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Aus Versehen Mit Falschgeld Bezahlt

Aus Versehen Mit Falschgeld Bezahlt: Was Tun, Wenn Es Passiert?

Stellen Sie sich vor, Sie kaufen etwas ein und bezahlen bar. Kurz darauf ruft die Verkäuferin Sie zurück oder die Bank meldet sich: Eine der Banknoten, die Sie verwendet haben, ist Falschgeld. Panik macht sich breit. Werde ich jetzt als Fälscher verfolgt? Habe ich mich strafbar gemacht? Diese Situation kann sehr beängstigend sein, besonders wenn Sie absolut sicher sind, dass Sie das Falschgeld unwissentlich erhalten und weitergegeben haben.

Die gute Nachricht vorweg: Wenn Sie Falschgeld aus Versehen erhalten und ebenfalls aus Versehen weitergegeben haben, sind Sie nach deutschem Recht in der Regel nicht strafbar. Der entscheidende Punkt ist die Absicht. Dennoch ist es wichtig zu wissen, wie Sie in einer solchen Situation reagieren sollten, um Missverständnisse und unnötige Probleme zu vermeiden. Dieser Artikel erklärt Ihnen, was Falschgeld ist, worin der Unterschied zwischen absichtlichem und unabsichtlichem Handeln liegt und wie Sie sich verhalten sollten, wenn Ihnen so etwas passiert.

Was ist Falschgeld und warum ist es ein Problem?

Falschgeld sind Banknoten oder Münzen, die illegal hergestellt wurden und echtem Geld ähneln, um den Zahlungsverkehr zu täuschen. Die Fälschung von Geld ist eine schwere Straftat (§ 146 Strafgesetzbuch – StGB) und kann mit hohen Freiheitsstrafen geahndet werden. Das Inverkehrbringen von Falschgeld schadet nicht nur den Geschädigten, sondern untergräbt auch das Vertrauen in die Währung und die Stabilität des Finanzsystems.

Da Fälschungen oft sehr überzeugend sein können, kann es jedem passieren, unwissentlich Falschgeld anzunehmen – sei es beim Einkaufen, an der Kasse, am Geldautomaten oder bei privaten Transaktionen.

Wie können Sie Falschgeld erkennen? Tipps der Bundesbank

Die Deutsche Bundesbank empfiehlt, Banknoten immer nach dem Prinzip “Fühlen – Sehen – Kippen” zu prüfen. Auch wenn Sie nicht jede Note im Detail untersuchen können, hilft Ihnen die Kenntnis der wichtigsten Sicherheitsmerkmale, offensichtliche Fälschungen zu erkennen.

      • Fühlen:
        • Das Papier: Echte Banknoten werden aus einem speziellen Baumwollpapier hergestellt, das sich griffig und fest anfühlt. Es ist kein normales Papier.
        • Das Relief: Bei echten Banknoten sind bestimmte Bereiche (z.B. der Hauptschriftzug, das Porträtfenster, die großen Wertzahlen) als Fühlbares Relief gedruckt. Sie können die Farbe mit dem Fingernagel leicht abkratzen.
      • Sehen:
        • Das Wasserzeichen: Halten Sie die Banknote gegen das Licht. Es erscheint ein helles Wasserzeichen mit dem Porträt der Europa, dem Architekturmotiv und der Wertzahl.
        • Der Sicherheitsfaden: Halten Sie die Banknote wieder gegen das Licht. Ein dunkler Faden wird sichtbar, auf dem das Euro-Symbol (€) und die Wertzahl zu sehen sind.
        • Das Durchsichtsregister: Wenn Sie die Banknote gegen das Licht halten, ergänzen sich unvollständige Druckbilder in der oberen Ecke der Banknote zu einer vollständigen Wertzahl.
      • Kippen:
        • Die Smaragdzahl: Kippen Sie die Banknote. Die Smaragdzahl (die große Wertzahl unten links) verändert ihre Farbe von Smaragdgrün zu Tiefblau und es bewegt sich dabei ein Lichtbalken auf und ab.
        • Das Hologramm: Kippen Sie die Banknote. Im Hologrammstreifen (oder -Fleck) erscheinen das Porträt der Europa, das Architekturmotiv und die Wertzahl. Bei größeren Scheinen (ab 50 Euro) gibt es zusätzlich ein Satelliten-Hologramm.
        • Der Porträt-Fenster: Bei den neueren Scheinen (ab 20 Euro) erscheint beim Kippen im Fenster ein Porträt der Europa, das von Regenbogenfarben umrahmt ist.

Diese Merkmale sind für Fälscher schwer zu imitieren. Seien Sie besonders aufmerksam, wenn Sie größere Scheine (50, 100, 200 Euro) erhalten, da diese häufiger gefälscht werden.

Der entscheidende Unterschied: Absichtliches vs. Unwissentliches Handeln

Dies ist der Kernpunkt, warum Sie bei unabsichtlichem Handeln keine strafrechtliche Verfolgung fürchten müssen.

      • Absichtliches Handeln (Strafbar nach § 146 StGB): Eine Person handelt absichtlich, wenn sie Falschgeld herstellt oder wissentlich falsches Geld annimmt mit der Absicht, es als echtes Geld auszugeben. Auch das wissentliche Weitergeben von Falschgeld, das man als solches erkannt hat, ist strafbar. Hier liegt eine kriminelle Energie vor, die darauf abzielt, andere zu täuschen und sich zu bereichern.
      • Unwissentliches Handeln (Geregelt in § 36 BBankG): Eine Person handelt unwissentlich, wenn sie Falschgeld annimmt, ohne zu erkennen, dass es sich um eine Fälschung handelt. Wenn diese Person dann später – immer noch ohne Kenntnis der Fälschung – versucht, dieses Geld auszugeben, handelt sie nicht mit Betrugsabsicht. Das Gesetz (§ 36 Abs. 1 Bundesbankgesetz – BBankG) verpflichtet jeden, der Falschgeld erhält, es unverzüglich bei einer Bundesbankfiliale oder der Polizei abzuliefern. Wer dieser Pflicht nachkommt und glaubhaft machen kann, dass er das Geld unwissentlich erworben hat, macht sich nicht strafbar.

Die Ermittlungsbehörden werden immer prüfen, ob Absicht vorlag. Ihr Verhalten nach der Entdeckung des Falschgeldes ist dabei sehr wichtig.

Tabelle 1: Umgang mit Falschgeld – Absicht versus Versehen

Um den Unterschied noch deutlicher zu machen, hier ein Vergleich der beiden Szenarien:

Aspekt Unwissentlich (Aus Versehen) Wissentlich (Absichtlich)
Kenntnis der Fälschung Keine Kenntnis zum Zeitpunkt des Erhalts oder Ausgebens Kenntnis zum Zeitpunkt des Erhalts oder Ausgebens mit Vorsatz
Ziel des Handelns Geld im normalen Zahlungsverkehr nutzen Sich durch Täuschung bereichern oder Schaden anrichten
Relevante Gesetze § 36 BBankG (Pflicht zur Ablieferung) § 146 StGB (Geldfälschung, Inverkehrbringen von Falschgeld)
Rechtliche Konsequenz Keine Strafverfolgung bei korrekter Ablieferung und Nachweis der Unwissenheit Freiheitsstrafe
Verlust des Falschgeldes Ja, das Geld wird eingezogen und nicht ersetzt Ja, das Geld wird eingezogen und nicht ersetzt + mögliche Geldstrafe/Vermögensabschöpfung
Empfohlenes Verhalten Sofort abliefern, Umstände des Erhalts schildern Illegal, führt zu Strafverfolgung

Szenario 1: Sie entdecken Falschgeld bei sich (bevor Sie es ausgeben)

Dies ist der einfachere Fall. Sie haben eine Banknote in Ihrem Geldbeutel, die Ihnen komisch vorkommt. Sie prüfen sie nach den Sicherheitsmerkmalen und stellen fest: Es ist eine Blüte!

Hier ist, was Sie jetzt tun sollten:

      1. Behalten Sie die Nerven: Es ist unangenehm, aber kein Weltuntergang.
      2. Geben Sie die Banknote auf keinen Fall weiter! Versuchen Sie nicht, sie schnell loszuwerden, indem Sie damit bezahlen. Das wäre wissentliches Inverkehrbringen und damit strafbar! Auch das Verschenken oder Vernichten ist nicht erlaubt.
      3. Gehen Sie umgehend zur nächsten Polizeidienststelle oder einer Filiale der Deutschen Bundesbank. Sie sind gesetzlich verpflichtet, Falschgeld unverzüglich abzuliefern (§ 36 Abs. 1 BBankG).
      4. Erläutern Sie den Beamten oder Mitarbeitern die Situation. Schildern SieWahrheitsgemäß, wie Sie vermutlich an das Geld gekommen sind (z.B. “Ich habe es gestern als Wechselgeld im Supermarkt X bekommen” oder “Ich habe es beim Verkauf einer Sache von Privatperson Y erhalten”). Je präziser Ihre Angaben sind, desto besser kann die Herkunft ermittelt werden.
      5. Rechnen Sie mit dem Verlust. Das Falschgeld wird eingezogen und Sie erhalten dafür keinen Ersatz. Das ist bedauerlich, aber der Preis dafür, nicht unwissentlich zum Betrüger zu werden.

Durch dieses Verhalten zeigen Sie, dass Sie redlich handeln und keine kriminelle Absicht haben. Die Banknote wird daraufhin untersucht, um Fälscherbanden auf die Spur zu kommen.

Szenario 2: Sie haben aus Versehen mit Falschgeld bezahlt (und es wird entdeckt)

Dies ist das Szenario aus dem Titel des Artikels und für viele Menschen die größte Sorge. Sie haben eine Banknote unwissentlich weitergegeben, und nun hat die Person, die sie erhalten hat (z.B. der Kassierer, die Bank), festgestellt, dass es sich um Falschgeld handelt.

So sollten Sie reagieren:

      1. Bewahren Sie Ruhe und bleiben Sie vor Ort. Ihre Kooperation ist jetzt entscheidend. Fluchtversuche oder aggressive Reaktionen erwecken sofort den Verdacht, dass Sie von der Fälschung wussten.
      2. Seien Sie ehrlich und erklären Sie, dass es ein Versehen war. Sagen Sie klar und deutlich, dass Sie nicht wussten, dass es sich um Falschgeld handelt, und dass Sie es aus Versehen erhalten und weitergegeben haben.
      3. Erinnern Sie sich und schildern Sie, woher Sie das Geld haben könnten. Dies können Sie wie in Szenario 1 tun. Helfen Sie mit Informationen, auch wenn diese vage sind. Hatten Sie kurz vorher eine größere Bargeldtransaktion?
      4. Die Person, die das Falschgeld erhalten hat (z.B. der Händler), ist verpflichtet, es bei der Polizei anzuzeigen. In vielen Fällen wird die Polizei hinzugezogen.
      5. Kooperieren Sie vollständig mit der Polizei. Beantworten Sie ihre Fragen wahrheitsgemäß. Die Polizei wird den Fall aufnehmen und ihn zur Prüfung an die Staatsanwaltschaft weiterleiten.
      6. Die Ermittlungsbehörden prüfen, ob eine Absicht vorlag. Aufgrund Ihrer Kooperation, Ihrer nachvollziehbaren Schilderung und dem Fehlen anderer Indizien (z.B. mehrere auffällige Falschgeldfunde bei Ihnen, Versuch der schnellen Weitergabe an unaufmerksamen Stellen) wird die Staatsanwaltschaft in der Regel feststellen, dass keine Beweise für eine wissentliche Tat vorliegen.
      7. Das Falschgeld wird als Beweismittel sichergestellt und später vernichtet. Auch in diesem Fall erhalten Sie keinen Ersatz für die eingezogene Banknote.

Solange Sie glaubhaft machen können, dass Sie das Falschgeld unwissentlich erhalten und weitergegeben haben, und Sie kooperativ sind, müssen Sie keine strafrechtliche Verfolgung wegen Geldfälschung oder deren Inverkehrbringens befürchten. Die Prüfung durch die Behörden dient einzig dazu, die Umstände zu klären und Fälscher aufzuspüren, nicht aber, unschuldige Bürger zu kriminalisieren.

Was passiert mit dem Falschgeld?

Unabhängig davon, ob Sie es selbst entdecken oder es bei einer Transaktion auffällt: Falschgeld wird immer eingezogen. Es wird von den zuständigen Behörden (Polizei, Bundesbank) gesammelt und zur kriminaltechnischen Untersuchung an die Deutsche Bundesbank weitergeleitet. Dort wird es erfasst, analysiert und schließlich vernichtet. Es gelangt niemals wieder in den Umlauf.

Tabelle 2: Was Sie tun sollten und was Sie auf keinen Fall tun sollten

In der Hektik des Moments kann man schnell falsch reagieren. Diese Tabelle fasst die wichtigsten Verhaltensregeln zusammen:

Was Sie tun sollten Was Sie auf keinen Fall tun sollten
Ruhig bleiben: Panik hilft niemandem. Panisch reagieren oder flüchten: Erweckt sofort Misstrauen.
Kooperativ sein: Mit der Person, die das Geld entdeckt hat, und mit den Behörden. Leugnen: Versuchen Sie nicht, sich aus der Situation herauszulügen.
Ehrlich die Situation schildern: Erklären Sie, dass es ein Versehen war und Sie nichts wussten. Versuchen, das Falschgeld unauffällig “loszuwerden”: Das ist wissentliches Inverkehrbringen!
Erinnern, woher das Geld stammen könnte: Helfen Sie mit Informationen bei der Aufklärung der Herkunft. Das Falschgeld vernichten oder wegwerfen: Auch das ist Umgang mit Falschgeld.
Die gesetzliche Meldepflicht erfüllen: Gehen Sie aktiv zur Polizei/Bundesbank, wenn Sie es entdecken. Anderen das Falschgeld unterjubeln: Machen Sie sich nicht mitschuldig.

Wie können Sie sich zukünftig schützen?

Auch wenn man nicht jede Banknote intensiv prüfen kann, besonders im hektischen Alltag, so gibt es doch einige Maßnahmen, das Risiko zu minimieren:

    • Seien Sie aufmerksam bei größeren Scheinen: 50-, 100- und 200-Euro-Scheine werden häufiger gefälscht als kleinere Stückelungen.
    • Prüfen Sie verdächtig aussehende Noten: Wenn Ihnen eine Note ungewöhnlich vorkommt (Papier fühlt sich anders an, Farbe wirkt seltsam), nehmen Sie sich kurz Zeit für den “Fühlen – Sehen – Kippen”-Test.