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angezeigt wegen falschgeld

Angezeigt Wegen Falschgeld

Angezeigt wegen Falschgeld: Was Sie jetzt wissen müssen

Angezeigt Wegen Falschgeld_ Die Nachricht, dass Sie wegen des Verdachts auf Falschgelddelikte angezeigt wurden, ist ein Schock. Plötzlich sehen Sie sich mit strafrechtlichen Ermittlungen konfrontiert, vielleicht ohne zu wissen, wie es überhaupt dazu kommen konnte. Diese Situation ist beängstigend, aber es ist entscheidend, jetzt Ruhe zu bewahren und informiert zu handeln.  _Angezeigt Wegen Falschgeld

Dieser Artikel erklärt Ihnen, was eine Anzeige wegen Falschgeld bedeutet, welche rechtlichen Hintergründe relevant sind, was im Ermittlungsverfahren auf Sie zukommen kann und vor allem: Welche Schritte Sie jetzt unbedingt unternehmen sollten.  _Angezeigt Wegen Falschgeld

Was bedeutet “angezeigt wegen Falschgeld”?

Wenn Sie angezeigt werden, bedeutet das, dass die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet hat. Jemand (z.B. eine Bank, ein Geschäft, eine andere Person) hat den Verdacht gemeldet, dass Sie an einem Geldfälschungsdelikt beteiligt waren. Dieser Verdacht kann entstehen, wenn Sie versucht haben, einen Geldschein zu verwenden oder einzuzahlen, der sich später als Fälschung herausstellte.  _Angezeigt Wegen Falschgeld

Es ist wichtig zu verstehen, dass eine Anzeige zunächst nur ein Verdacht ist. Es ist noch keine Verurteilung. Die Ermittlungsbehörden (in der Regel Polizei und Staatsanwaltschaft) prüfen nun, ob sich dieser Verdacht erhärtet.  _Angezeigt Wegen Falschgeld

Die rechtliche Grundlage: Welche Gesetze sind relevant?

Die relevanten Strafvorschriften in Deutschland finden sich im Strafgesetzbuch (StGB). Die wichtigsten Paragraphen im Zusammenhang mit Falschgeld sind:

  • § 146 StGB (Geldfälschung): Hier geht es um das Herstellen, Verschaffen oder Inverkehrbringen von Falschgeld mit der Absicht, es als echt in Umlauf zu bringen. Dies sind die schwerwiegendsten Fälle.
  • § 147 StGB (Vorbereitung der Geldfälschung): Bezieht sich auf Vorbereitungshandlungen.
  • § 147a StGB (Inverkehrbringen von Falschgeld): Dieser Paragraph ist oft relevant, wenn jemand Falschgeld benutzt oder weitergibt (auch wenn er es nicht selbst hergestellt hat).
  • § 149 StGB (Verwahren von Falschgeld): Bestraft das Beisichführen oder Aufbewahren von Falschgeld, wenn man die Absicht hat, es als echt in Umlauf zu bringen.

Der entscheidende Punkt bei diesen Paragraphen ist oft der Vorsatz. Haben Sie wissentlich und willentlich Falschgeld hergestellt, beschafft, in Umlauf gebracht oder verwahrt, obwohl Sie wussten, dass es falsch ist? Oder haben Sie die Fälschung unwissentlich erhalten und vielleicht versucht, sie weiterzugeben, ohne zu wissen, dass es sich um Falschgeld handelte?  _Angezeigt Wegen Falschgeld

Wenn Sie Falschgeld unwissentlich erhalten und ohne Kenntnis der Fälschung weitergegeben haben, erfüllen Sie in der Regel nicht den Tatbestand der oben genannten, mit Freiheitsstrafe bedrohten Delikte (§§ 146, 147a, 149 StGB), da Ihnen der erforderliche Vorsatz fehlt. Die Anzeige wird dennoch erstattet, weil beim Fund des Falschgeldes zunächst nicht klar ist, ob Vorsatz vorlag oder nicht. Die Ermittlungen dienen genau dieser Klärung.  _Angezeigt Wegen Falschgeld

Mögliche Szenarien: Wie kommt es zur Anzeige?

Es gibt verschiedene Wege, wie Sie in den Fokus der Ermittler geraten könnten:

  1. Sie haben Falschgeld unwissentlich erhalten und versucht, es zu benutzen: Dies ist der häufigste Fall für unbescholtene Bürger. Sie erhalten das Falschgeld als Wechselgeld, bei einem privaten Verkauf oder aus einer anderen Quelle, ohne die Fälschung zu bemerken. Wenn Sie damit später im Geschäft bezahlen oder es bei der Bank einzahlen wollen, wird es erkannt und gemeldet.  _Angezeigt Wegen Falschgeld
  2. Sie haben Falschgeld bewusst angenommen oder weitergegeben: Auch wenn Sie das Geld nicht selbst gefälscht haben, aber wussten, dass es falsch ist, und es trotzdem benutzt oder an jemand anderen weitergegeben haben, erfüllen Sie unter Umständen den Tatbestand des Inverkehrbringens von Falschgeld (§ 147a StGB) oder der Verwahrung (§ 149 StGB), wenn Sie die Absicht hatten, es in Umlauf zu bringen.  _Angezeigt Wegen Falschgeld
  3. Sie sind in größere Fälschungsaktivitäten verwickelt: Dies sind die schwerwiegendsten Fälle, bei denen es um Herstellung, organisierten Handel oder große Mengen geht. Hier drohen deutlich höhere Strafen nach § 146 StGB.

Die Anzeige wird in der Regel im ersten Szenario erstattet, obwohl Sie möglicherweise keine Straftat im Sinne der Vorsatzdelikte begangen haben. Die Ermittlungen müssen nun zeigen, ob Ihnen Vorsatz nachzuweisen ist.  _Angezeigt Wegen Falschgeld

Der Ablauf des Ermittlungsverfahrens

Nach der Anzeige beginnt das Ermittlungsverfahren. Dies kann sich über Wochen oder Monate ziehen. Sie werden in der Regel wie folgt davon erfahren:

  • Schriftliche Benachrichtigung: Sie erhalten Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft, in der Sie über die Einleitung des Ermittlungsverfahrens informiert werden und/oder zu einer Vernehmung vorgeladen werden.
  • Vorladung zur Polizei: Sie werden gebeten, auf der Polizeidienststelle zu erscheinen, um eine Aussage zu machen.
  • Vorladung zur Staatsanwaltschaft: Seltener im Anfangsstadium, eher bei komplexeren Fällen oder wenn die Ermittlungen weit fortgeschritten sind.
  • Hausdurchsuchung: In schwerwiegenderen Fällen oder bei Verdacht auf große Mengen Falschgeld oder Beweismittel kann auch eine Hausdurchsuchung angeordnet werden.

Die Polizei sammelt während des Verfahrens Beweise, vernimmt Zeugen (z.B. den Kassierer, der das Geld angenommen hat, oder die Person, die Ihnen das Geld gegeben hat, falls bekannt) und untersucht das Falschgeld. Die Staatsanwaltschaft prüft die gesammelten Beweise und entscheidet am Ende des Verfahrens, ob Anklage erhoben wird oder das Verfahren eingestellt wird.  _Angezeigt Wegen Falschgeld

Ihre Rechte und Pflichten als Beschuldigter

In dieser Situation haben Sie wichtige Rechte, die Sie kennen und nutzen sollten:

  • Das Recht auf Schweigen: Sie sind nicht verpflichtet, sich zur Sache zu äußern. Sie müssen lediglich Ihre Personalien angeben. Von diesem Recht sollten Sie unbedingt Gebrauch machen!
  • Das Recht auf einen Verteidiger: Sie haben das Recht, sich jederzeit von einem Rechtsanwalt beraten und vertreten zu lassen.
  • Das Recht auf Akteneinsicht: Ihr Verteidiger hat das Recht, die Ermittlungsakte einzusehen. Erst dann kennen Sie die genauen Vorwürfe und die Beweislage gegen Sie.

Ihre einzige Pflicht ist es, Ladungen der Staatsanwaltschaft Folge zu leisten, auch wenn Sie dort nicht zur Sache aussagen müssen. Einer polizeilichen Vorladung müssen Sie als Beschuldigter hingegen nicht zwingend Folge leisten. Es ist jedoch in jedem Fall ratsam, jeglichen Kontakt mit den Behörden über Ihren Anwalt laufen zu lassen.  _Angezeigt Wegen Falschgeld

Was Sie jetzt tun sollten: Die wichtigsten Schritte

Wenn Sie eine Benachrichtigung erhalten haben, dass ein Ermittlungsverfahren wegen Falschgeld gegen Sie läuft, ist schnelles und überlegtes Handeln gefragt.  _Angezeigt Wegen Falschgeld

  1. Keine Aussage machen! Weder bei der Polizei noch (anfänglich) bei der Staatsanwaltschaft. Sagen Sie höflich, dass Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und sich erst nach Rücksprache mit Ihrem Anwalt äußern werden. Jede Aussage, die Sie ohne Kenntnis der Aktenlage machen, kann Ihnen später schaden, selbst wenn Sie unschuldig sind.  _Angezeigt Wegen Falschgeld
  2. Sofort einen erfahrenen Rechtsanwalt für Strafrecht kontaktieren: Dies ist der wichtigste Schritt. Ein Anwalt kann Akteneinsicht beantragen, die Beweislage prüfen und die beste Verteidigungsstrategie entwickeln. Er oder sie kommuniziert für Sie mit den Behörden. Suchen Sie jemanden mit Erfahrung im Bereich Wirtschaftsstrafrecht oder allgemeinem Strafrecht.  _Angezeigt Wegen Falschgeld
  3. Keine Beweismittel vernichten: Auch wenn es verlockend sein mag, um “Spuren zu verwischen”, tun Sie das nicht. Das Vernichten von Beweismitteln ist eine Straftat und verschlimmert Ihre Situation erheblich.  _Angezeigt Wegen Falschgeld
  4. Informationen sammeln (intern): Überlegen Sie für sich selbst, woher das Falschgeld stammen könnte (falls Sie es unwissentlich erhalten haben). Wann und wo haben Sie große Scheine erhalten? Gibt es Zeugen? Teilen Sie diese Informationen nur Ihrem Anwalt mit.  _Angezeigt Wegen Falschgeld

 

Liste: Sofortmaßnahmen bei Anzeige wegen Falschgeld

  1. Ruhe bewahren und nicht in Panik geraten.
  2. Keinerlei Aussagen gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft machen!
  3. Umgehend einen spezialisierten Rechtsanwalt für Strafrecht beauftragen.
  4. Alle Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden über den Anwalt laufen lassen.
  5. Keine potenziellen Beweismittel verändern oder vernichten.
  6. Für das Gespräch mit dem Anwalt interne Notizen zu Herkunft/Umgang mit dem Geld machen (falls relevant).

 

Potenzielle Konsequenzen

Die möglichen Folgen hängen stark davon ab, ob Ihnen Vorsatz nachgewiesen werden kann und in welchem Umfang Sie beteiligt waren.  _Angezeigt Wegen Falschgeld

  • Einstellung des Verfahrens: Wenn die Ermittlungen ergeben, dass Ihnen kein Vorsatz nachzuweisen ist (z.B. weil glaubhaft ist, dass Sie das Falschgeld unwissentlich erhalten haben) oder die Schuld als gering anzusehen ist, kann das Verfahren eingestellt werden (§ 153 oder § 170 Abs. 2 StPO). Dies ist ein sehr häufiger Ausgang im Falle von unwissentlichem Besitz/Weitergabe.
  • Strafbefehl: Bei weniger schweren Vorsatzdelikten (z.B. einmaliges wissentliches Inverkehrbringen kleinerer Beträge) kann die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl beantragen. Dies ist eine schriftliche Verurteilung, meist zu einer Geldstrafe. Sie können dagegen Einspruch einlegen, dann kommt es zur Gerichtsverhandlung.
  • Gerichtsverhandlung: Wenn die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt (bei schwereren Fällen oder nach Einspruch gegen einen Strafbefehl), kommt es zur Verhandlung vor Gericht.
  • Verurteilung: Bei einer Verurteilung wegen eines Vorsatzdelikts drohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen. Die Spanne ist groß (siehe Tabelle unten). Eine Verurteilung kann unter Umständen zu einem Eintrag ins Führungszeugnis führen.
  • Einziehung des Falschgeldes: Das Falschgeld wird immer ersatzlos eingezogen. Sie erhalten dafür keine Entschädigung.

Tabelle: Überblick über relevante Falschgeld-Paragraphen und Strafrahmen (vereinfacht)

StGB Paragraph Beschreibung (vereinfacht) Potenzieller Strafrahmen (Maximum) Wichtig
§ 146 Abs. 1 StGB Geldfälschung (Herstellung, Beschaffung, Inverkehrbringen von Falschgeld als echt, mit Vorsatz) Freiheitsstrafe bis 15 Jahre Setzt Vorsatz voraus; schwerwiegendster Fall
§ 147a Abs. 1 Nr. 3 StGB Inverkehrbringen von nachgemachtem Geld (einfacher Fall, mit Vorsatz) Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe Setzt Vorsatz voraus
§ 149 Abs. 1 StGB Verwahren von Falschgeld (mit Absicht, es als echt in Umlauf zu bringen, mit Vorsatz) Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe Setzt Vorsatz voraus

Hinweis: Dies ist eine vereinfachte Darstellung. Die genaue Anwendung der Paragraphen und der Strafrahmen hängt stark von den Details des Einzelfalls ab (Menge des Falschgeldes, Grad der Beteiligung, Vorstrafen etc.).  _Angezeigt Wegen Falschgeld

Prävention: Wie vermeiden Sie, Falschgeld zu erhalten?

Auch wenn dieser Artikel sich primär an Menschen richtet, die bereits angezeigt wurden, ist es hilfreich zu wissen, wie Sie das Risiko minimieren können, erneut mit Falschgeld in Berührung zu kommen. Euro-Banknoten verfügen über zahlreiche Sicherheitsmerkmale, die Sie mit dem einfachen “Fühlen-Sehen-Kippen”-Test prüfen können:

 

Liste: Prüfmerkmale von Euro-Banknoten (“Fühlen-Sehen-Kippen”)

  • Fühlen: Fühlen Sie das Papier. Echtes Euro-Banknotenpapier fühlt sich griffig und fest an. Bestimmte Elemente (z.B. EZB-Initialen, Hauptmotiv, Wertzahl) weisen ein spürbares Relief auf (Intaglio-Druck).
  • Sehen: Halten Sie die Banknote gegen das Licht.
    • Wasserzeichen: Ein verschwommenes Bild wird sichtbar (Porträt, Wertzahl, Fenster).
    • Sicherheitsfaden: Ein dunkler Faden mit winziger Schrift (Nennwert und EZB-Initialen) wird sichtbar.
    • Durchsichts-Register: Teile der Wertzahl auf Vorder- und Rückseite ergänzen sich zu einer vollständigen Zahl.
  • Kippen: Kippen Sie die Banknote.
    • Hologramm: Das Hologramm-Bild (auf der Vorderseite) wechselt zwischen Motiv und Wertzahl oder zeigt ein Fenster/Portal.
    • Glanzstreifen (bei kleinen Scheinen: 5€ – 20€): Auf der Rückseite wird ein goldener Streifen mit dem Wert und dem Euro-Symbol sichtbar.
    • Optisch variable Farbe (bei großen Scheinen: 50€ – 200€): Die Farbe der Wertzahl auf der Rückseite wechselt beim Kippen (von Purpur zu Grün oder Braun).
    • Smaragd-Zahl (Europa-Serie): Die glänzende Zahl auf der Vorderseite erzeugt einen Lichtbalken, der sich auf und ab bewegt, und die Farbe der Zahl ändert sich.

 

Seien Sie besonders vorsichtig bei Geschäften unter der Hand oder wenn Sie Bargeld von unbekannten Personen erhalten. Bei größeren Beträgen kann die Verwendung eines Bankautomaten für Ein- oder Auszahlungen zusätzliche Sicherheit bieten, da Banken das Geld prüfen.  _Angezeigt Wegen Falschgeld

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

  • Was passiert mit dem Falschgeld, das bei mir gefunden/von mir benutzt wurde? Es wird von den Behörden beschlagnahmt und vernichtet. Es dient als Beweismittel im Verfahren.
  • Bekomme ich mein Geld zurück, wenn sich der Schein als falsch herausstellt? Nein. Wenn Sie eine Blüte erhalten haben, ist es Ihr finanzieller Verlust. Der Nominalwert des Falschgeldes wird nicht erstattet.
  • Muss ich zur polizeilichen Vorladung gehen? Als Beschuldigter müssen Sie einer polizeilichen Vorladung nicht Folge leisten. Es ist jedoch dringend ratsam, dies mit Ihrem Anwalt zu besprechen. Keinesfalls sollten Sie hingehen und ohne anwaltliche Beratung aussagen.
  • Wie finde ich einen guten Anwalt? Suchen Sie nach einem Fachanwalt für Strafrecht in Ihrer Nähe. Sie können die Suche über die Website Ihres regionalen Anwaltsvereins oder die Bundesrechtsanwaltskammer vornehmen. Achten Sie auf Erfahrung in ähnlichen Fällen.
  • Wird die Anzeige sofort im Führungszeugnis eingetragen? Nein. Eine Anzeige allein führt nicht zu einem