:

  • Seien Sie aufmerksam: Nehmen Sie sich besonders bei größeren Scheinen (50€, 100€, 200€) und in Eile einen Moment Zeit, den Schein zu prüfen.
  • Prüfen Sie mehrere Merkmale: Verlassen Sie sich nicht nur auf ein Merkmal (z.B. das Wasserzeichen). Checken Sie immer mehrere Punkte (Fühlen und Sehen und Kippen).
  • Vergleichen Sie: Wenn Sie unsicher sind, vergleichen Sie den verdächtigen Schein mit einem Schein, von dem Sie wissen, dass er echt ist.
  • Seien Sie bei Privatverkäufen skeptisch: Hier ist das Risiko, Falschgeld zu erhalten, tendenziell höher als im regulären Handel. Prüfen Sie das Geld besonders sorgfältig, insbesondere bei höheren Beträgen. Treffen Sie sich gegebenenfalls tagsüber an einem gut beleuchteten Ort._Ausversehen Mit Falschgeld Bezahlt
  • Nehmen Sie keine beschädigten Scheine entgegen, deren Merkmale schwer zu prüfen sind.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:
  • Unwissentliches Erhalten und Weitergeben von Falschgeld ist in der Regel nicht strafbar.
  • Vorsatz (wissentliches Handeln mit Betrugsabsicht) ist entscheidend für eine Strafbarkeit.
  • Sie sind gesetzlich verpflichtet, Falschgeld, das Sie erkennen, unverzüglich abzuliefern (Polizei oder Bundesbank).
  • Sie erhalten keinen Ersatz für das eingelieferte Falschgeld.
  • Wenn Sie unwissentlich Falschgeld weitergegeben haben und es bemerkt wird: Bleiben Sie ruhig, erklären Sie die Situation, kooperieren Sie und geben Sie den Schein ab.
  • Informieren Sie sich über die Sicherheitsmerkmale des Euro, um Falschgeld besser erkennen und vermeiden zu können.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

  • Bekomme ich mein Geld zurück, wenn ich Falschgeld bei der Polizei abgebe? Nein. Sie erhalten, wie in § 37 BBankG geregelt, keinerlei Ersatz für Falschgeld, das Sie abliefern. Der Schein ist wertlos._Ausversehen Mit Falschgeld Bezahlt
  • Mache ich mich strafbar, wenn ich unwissentlich mit Falschgeld bezahlt habe? Nein, solange Sie tatsächlich nicht wussten, dass der Schein falsch war, und keine Täuschungsabsicht hatten. Die Strafbarkeit setzt in der Regel ein wissentliches und vorsätzliches Handeln voraus._Ausversehen Mit Falschgeld Bezahlt
  • Was soll ich tun, wenn ein Ladenbesitzer mich beschuldigt, vorsätzlich mit Falschgeld bezahlt zu haben? Bleiben Sie ruhig, erklären Sie, dass es Ihnen unbekannt war, und kooperieren Sie. Bieten Sie an, die Polizei hinzuzuziehen, um den Sachverhalt zu klären. Ihre Kooperationsbereitschaft spricht für Ihre Unwissenheit. Weigern Sie sich nicht, den Schein abzugeben._Ausversehen Mit Falschgeld Bezahlt
  • Darf ich versuchen, den falschen Schein schnell woanders auszugeben, bevor er entdeckt wird? Nein, auf keinen Fall! Sobald Sie wissen oder auch nur ernsthaft vermuten, dass der Schein falsch ist, und ihn trotzdem weitergeben, handeln Sie wissentlich und machen sich strafbar (Inverkehrbringen von Falschgeld gem. § 147 Abs. 1 Nr. 2 StGB oder § 36 BBankG, je nach genauer Konstellation und Täuschungsabsicht). Übergeben Sie den Schein stattdessen umgehend der Polizei oder Bundesbank._Ausversehen Mit Falschgeld Bezahlt
  • Wie wahrscheinlich ist es, Falschgeld zu erhalten? Verglichen mit der Menge des im Umlauf befindlichen Bargelds ist die Wahrscheinlichkeit relativ gering. Die Sicherheitsmerkmale der Euroscheine machen es Fälschern schwer und die meisten Fälschungen sind für geübte Augen erkennbar. Dennoch ist Wachsamkeit immer geboten._Ausversehen Mit Falschgeld Bezahlt

Fazit

Die Situation, unwissentlich mit Falschgeld bezahlt zu haben, ist unangenehm, aber kein Grund zur Panik, wenn Sie ehrlich gehandelt haben und kooperieren. Der finanzielle Verlust des Scheins ist ärgerlich, aber die gute Nachricht ist: Wenn Sie tatsächlich keine Ahnung hatten und dies glaubhaft machen können, drohen Ihnen in der Regel keine strafrechtlichen Konsequenzen. Das Wichtigste ist, bei Entdeckung ehrlich zu sein, den Schein abzugeben und, falls nötig, mit den Behörden zu kooperieren. Und für die Zukunft: Üben Sie sich darin, die grundlegenden Sicherheitsmerkmale des Euro zu prüfen, um Ihr Risiko, an Falschgeld zu gelangen, so gering wie möglich zu halten._Ausversehen Mit Falschgeld Bezahlt